Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Ja, mein Optimismus war eher Ironischer Natur. Klar ist das dann ne Nullnummer für uns, wer kann schon begründen dass die Standardmessmethoden nicht verwendet werden können.


    Allerdings können sich die KK auf dieser Basis so manches CGMS sparen und auf den massiv günstigeren Libre zurückgreifen, in solchen Fällen wie im Beispiel. Alles Käse was momentan so erzählt wird in den Hotlines.



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  • Und ich frag mich immer noch, wie die Kassen um §6(6) Hilfsm-RL rumkommen. https://www.g-ba.de/downloads/…/HilfsM-RL_2014-07-17.pdf


    Zitat

    Hilfsmittel-Richtlinie Stand: 17. Juli 2014
    §6(6) Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.


    Wer sagt, dass die "Standardmethoden" nicht möglich sein müssen? Ich les in der Hilfsmittelrichtlinie was von einem Wahlrecht des Versicherten bei der Wahl des geeigneten Hilfsmittels. Von "Du nimmst das, was die Kasse im Verzeichnis hat" steht dort explizit nichts.


    Zudem ist das Hilfsmittelverzeichnis der Kassen nicht abschließend, sagt die selbe Hilfsmittelrichtlinie unter §4(1). Somit ist "nicht im Verzeichnis geführt" kein Grund was abzulehnen. Die Komplettverweigerung der Erstattung eines Hilfsmittels wäre nur unter Berufung auf §6 Ziffer 10 und 11 möglich. Und das wäre rechtlich "etwas" weit hergeholt. Die Aussage "wir übernehmen NICHTS" ist somit nicht legal. Nur muss man dann auch die Eier haben ins Widerspruchsverfahren zu gehen und es auf einen Sozialgerichtsprozess ankommen zu lassen. Keine Anwaltspflicht übrigens, Klage muss binnen 4 Wochen nach Ablehnung durch den Widerspruchsausschuss erhoben werden und kann beim zuständigen Sozialgericht zur Niederschrift erfolgen. Formfehler sind somit ausgeschlossen. Einfach alles "nicht der Verwaltungsnorm" entsprechende ablehnen kostet die Kassen nichts. Ein Schelm wer Methode dahinter vermutet.

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  • Hatte auch vor kurzen einen Antrag bei der DAK gestellt, habe jetzt die Ablehnung bekommen, dass 1000 Patienten Anfang Juni informiert werden, ausgewählt werden Patienten mit intensivierte Insulintherapie und überdurchschnittlichen messen. Wenn die oben genannten Kriterien auf mich zutreffen ist es möglich, dass ich in den nächsten Monaten ein Versorgungsangebot erhalte, schreiben sie.....
    Als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt das FreeStyle Libre jedoch derzeit nicht in Betracht. Es ist als neue Untersuchungsmethode nicht anerkannt und deutlich teurer als die Messung mit Blutzuckerteststreifen..... :patsch:

    Ich bin doch aus Zucker :regen

  • Was bei denen dann wohl "überdurchschnittliches Messen" ist? ?( Wenn das Libre so deutlich teurer sein soll... Echt zum Schießen, was die KKen sich zur Begründung alles ausdenken.


    Was die 1000 betrifft, können die von der DAK ja auch viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Kann ja eh keiner nachprüfen, wieviele Leute angeschrieben werden, zustimmen und dann das Libre finanziert bekommen. :rolleyes:

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:


  • Als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt das FreeStyle Libre jedoch derzeit nicht in Betracht. Es ist als neue Untersuchungsmethode nicht anerkannt und deutlich teurer als die Messung mit Blutzuckerteststreifen..... :patsch:


    Blödsinn. Die "NUB" als Konstrukt beziehen sich immer auf ÄRZTLICHE Methoden. Also dessen Untersuchung an dir bzw. die Diagnose der Diabetes oder die Untersuchung des HB1 Wertes. Was bei dem Gerät gerade nicht der Fall ist. Es misst an dir zum Privatgebrauch, du führst dein Blutzuckertagebuch (was der Arzt einsehen kann) und gut ist. Ein aus dem Blutzucker abgeleiteter Messwert ist nie im Leben eine neue Methode. Und der Arzt redet dir auch nicht in deine Therapie herein (das wurde bei den CGMs übrigens Unterstellt, als ob der Arzt bei UZ Alarm ne SMS bekommt und dann nach Auswertung der Kurve "Korrektur-BEs, aber sofort" zurücksendet).


