Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Meine Krankenkasse wollte auch einen Nachweis. dass ich mehr als 6,5 mal teste. Habe Ihnen einen so wunderschön unübersichtlichen Ausdruck vom AccuCheck Mobile gesandt und habe daraufhin die Genehmigung bekommen. War aber auch schon im Widerspruchsverfahren.


    Wurde das FreeStyle regulär als Satzungsleistung der Krankenkasse gewährt, oder war es zu einem Zeitpunkt als die Krankenkasse die Finanzierung nicht regulär vornahm?

  • Ob es in der Satzung steht, weiss ich leider nicht. Das war vor einem guten Jahr und bei der R+V BKk waren das die internen Richtlinien.

  • Der KK , meine KKH, hat mir angerufen.Sie haben mir gefragt wie viel Mal pro Tag ich messe. Also die Geschichte hinter hier ist, daß meien Hausartz hat mir zörgerlich 5 Streifen pro Tag vorgeschrieben- ich habe gedacht mehr ich bekomme nicht(5 jahre in DE). Ich könnte leicht mehrmals messen! Also ich habe ehrlich der KK antwortet...Das ist wirklich ein Witz, daß sie haben mein freeestyle Anmeldung abgelehnt- ich bin doch Typ 1 für letze 31 Jahre! Ich werde nach die Ferien meine Diabetologe kontaktieren, und für eine Erklärung bitten.


    Wenn daß funktioniert nicht, wir werden den KK wechseln. Gibt es die sache man soll oder soll nicht sagen? Ich habe in letzter Zeit gelernt daß wenn es kommt zu Diabetes , man muss sorgfältig sein was man erzählt. Also ist daß vernünftig sofort sagen: wir möchten hier unsere KVersicherung haben weil ich bin Diabetiker Typ 1 und ich möchte den freestyle libre? oder?


    Danke alle! :)

  • (a) Jede gesetzliche Kasse muss dich aufnehmen. Und wenn du Krebs, Pest und Cholera sowie Fußpilz gleichzeitig hast. Bedingungen: 18 Monate bei der Alten versichert UND du hast zwei Monate zum Monatsende Kündigungsfrist. Siehe https://www.check24.de/gesetzl…zungen-fuer-einen-wechsel
    (b) Du hast Anspruch auf die Teststreifen, die du wirklich brauchst. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Brauchst du mehr - kläre das mit deinem Arzt. Bei Typ-II gibts Obergrenzen, nicht bei Typ-1. Trotzem gibt es in der Summe aller Diabetiker "Budgetobergrenzen" über den Umweg der kassenärztlichen Vereinigung. Was aber nicht DEIN Problem ist. Zur Not tauchst du 20 Tage vor dem Quartalstermin auf und sagst "hab keine Streifen mehr, hier sind die dokumentierten Messungen". Er kann dich nicht "ohne" nach Hause schicken, in dem Fall wären wir bei fahrlässiger Körperverletzung.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Wenn ich lese wie hoch, einige Krankenkassen, die Hürden legen bin ich froh, dass es Konkurrenz gibt. Die AOK Niedersachsen hat das FreeStyle spät ins Programm genommen, aber die Abwicklung ist unkompliziert.


    Was sagt der Datenschutz dazu, dass Sachbearbeiter medizinisch relevante Daten, wie Messprotokolle, in die Finger kriegen? Für so etwas wurde der medizinische Dienst geschaffen, oder?

  • Ok, danke!


    Gute Info. Ich war ganz überrascht daß meine Hausartz SO wenig über Diabetes wußte. Ich werde von nun an mit meinem Diabeteloge zusammenarbeiten. Schön wäre es daß die KK ein bischen mehr seine Mitarbeiter ausbildete - besser Kontroll ist besser und günstiger für alles.


    Danke!

  • Diabetologen haben einen großen Vorteil - wenn die mehr Streifen verordnen, wird das eher selten angemeckert. Du schimpft auch nicht bei einem Kardiologen, dass der viele Herzmedikamente verordnet.


