Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge


  • ja - und wer sitzt darin??
    cd63


    Ich weiß es nicht aber wir die Betroffenen sind es wohl nicht.

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • https://dejure.org/gesetze/SGB_V/91.html


    "Das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern, einem von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, jeweils zwei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft und fünf von dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen benannten Mitgliedern. "


    Patienten kommen dort nicht vor, vermutlich würden die nur stören.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Mich wundert es aber jetzt dann um so mehr, dass bei FB (bei diesem Christian Paschke - oder so ähnlich) eine FB Userin erst kürzlich mitgeteilt hat, dass sie sogar von der Barmer GEK (die ja angeblich GAR KEINE Libres bewilligt), ihre Zusage erhalten hat! Und zwar unbegrenzt!


    Mein KK Wechsel ist bald durch und dann geht es bei mir in Runde zwei! Ich bin gespannt ;-)

  • Mein Verfahren (gegen BEK) vorm SG ist noch in vollem Gange (Seit Mai 15)
    Da bin ich gespannt was da jetzt bei rauskommt
    Gruß

  • Mich wundert es aber jetzt dann um so mehr, dass bei FB (bei diesem Christian Paschke - oder so ähnlich) eine FB Userin erst kürzlich mitgeteilt hat, dass sie sogar von der Barmer GEK (die ja angeblich GAR KEINE Libres bewilligt), ihre Zusage erhalten hat! Und zwar unbegrenzt!

    Einzelfallentscheidungen gehen immer. Ich bekomme mein Libre auch von der Krankenkasse nach einer Einzelfallentscheidung und Prüfung durch den MDK komplett (bis auf 30 Euro pro Quartal Zuzahlung) bezahlt. Dies gilt ebenfalls unbefristet. Eine Einzelfallentscheidung geht bei allen Kassen immer. Auch für Dinge, die offiziell nicht in den Katalog der Hilfsmittel aufgenommen sind.

    Fange nie an aufzuhören,

    Höre nie auf anzufangen!

  • Du hast unbewusst genau den Kanackpunkt erwischt:


    (a) Ist es ein Hilfsmittel, dann darf es die Kasse bezahlen. Jedenfalls bis zur wirtschaftlichen Grenze der "konventionellen und anerkannten" Hilfsmittel. Typisch wäre das für einen Rollstuhl, wo sich jemand goldene Griffe anbauen lässt. Bezahlt wird das Standardmodell. Und das ist eine Einzelfallentscheidung, was als Referenz angesehen wird.
    (b) Ist es jedoch eine "neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" (siehe CGM und BSG Urteil), dann darf die Kasse das nicht bezahlen. Genau so wenig wie eine "Heilstein" Therapie.


    Wie es einzustufen ist - das hängt sicherlich von der jeweiligen Sichtweise ab. CGM ist unstrittig als NUB eingestuft, bei FGM ist das mangels diverser Featrues nicht einfach "analog" zu klassifizieren.

    --
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  • Eben, genau das meinte ich...


    Wie kann es sein, dass die TK jetzt sagt, sie könne es nicht mehr zahlen, weil das jetzt VERBOTEN sei? Das waren doch auch alles Einzelfallentscheidungen!


    Und die Barmer GEK, die bisher NICHTS bezahlt hat, übernimmt jetzt hier das erstemal!


    Ich bin gespannt, was ich nach meinem Wechsel jetzt für ein Ergebnis bekomme, wenn ich es bei der neuen KK beantrage...


    Alles in allem finde ich es immer noch unter aller Sau, was da wieder alles schief läuft... und wer leidet drunter? Jup... :laub

  • Hallo Zusammen,


    da ich seit kurzem auch Librenutzer bin habe ich bei der DAK den Antrag auf Kostenübernahme gestellt.


    Anruf - wg. dieses Urteils besteht ein aktuelles Verbot die Kosten zu übernehmen, das Pilotprojekt ist aktuell auch ausgesetzt.


    Wenn die Ablehnung kommt würde ich dann mit Verweis auf die hier im Forum genannten Punkte (FGMS ist kein CGMS etc.) Widerspruch einlegen.


