Zuzahlungsbefreiung?

  • Hab's rückwirkend das erste mal im vergangene Jahr probiert -also meine gesammelten Werke aus 2006 eingereicht. Davor war ich ja selbst noch berufstätig und wir hatten zusammen "zuviel verdient" :teufel: ....War dann im vergangen Jahr nach meinen Berechnungen knapp über einem Prozent der Zuzahlung vom Bruttoeinkommen.


    Die Kasse hat's geprüft und zurückgechickt: Eine Kunststoffplombe und Zahnreinigung rausgestrichen, da dies "freiwillige" Sachen sind. Somit war ich knapp unter einem Prozent und es gab keine Befreiung :mad: :mad: :mad: ....


    Jetzt hatten die mich auch gefragt, ob ich gleich vorauswirkend eine Befreiung für 2007 beantragen will? Wie geht denn das? Muß man da nicht schon mind. 1% der Zuzahlungen nachweisen können???????? Das kann doch keiner oder? Und überhaupt: was macht Ihr?

    Gott schenkt dir ein Gesicht. Lächeln musst du selber.

  • Ja,das ist ja auch mein Problem.Ich hab mir von der Apotheke schon mal alles ausdrucken lassen,was ich da so im Jahr bezahle und bei der Kasse alles angefordert.Da war ich aber noch arbeitslos bzw Schülerin.Nu arbeite ich ja.
    Ich dachte das wäre immer im Vorraus.
    Meine Oma ist befreit,die hat das einmal gemacht und jetzt geht das irgendwie relativ automatisch,das sie im nächsten Jahr befreit ist.
    Wäre das dann bei uns anders?

  • @Milchstraße
    Du kannst am Anfang des Jahres gleich 1% von deinem Bruttogehalt an die Krankenkasse zahlen, dann bist du für das ganze Jahr befreit.


    Habe mir von letztem Jahr auch ne Rückzahlung auszahlen lassen, habe insgesamt um die 65,- Euro zurückbekommen, habe aber ja auch nur einen sehr geringen Eigenanteil zu zahlen, wegen ALG2.


    Unicorn
    Bei Rentnern läuft das wieder nen bissl anders, weiss aber net genau wie.


    Kannst aber auch die Quittungen die du von dem Arzt wegen den 10 Euro bekommst mit einreichen, net nur den Ausdruck von der Apo....

  • Hallo Milchstraße,


    entweder, Du bist Student ohne Nebenjob o.ä., dann kannst Du nach dem ersten Rezept die 1% schon locker nachweisen ;-)


    Oder: Einige Krankenkassen bieten es an, dass Du die 1% gleichder Krankenkasse im Voraus zahlst, und dann gleich ab 1. Jan Zuzahlungsbefreit bist.


    LG|Adrian

  • Hab mal mit meiner KK geredet. ich mach das auf alle Fälle nicht. Denn ich wenn ich jetzt am Jahresanfang die 1% zahle und dann doch nicht so viele Ausgaben habe, dann bekomm ich da aber nix mehr zurück.

  • @Kleinetaube


    Bin im Hausarztprojekt.Da zahl ich nur einmal im Jahr 10euro Praxisgebühr.
    Zählen die Quttungen vom Zahnarzt auch?


    Stimmt,bin ja noch gar kein Rentner....dabei fühl ich mich manchmal so;) ;) :D

  • Zitat von Unicorn;15532

    @Kleinetaube
    Zählen die Quttungen vom Zahnarzt auch?


    ich hab auch die Quittungen vom Zahnarzt mit eingereicht und die wurden mit angerechnet... versuchen würde ich es auf jeden Fall, kann doch nix passieren, oder?;)

  • Unicorn: Ja, die Zahnarztquittungen über die Quartalszahlung (10,00 € Pflicht) wurden anstandlos mit anerkannt.....


    Was ist denn das "Hausarztprojekt"?

    Gott schenkt dir ein Gesicht. Lächeln musst du selber.