    Zudem ist die Kenntnis der Hausärzte über Dia leider lausig gering. Und wie alle Ärzte geben die nicht zu, dass die keine Ahnung haben. "Meiner" war bei einem normalen Termin und der Frage wie geht dem Typ-1 mit "Durchschnittswert 5.0 der letzten zwei Jahre" mit sinngemäß "da erwarten Sie von mir keine Hilfe" mit etwas Selbstkritik dabei. Den Unterton "Gott sei Dank" konnte / wollte er nicht unterdrücken.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Wollte nur mal vermelden, das meine KK die Kostenübernahme ohne Diskussion bewilligt hat.
    Habe mir jetzt auch erlesen, das das Freestyle bei meiner KK eine Satzungsleistung ist.
    Meine KK ist die IKK CLASSIC.

  • Guten Tag liebe Diabetescommunity!
    Ich bin zwar schon länger als stiller Leser hier unterwegs nun muss ich euch leider doch um bisschen Hilfe bitten :)
    Nachdem ich nun das FreeStyle Libre von meinem Diabetologen zum Testen empfohlen bekommen habe will ich das Ding nicht mehr missen.
    Leider teilt die KKH meine Euphorie nicht und hat bereits zwei Mal die (Teil-)Kostenerstattung abgelehnt. Ich habe den Thread hier schon durchforstet aber leider nichts gefunden womit ich idealerweise Widersprechen könnte.
    Wenn das bei der KKH nicht funktioniert werde ich wohl oder übel zu einer bei Abbott gelisteten Kassen wechseln.



    Hier der Verlauf:


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    Nachdem das Hilfsmittelrezept an Abbott geschickt wurde nach der Ablehnung seitens der KK dort nachgefragt wieso es abgelehnt wurde und dann folgende Antwort erhalten:


    Die Tatsache, dass das Freestyle Libre kein Hilfsmittel ist, kommt nicht von der KKH, sondern vom ganzen Gesetzlichen Krankenkassenverband (GKV).
    Die Firma Abbott hat wohl einen Antrag gestellt, das es als Hilfsmittel zugelassen wird, jedoch bislang keinen Erfolg gehabt.


    Viele Kassen übernehmen das Freestyle Libre, wie auch wir bis zum 31.03. diesen Jahres.
    Da jedoch immer noch keine Zulassung als Hilfsmittel vorliegt, können wir die Kosten nicht mehr übernehemen.

    Eine gewisse Zeit später die nächste Anfrage aber diesmal mit einem ärztlichen Attest von meinem Diabetologen.
    Der Wortlaut ist im Prinzip: Ich habe stark schwankende Werte, häufige Messungen und ich damit meine Hypos besser kontrollieren kann und weil es einfach die Therapie um einiges verbessert.


    Antwort von der KK:
    e-Mail:


    die Einreichung des Attest ändert leider nichts an der Tatsache, dass das Freestyle Libre keine _Hilfsmittelzulassung hat.


    Wir haben die Ablehnung, mit Grund, auch nochmal schriftlich an Sie geschickt. Vielleicht sprechen Sie mit Ihrem Diabetologen über alternative Geräte.


    Zum Beispiel ein rtCGM-System der Firma Dexcom. Diese sind dem Freestyle Libre ähnlich und haben zusätzlich eine Alarmfunktion. Diese Alarmfunktion ist auch der Grund, warum das rtCGM-System eine Hilfsmittelzulassung hat.


    Post-Brief:
    Die Voraussetzungen als Hilfsmittel gemäß §33 SGB V liegen nicht vor.
    Bitte mit dem Arzt klären was im Rahmen der Hilfsmittelrichtlinien verordnungsfähig ist (s.o.)



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    Ich bin da jetzt ziemlich ratlos, grundsätzlich bin ich ja auch für neues offen und würde auch das rtCGM-System nehmen- wenn ich nicht noch zusätzlich zum Sensor einen Empfänger an mir tragen müsste-.
    Ein Grund wieso ich auch keine Insulinpumpe nutze.


    Gibt es da eine reelle Chance bei der KKH mit Libre durchzukommen oder spar ich mir den ganzen Ärger mit einem Krankenkassenwechsel?


    Schon einmal Danke!

  • Gibt es da eine reelle Chance bei der KKH mit Libre durchzukommen oder spar ich mir den ganzen Ärger mit einem Krankenkassenwechsel?


    Wenn ich deinen Verlauf und die Antworten der KKH in deinem Posting lese, würde ich sagen, es gibt keine Chance bei der KKH. Deine neue Krankenkasse, wenn sie denn das FreeStyle Libre bezahlt, wird dir genauso schnell ans Herz wachsen, wie jetzt die KKH. Das Wechseln ist auch wirklich nicht kompliziert.

