ZitatFür gynäkologische bzw. geburtshilfliche Anwendungen sind Misoprostol-haltige Fertigarzneimittel (z.B. Cytotec) nur in einer beschränkten Anzahl von Ländern zugelassen, daher erfolgt die Anwendung weitgehend im Off-Label-Use, so auch in Deutschland.
Wenn das Medikament keine Zulassung hat für die Anwedung in der Geburtshilfe, dann kannst Du einen Arzt, der Dir dieses Medikament verabreicht, sicher belangen, sollten unter dem Einsatz Komplikationen eintreten.