  • Hmmm....ich hab meinen Hausarzt gerade gewechselt.Das war gar kein Problem und was das Überweisen angeht...um nicht beim Facharzt noch mal 10 Euro bezahlen zu müssen hol ich mir eh immer ne Überweisung.
    Mein neuer Hausarzt ist super undecht im Bilde,was man ja nicht von jedem Hausarzt behaupten kann,glaube also nicht,daß das so problematisch ist.


    @Milchstraße und Kleinetausbe


    Dann reich ich die mit ein.Schade das man nicht für jeden Zahnarztbesuch ne Quittung kriegt...Dann wäre das Befreien bestimmt gar kein Thema:D

  • ich recycle das antike Thema mal, weil ich dafür kein neues eröffnen will...


    Ich gehe davon aus, dass für "Zuzahlungsbefreiung" dann auch tatsächlich nur die Rezeptgebühren (plus Libre) zählen und keine Medikamente, die man sonst noch in der Apotheke kaufen muss (Aspirin z. B.)? Oder zählen die auch mit rein? Weiß das jemand zufällig?

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • Es zählen die Rezeptgebühr, die Zuzahlung bei Heilmittelverordnung, Zuzahlung im Krankenhaus/Reha bei der Berechnung der Befreiung.

    Kosten für rezeptfreie Medikamente zahlen nicht dazu. Diese können m.E. mit grünem Rezept bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Belastungsgrenze ist allerdings ziemlich hoch.

    Ich habe ein einfaches Rezept, um fit zu bleiben - Ich laufe jeden Tag Amok.

    Hildegard Knef

  • Zuzahlung gibt's bei den gesetzlichen Krankenkassen ja nur bei Rezepten. Folglich gilt die Befreiung nur bei rezeptpflichtigen Sachen. Frei verkäufliche muss man natürlich selbst und voll zahlen. Manche Kassen haben aber auch Ausnahmen. Die TK erstattet zB auch pflanzliche Medikamente gegen Blasenentzündung, muss man nachfragen.

  • Kosten für rezeptfreie Medikamente zahlen nicht dazu. Diese können m.E. mit grünem Rezept bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Belastungsgrenze ist allerdings ziemlich hoch.

    Kommt auf die zumutbare Belastungsgrenze an oder ob noch andere außergewöhnliche Belastungen angefallen sind, außer Krankheitskosten.


    Steht in einem Kalenderjahr zb eine Esszimmersanierung (Zahnersatz etc.) an und/oder das zu versteuernde Einkommen ist nicht so hoch, kann sich das durchaus lohnen. Fahrtkosten zu Ärzten/Kliniken etc. können hier ebenfalls mit 0,30€ je gefahrene km berechnet werden.

    Wenn man Knäckebrot isst, hört man nicht was die anderen Menschen um einen herum sagen. Ich esse jetzt sehr oft Knäckebrot! Knäckebrot ist super! :S

  • Ich glaube bei chronischen Krankheiten zahlt die Kasse auch für nicht verschreibungspflichtiges. Meine Mutter mit großer Darm OP hat immer diesen laktolose Saft bekommen, 1l<X Da musste was auf dem Rezept vermerkt sein.

  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen auch mit Zuzahlungsbefreiung bezahlt werden.


    Bei grünen Rezepten für pflanzliche Arzneimittel erstatten manche Krankenkassen einen Teil der Kosten. Das ist aber unabhängig von einer Zuzahlungsbefreiung.

    Ich glaube bei chronischen Krankheiten zahlt die Kasse auch für nicht verschreibungspflichtiges. Meine Mutter mit großer Darm OP hat immer diesen laktolose Saft bekommen, 1l<X Da musste was auf dem Rezept vermerkt sein.

    Das ist auch unabhängig von einer Zuzahlungsbefreiung die sog. OTC-Regelung. Hier können bestimmte Arzneimittel, die normalerweise nicht verschreibungsfähig sind, bei bestimmten schwerwiegenden Krankheiten doch verordnet werden.

  • Aah ok, danke für die Info. Das wusste ich nicht.

    LG kiki