    Die Aussage "Mehrkosten" ist keine, denn "Mehrkosten" hast du zu tragen. Also alles, was oberhalb deiner typischen Zahl an BZ Messungen im Quartal liegt und eben nicht das gelebte "zahln wir gar nicht". Der durchschnittliche Aufwand lässt sich bei dir sicherlich leicht ermitteln, bist schließlich lang genug dabei.


    Abwimmeln, wie ich sagte. In der Hoffnung dass es die Leute spätestens nach Ablehnung durch den Widerspruchsausschuss aufgeben. Die eine Sorte Menschen findet Wege, die andere Gründe.

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  • So....jetzt haben wir den 3. Juni.
    Hat denn jemand von den DAK-Mitgliedern einen Brief bekommen? Am 1. Juni sollte es doch losgehen mit der Versuchsaktion....

  • Bislang hab ich nichts von der DAK bekommen. Da ich in den vergangenen Jahren mit HbA1c-Werten unter 7 rumgelaufen bin, keine Klinikkosten verursacht habe und auch sonst weiter recht unauffällig für die KK war, nehme ich sowieso an, nicht in die Kategorie der besonders schwer beeinträchtigten Insulinpatienten zu gehören. Die werden wohl auf Verbesserungen in der Therapie abzielen, wenn sie schon so edel sind und das Libre bezahlen. :rolleyes:

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Es ist ja manchmal so das die belohnt werden, die sich eh nicht um Ihren Diabetes kümmern.....grrrr....bin auch bei der DAK habe aber auch noch nichts gehört ...aber mein letzter HBA1c wert lag bei 6,1 und manchml auch unter 6.....Für mich äre es ein eErleichterung, da ich ach eine kleine Tochter habe und es gut wäre immer mal schnell zu sehen wo de BZ so liegt...ohne groß zu messen

  • Sauerei! :pupillen:
    Dann kann ichs auch vergessen. HBA1c bei 6,4 und 5-6 Messungen täglich. Keine Folgeschäden nach 20 Jahren.
    Irgendwo stands doch schon mal: Wer weiss, obs diese Aktion tatsächlich gibt. Vielleicht nur Augenwischerei....

  • Hallo Zusammen,


    dieses Thema ist zurecht heiß diskutiert. Ich würde gerne einen Zuschuss zum Libre bei meiner BKK beantragen.
    Hat das einer von euch das schon (hoffentlich erfolgreich) gemacht und wäre bereit mir seinen Antragstext als Beispiel zur Verfügung zu stellen?


    Ich selbst tue mich immer sehr schwer mit solchen Anträgen, habe aber das Gefühl, dass es schon wichtig ist, es von Anfang an richtig anzustellen.
    ;(

  • Hallo Zusammen,


    dieses Thema ist zurecht heiß diskutiert. Ich würde gerne einen Zuschuss zum Libre bei meiner BKK beantragen.
    Hat das einer von euch das schon (hoffentlich erfolgreich) gemacht und wäre bereit mir seinen Antragstext als Beispiel zur Verfügung zu stellen?


    Ich selbst tue mich immer sehr schwer mit solchen Anträgen, habe aber das Gefühl, dass es schon wichtig ist, es von Anfang an richtig anzustellen.
    ;(

    Meine BKK hätte gerne die Kosten übernommen. Aber sie dürfen es natürlich nicht :rolleyes:
    Ich glaube du hast bessere Chancen ein CGM genehmigt zu bekommen, als das Libre. Denn das Libre wird mit herkömmlichen BZ Messungen verglichen und da gibt es halt keinen Nachweis, dass das zuverlässig funktioniert :pinch:


    Einfacher ist es, zu einer Kasse zu wechseln, die die Kosten für das Libre übernimmt.
    Gruß Tommi