    Grüße


    Flash_User

  • Hallo, ich habe mir jetzt nicht alles zu 100Prozent durchgelesen.
    Ich habe das Libre vor 3/4 Jahr bestellt, damals sagte meine Kasse (TK) das dieses übernommen wird.
    Heute meinten Sie das Sie das nicht dürfen.
    Macht es sinn deswegen die Kasse zu Wechseln zur Barmer evtl. Ich habe eine Pumpe seit 2007 eine Folgeverordnung ist irgendwann mal fällig.


    Ich habe das Libre heute auf meine Kosten bestellt, da ich extreme Schwankungen habe.


    Für antworten und Hilfe bin ich dankbar,


    grüße


    Patrick

  • Moin Patrick schön das Du bei uns bist.
    Ich denke da kommst Du nicht drum rum eine wenig zu lesen.
    Hier ein passendes Thema dazu: Krankenkassen, die das FreeStyle Libre übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge
    Und das natürlich auch noch: Urteil BSG zur Frage "CGMS = Ärztliche Methode oder Hilfsmittel?" naht!

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • Hi,


    was du unabhängig von irgendeinem Argumentationsfaden beachten musst ist folgendes:


    (a) Eine Ablehnung an sich ist noch nicht das Ende. Es sei denn du steckst den Kopf in den Sand. Egal ob die das telefonisch oder schriftlich ablehnen. Lass dir die Ablehnung mit Begründung SCHRIFTLICH zukommen. Meistens steht ziemlich Scheiss drin (jedenfalls bei mir).
    (b) Legst du Widerspruch ein, kannst du eine weitere Ablehnung bekommen. Auch hier: schriftlich, wiederum erneut Widerspruch einlegen. Das ganze geht vor den Widerspruchsausschuss.
    (c) Erst eine Ablehnung durch den Widerspruchsausschuss endet in einem "rechtsmittelfähigen Bescheid". Also einen, gegen den du klagen kannst.
    (d) Binnen vier Wochen nach Zugang dieses Bescheides MUSST du Klagen. Klagen vorm Sozialgericht haben in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht. Zudem kannst du die Klage "mündlich zur Niederschrift" beim Gericht bzw. einem seiner Angestellten aufgeben, damit sind auch Formfehler absolut ausgeschlossen.
    (e) verlierst du, sind nur moderate Gerichtsgebühren (weit weniger als ne Jahresration "Libre"), aber keine Anwaltsgebühren zu bezahlen. Erst ab einer bestimmten Summe kannst du in die zweite Instanz und dort herrscht Anwaltspflicht. Dort bist du beim libre übrigens.


    Wenn du irgendwo zwischendrin aufgibst, dann hast du verloren und die Kasse muss keinen deiner Sensoren bezahlen. Das Geld ist dann auf jeden Fall weg. Die gesparten Teststreifen bekommst du natürlich auch nicht erstattet. Bei "d" lohnt es sich also das Gericht auf ähnliche Verfahren zu verweisen und zu bitten, sich an einem anderen "Musterprozess" zu orientieren und das Verfahren bis zu "Klärungen" quasi "on Hold" zu setzen. Z.b. das verfahren von jemandem, der das ganze mit Verbandshilfe leidlich "professionell" durchzieht. Der Richter kann sowas akzeptieren, muss es aber nicht. Fällt die Entscheidung übrigens positiv aus, dann muss die Kasse sowohl rückwirkend alle deine Sensoren AB ANTRAG bezahlen als diese auch künftig übernehmen. Wichtig ist daher den Antrag so früh wie möglich zu stellen und sich nirgendwo abwimmeln zu lassen denn die Summen sind auf jeden Fall weg. Im regelfall darf keine Kasse rückwirkend irgendwelche nicht beantragten Ausgaben erstatten.