  • Die Tatsache, dass das Freestyle Libre kein Hilfsmittel ist, kommt nicht von der KKH, sondern vom ganzen Gesetzlichen Krankenkassenverband (GKV).


    Bullshit.


    Definition Hilfsmittel nach §33 SGB-V: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/33.html


    "Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind." Nach §34 ausgeschlossen ist das Libre nicht. Damit ist es zwingend ein Hilfsmittel. Siee auch das "CGM" Urteil des BSG vor etwa 2-3 Jahren.


    Und dass ein Hilfsmittel NICHT gelistet sein muss um erstattungsfähig zu sein, das sagt sowohl die Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsmittel-Richtlinie) sowie https://de.wikipedia.org/wiki/…ichen_Krankenversicherung als auch die Hilfsmittelrichtlinie selbst. https://www.g-ba.de/downloads/…8-07-19_iK-2018-10-03.pdf.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ich bin da jetzt ziemlich ratlos, grundsätzlich bin ich ja auch für neues offen und würde auch das rtCGM-System nehmen- wenn ich nicht noch zusätzlich zum Sensor einen Empfänger an mir tragen müsste-.
    Ein Grund wieso ich auch keine Insulinpumpe nutze.


    An Deiner Stelle würde ich sofort das Dexcom G6 beantragen, das hat die KKH ja sogar empfohlen.
    Für das Dexcom brauchst Du auch keinen separaten Empfänger, sondern nur ein kompatibles Handy. Und wenn Du kein kompatibles Handy hast, dann nimmst Du xdrip. Damit kannst Du den Dexcom auch auslesen.
    Wenn Du unbedingt das Libre willst, würde ich sofort wechseln. Aber ansonsten scheint die KKH ja gerne für einen Dexcom mehr zahlen zu wollen, dann sollen sie das doch und Du hast noch mehr Lebensqualität durch die Alarmfunktion.

  • Lief bei mir auch so. Libre verweigert, Dexcom innerhalb einer Woche völlig problemlos bewilligt (Novitas). Umstieg aufs G6 ebenfalls sofort bewilligt. Und ich will es wirklich nicht mehr missen, hatte vorher die Libre "Probepackung" und das war nett, aber Dexcom ist nochmal zwei Ecken praktischer.

  • Hallo zusammen,


    vielleicht hat jemand ne Idee wie man den Widerspruch sinnvoll bzw. wirkungsvoll formuliert und angeht. Leider kann ich die Krankenkasse nicht wechseln (Gesetz wg Landwirtschaft).
    Seit August bezahle ich die Libre- Sache selbst und habe vor 14 Tagen ein Rezept für Freestyle Libre eingereicht und keine Teststreifen mehr geordert.
    Bei einem Telefonat bezüglich Voranfrage mit der KK habe ich schon im Sebtember mitgeteilt bekommen, daß sie nicht zahlen. Nun habe ich per Post folgende Ablehnung bekommen:


    .........................


    Sehr geehrter Herr XXXXXX
    unter Vorlage einer ärztlichen Verodnung bzw. ärztlichen Bescheinigung beantragen Sie die Kostenübernahme für das oben genannte Blutzuckermessgerät einschließlich Zubehör.
    Bei der Blutzuckermessung mittels Freestyle Libre handelt es sich um eine sogenannte neue Untersuchungs- und Behandlungsmothode. Nach § 135 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nur dann als Kassenleistung übernommen werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine positive Empfehlung über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode abgegeben hat.


    Zu der beantragten Messmethode ist bisher keine positive Empfehlung seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses Abgegeben worden, so dass wir Ihren Leistungsantrag leider nicht genehmigen können.
    Eine Kostenübernahme durch die Landwirschaftliche Krankenkasse ist nicht möglich.
    Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
    Ihre Rechte..........bla-bla - bla.....usw.
    ........................