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Du möchtest dir die Hilfsmittelrichtlinie §6(6) Satz 1-3 durchlesen. https://www.g-ba.de/downloads/…/HilfsM-RL_2014-07-17.pdf


    Auf dieser Basis beantragst du dass die Kosten des Libre bis zur Höhe deiner typischen Teststreifen-Kosten übernommen werden, hier helfen sicher Aufzeichnungen. Andere Optionen hast du nicht. Ich bin z.B. bei der TK und die glauben, Kosten des Libre erst ab Februar übernehmen zu müssen. Das war der Zeitpunkt der Pressemitteilung. Als ob die Übernahme eine "kann" Entscheidung wäre, das Sozialgesetzbuch nebst Hilfsmittelrichtlinie hat sich jedenfalls zwischendrin nicht geändert. Und somit ist die Rechtsgrundlage einer jeglichen Leistung unverändert. Und diese Richtlinien gelten übrigens für ALLE Kassen. Daher glaube ich nicht, dass ein Wechsel Sinn macht.


    Es wird künftig Sozialgerichtsprozesse zur Kostenübernahme geben, das ist sicher. Ebenso sicher ist, dass Kosten erst übernommen werden dürfen, wenn du den Antrag gestellt hast. Also ist "abwarten" eine sicher erstattungsfreie(!) und somit verschwendete Zeit. Somit gilt: Beantragen, Ablehnungen nicht akzeptieren, Widerspruch einlegen, Widerspruchs-Ausschuss bemühen, danach ggf. vorm Sozialgericht (kostenlos) Klagen. Nennt sich Rechtsstaat, angeblich haben wir noch keine Verwaltungsdiktatur.

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  • Bin auch bei der DAK und habe noch nichts gehört, messe täglich ca. 8 mal und war regelmäßig in der Klinik letztes Jahr erst in Althausen, hatte immer einen Hb1C über 8, der ist jetzt erst nach Althausen auf 7 runter, also ich wäre doch der typische Kandidat. In FB habe ich auch noch nicht gehört, dass jemand einen Schrieb von der DAK bekommen hat. Vielleicht ist eine Voraussetzung, dass es Internetfreie Patienten sind?? :patsch:

    Ich bin doch aus Zucker :regen

  • Ich bin bei der TK, die Dame vor Ort meinte dort ich solle ein Rezept und die bezahlte Rechnung von Abbott einfach bei den einreichen und die bezahlen mir das.
    Gibt es eigentlich schon das Abo für Sensoren? Bzw. die 6€ Versandkosten fallen so ja jeden Monat an. Da man nur 2 Sensoren bestellen kann.
    Oder werden die auch von der Krankenkasse übernommen?


    Mein Diabetologe hat mir nun ein Rezept ausgestellt: 2 Sensoren pro Monat, Jahresbedarf


    Sonst muss ich ja jeden Monat zum Diabetologe und dann zur TK Rennen....



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  • Grounded, wie ist denn der "Stand" bei dir?
    Du warst ja einer der ersten, der den Weg durch die rechtlichen Instanzen beschritten hat. Zieht deine Argumentation?

  • Hatte meinen laufenden Widerspruch des ersten (abgelehnten) Antrags auf Kostenübernahme nach der TK Pressemitteilung und in Absprache mit dem TK Kundenbetreuer anfänglich zurückgezogen, eine Erstattung klang erst mal gut.


    Stand heute:
    * Erstattung der Kosten durch die TK erst ab der Pressemitteilung im Februar, nicht seit November. Die drei Monate sind also "Privatvergnügen".
    * 95€/Monat, limitiert auf 12 Monate nach "Gutdünken der Kasse".


    Also nichts, was nach meinem Verständnis des SGB §33 bzw. der Hilfsmittelrichtiline §4(1) Satz 2 und §6(6) Satz 1-3 gedeckt wäre.