    Übrigens bin ich mir bei einem Umstand sicher: Gewinnt jemand die erste Instanz, dann geht die Kasse in die nächste. Verliert er, kann dieser auch in die nächste gehen. Somit ist ein Anwalt in der ersten Instanz nicht zwingend notwendig, die Kasse wird sowieso Einspruch/Revision/wasweissich einlegen. Würde das Libre irgendwann auf dem Klageweg sogar in die Hilfsmittelliste aufgenommen, dann kann die Kasse das kaum rückwirkend ablehnen (da es ein verschreibungsfähiges Hilfsmittel ist). Hilfsmittel müssen nämlich nicht auf der Hilfsmittelliste sein um verschrieben und erstattet werden zu dürfen. Aber wenn etwas auf der Hilfsmittelliste ist und verschrieben wurde, dann ist es eine Pflichtleistung.


    Du ahnst welchen Weg ich persönlich gehen werde, mein Kriegsbeil ist ausgegraben und geschärft. Meine "TK" hatte sogar telefonisch eine "fehlende Kassenzulassung" als Ablehnungsgrund genannt. Im schriftlichen Bescheid kam dann was ähnlich intelligentes, aber inhaltlich ganz anderes. Daher sammel den Krempel.


    PS: Bei der TK klappt das Email Postfach ganz gut. ich schicke meine Liebesbriefe immer vorab als Scan per Mail und im "Original" mit Unterschrift per Post. Ein "haben wir nicht bekommen" ist mit der Eingangsbestätigung des TK Mail-Postfachs dann nimmer möglich. So als Ausrede falls Fristen nicht eingehalten werden.

    --
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    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Aktuell hat man bei der Barmer GEK wohl mehr Glueck auf Kostenübernahme.



    ... und diverse BKKs unterstützen das Libre ebenso, z.B. die Audi BKK sowie die Schwenninger BKK, vielleicht könnte man eine Liste machen aller Kassen, die sich (aus welchen Gründen auch immer) NICHT an das Grundsatzurteil gebunden fühlen.

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Flash_User


    Ich bin in dem Pilotprojekt der DAK. Ich habe für das 1. Quartal 2016 meine Sensoren auf Rezept bestellen können und musste nur die Zuzahlung zahlen.

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind. Jean Anouilh 8o

  • Ob die jeweiligen Kassen sich an dieses Urteil halten müssen oder nicht, hängt davon ab, ob es bundesweite KK sind (dann müssen sie sich dran halten) oder welche, die es nur in bestimmten Bundesländern gibt. Diese können das Libre übernehmen.

  • "halten" muß sich keine Krankenkasse an dieses Urteil. Denn wie jedes Urteil gilt es bindend genau für den entschiedenden Einzelfall zwischen Kläger und Beklagter. Und die Rechtslage - wenn man sich denn an dieser ersten höchtrichterlichen Rechtsmeinung orientieren möchte - gilt für alle gleich, ob bundesweit tätig oder nicht, denn das maßgebliche Recht ist Bundesrecht.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte wohl Glück. Ich hab heute die Antwort auf meinen Antrag bekommen. Meine KK übernimmt für vorerst ein Jahr das Freestyle Libre. Sie wollen von mir noch eine ärztliche Bestätigung meinens HBA1C-Wertes. Dieser wird dann nach einem Jahr verglichen. Sollte sich ein Nutzen des Libres erkennen lassen, werden sie weiter zahlen.
    Vielen Dank für eure Unterstützung!


    Bevor Fragen nach der KK kommen, ich bin bei einer BKK, die nur Mitarbeiter und Angehörige des Trägerkonzerns versichert.


    Gruß


    the_elk

  • Hab Mitte Januar den Antrag auf Übernahme des Libre bei der TK schriftlich gestellt. (mit Rezept vom Diabetologen und seiner medizinischen Beründung).
    Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass der TK "die Hände gebunden" seien und sie es nicht erstatten dürfen und dass sie keine Ausnahmen machen.
    Auf meine Frage, dass es bei anderen Krankenkassen, trotz des Urteils auch Erstattungen gibt, obwohl sie es nicht "dürfen", sagte die Dame, da könne sie nichts zu sagen.
    Die letzte Frage war, ob ich die Ablehnung schriftlich haben möchte. Was für eine Frage - klar will ich das. ;(

    Es ist wie es ist