    Wie mach ich das nun? Mein Hba1c hat sich deutlich verbessert...ihr kennt alle die Vorteile! Mein neuer Dia-Doc will mich unterstützen. Ist es sinnvoll, daß er ein "Begleitschreiben" zu dem Widerspruch schreibt? Oder "er" den Widerspruch formuliert? Wobei ich fast glaube, daß hier im Forum mehr Wissen und Geschick vorhanden ist um die Sache vernünftig anzuschubsen. Ich denke da vor allem an die vielen fundierten Beiträge von "Grounded"....wenn ich könnte würde ich ihn als Rechtsbeistand kaufen ;-) Ich bin leider nicht unbedingt ein Schreibtischtäter, nicht so gewandt mit Paragraphen und mir fehlt das Gespür wie man sowas "richtig" angeht. Da ich die KK nicht wechseln kann, will ich auch keine Fehler machen.


    Vielleicht hat jemand Lust mir zur Seite zu stehen .....
    Grüße aus dem Sauerland

  • Ich würde an deiner Stelle ein rtCGMS beantragen. Das ist wesentlich schwieriger abzulehnen, wenn der Diadoic das vernünftig begründet. Außerdem hast du den Mehrwert, dass du im Notfall Alarme erhältst.

  • Hallo,


    danke für den Hinweis! Ich habe schon darüber nachgedacht, allerdings ist es für mich....ist mein persönliches Empfinden.... angenehmer mit dem kleinen Libre rumzulaufen. Er fällt weniger auf, klein, wenig Pflaster drumrum (nicht wie G6) und Alarme solls ja kürzlich auch geben. Gibts was vergleichbar kleines?
    Aber ich denke drüber nach.....noch bin ich von dem "unscheinbaren" Libre überzeugt.


    Grüße
    R

  • Bei der Blutzuckermessung mittels Freestyle Libre handelt es sich um eine sogenannte neue Untersuchungs- und Behandlungsmothode.


    Handelt es sich nicht. https://www.diabetes-online.de…-kostenuebernahme-1757976


    Ansonsten beantrage ein richtiges CGM oder such dir eine Kasse, die das (preiswertere) Libre erstattet. Übersicht siehe https://freestyle.de/fachkreis…e-libre/kostenuebernahme/. Richtige CGMs messen übrigens nach der gleichen physikalischen Messmethode wie das Libre, womit "neu" bei der Methode selbst definitiv NICHT gegeben ist. Und bei Hilfsmitteln hast DU als Patient die Wahl welches du nimmst. Wenn es teurer als "pieksen" wird, dann musst du zudem nur den Differenzbetrag zahlen. Sagt jedenfalls die Hilfsmittelrichtlinie in Paragraph 6 Absatz 6 Satz 1-3.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    4 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Hallo Grounded


    ist es dann sinnvoll diese Deine Hinweise in dem Widerspruch einzuarbeiten? Zusätzlich dann ein Schreiben vom Doc, daß es medizinisch notwendig ist häufiger (wie bis jetzt, 4,5 mal tägl.) zu messen. Dabei dann schonmal andeuten, daß nur ein Dexcom G6 oder ähnlich, eine logische Alternative wäre?
    Gibts noch Punkte die man reinschreiben sollte oder sogar muß?
    Wichtig: Leider kann ich die KK nicht wechseln, als Landwirt bin ich auf Gedei und Verderb an die Kasse gebunden! Leider, sonst wär ich fix fertig damit! Daher muss ich aufpassen nichts falsch zu machen.....


    Bisher erstmal ...Danke!

  • Das Dexcom G6 soll ja schon flacher sein, als der Vorgänger. Medtronic bietet natürlich eine Alternative. Bei mir ist der Sensor aber ungenauer als der Libresensor, obwohl er kalibriert wird (werden muss).


    Es wurde ja schon des öfteren hier geschrieben, dass Kassen das Libre ablehnen, aber ein CGM dann recht problemlos zahlen.


    Die Widersprüche scheinen doch recht erfolglos zu sein, sofern die Kasse die Kostenübernahme des Libre nicht über ihre Satzung regelt.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Wenn das bei der KKH nicht funktioniert


    Ich bin bei der KKH und bekomme den Libre schon seit mind. einem Jahr bezahlt. Ich habe sie aber auch erheblich unter Druck gesetzt und mit Klage gedroht. Zur Zeit ist die KKH allerdings wieder aus dem Vertrag mit Abbott ausgestiegen, dass hat nach meiner Kenntnis mit dem Libre 2.0 zu tun. Angeblich wird gerade wieder verhandelt. Ich habe jetzt noch Sensoren bis Ende Dezember, bis dahin müssen sie in die Pötte gekommen sein, sonst geht das Theater wieder von von los.

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???