    Habe vor mehr als 4 Wochen daher Einspruch gegen den Beginn der Erstattung und unabhängig davon gegen die Berechnung der Höhe eingelegt. Mit 95€/Monat für Streifen kommt niemand mit einem gescheiten BZ- Management dauerhaft aus, vor allem da die Zahl der Streifen bei Typ-1 nicht gedeckelt ist. Bei 50 Cent/Streifen sind das statistisch 6.3 Tests am Tag (ohne Kosten der Lanzetten gerechnet) - alleine wenn jemand zur Arbeit und zurück fährt und vor dem Fahrtbeginn pflichtgewusst misst (sehr ratsam, alleine aus Versicherungsgeründen, Stichwort "grobe Fahrlässigkeit" wenns scheppert) bleiben mit 4.x Messungen nicht mehr viele fürs eigentliche BZ Management übrig. Zudem ziehen sowohl die "mir doch egal" Diabetiker nebst selbstzahlende CGMlern (letzte brauchen nur 2-3 Streifen/Tag) den Schnitt nach unten. Ein Schelm wer System bzw. "Kostenoptimierung" eines hochbezahlten Bleistiftspitzers dahinter vermutet.


    Das Telefonat am Freitag mit der Frage nach dem Bearbeitungsstand war wenig erbaulich. Es hieß mal wieder telefonisch "dürfen wir nicht zahlen" und "die Kassenzulassung fehlt". Der Einspruch wäre zudem (immer) noch in Bearbeitung. Was eine Kassenzulassung rechtlich ist konnte mir die Frau erstaunlicherweise nicht sagen. Die Hilfsmittelliste kanns nicht sein, denn die ist definitiv nicht abschließend. Habe drum gebeten endlich eine Antwort oder hilfsweise einen Bearbeitungsstand rauszulassen, das ganze geht diesmal ohne Rückzieher vor den Widerspruchsausschuss und das Sozialgericht. Drei Monate keine Teststreifen zu brauchen und die Sensoren nicht bezahlt zu bekommen - da hakts doch, mir reichts.


    Statistisch brauche ich übrigens recht exakt einen Teststreifen am Tag. Sensorverifizierung am Anfang bzw. zwischendrin Kontrolle nebst Ermittlung des aktuellen Offsets - zwischen +20 und -45 mg/dl alles gehabt. Bei -45 Offset hab ich nachts öfter "LO" Anzeigen, weil 70er Werte bei mir noch normal sind. Egal übrigens was ich vor dem zubettgehen esse. Mit meiner Restaktivität und deren Überschwingern bei zu wenig Bolus lande ich tagsüber zwischen 80-120, zu viel bzw. zu wenig Bolus/Basal ist nicht schön und endet beides in "Tiefflug-Werten". Richtige Hypo ists (noch) nicht, angenehm ists definitiv auch nicht. Daher fahre ich mit engen Kontrollen (zusammen mit KH armer Ernährung) aktuell am Besten. Dreimal hintereinander einen Hb1 von weniger als 6 und das trotz klar nachlassender Restaktivität find ich spricht für sich. Die Gesamtkosten halten sich auch unter Berücksichtigung meiner "Verifizierungsstreifen" durchaus im Rahmen, hab ohne das Libre und ohne "PP Messungen" oder Nachtkontrollen etwa 50 Streifen die Woche verfeuert.

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  • Bin auch bei der DAK und habe noch nichts gehört, messe täglich ca. 8 mal und war regelmäßig in der Klinik letztes Jahr erst in Althausen, hatte immer einen Hb1C über 8, der ist jetzt erst nach Althausen auf 7 runter, also ich wäre doch der typische Kandidat. In FB habe ich auch noch nicht gehört, dass jemand einen Schrieb von der DAK bekommen hat. Vielleicht ist eine Voraussetzung, dass es Internetfreie Patienten sind?? :patsch:

    Ich habe das Gerücht gehört, dass alle, die schon ein Konto bei Abbott haben aus der Auslosung aussortiert wurden. Ein Sachbearbeiter bei der DAK meinte zu mir, er wüsste nichts davon, könne sich aber gut vorstellen, dass es so ist. Ich habe deswegen gekündigt und bin ab 1.7. bei der TK.

  • Wenn das stimmt rieche ich aber schon ein ganz großes Gewitter gegen die DAK bzw. Abbott wegen Weitergabe von Kundendaten ohne Zustimmung des Kunden. Ich bin gespannt. Möchte ein DAK'ler mal nachfragen? ;)