Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Anfänglich war es tatsächlich so, dass ein Rezept ausreichte und es ohne Probleme von der TK gezahlt werden sollte ( die Zuzahlung variierte am Anfang). Ich hatte eine unbefristete Zusage in mündlicher Form, schriftlich wurde verweigert. Dann (soweit ich es erinnere)bestellt, erste Rg. eingeschickt und kurz darauf hat die TK telefonisch einen Rückzieher gemacht mit dem üblichen Blabla . Insg. wurde mir ein halbes Jahr gegönnt. Seitdem zahle ich selbst, wir viele hier

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  • Seit wann genau bezahlt die TK nicht mehr? Ich finde das etwas ungewöhnlich.


    Finde ich nicht ungewöhnlich, daß eine KK etwas nicht mehr bezahlt.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)


  • Finde ich nicht ungewöhnlich, daß eine KK etwas nicht mehr bezahlt.


    Nein, ich finde es ungewöhnlich, dass es scheinbar noch einige Leute gibt, die aufgrund einer Kostenzusage der TK, jetzt noch 10 Sensoren auf Kosten der TK bestellen können, bzw. diese erstattet bekommen.

  • Mir hat die TK genau am 16.06. telefonisch mitgeteilt, dass sie den Widerspruch nicht positiv bescheiden können. Für den Fall hatte ich gleich den Neuantrag mit reingeschrieben. Wie auchimmer - in jedem Fall habe keinen Rückzieher gemacht und einen Klagefähigen Bescheid vom Widerspruchsausschuß verlangt.
    Das hat ihr sichtlich nicht gepasst.....


    Was mich aber gewundert hat, war, das sie den Rentenversicherungsträger bzw. Berufsgenossenschaft mit einbinden wollte, weil ich mit reingeschrieben habe, dass ich das schlicht auch für den Beruf benötige. (Stichwort: Messen vor Autofahrten etc )
    Kann sich da jemand einen Reim drauf machen ?


    :confused2

  • Ist vielleicht gar keine so schlechte Idee mit der Rentenversicherung. :confused2 Wenn es um den Erhalt des Arbeitsplatzes geht, gibt es doch auch finanzielle Unterstützung, meine ich... *grübel*

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Ich überlege, ob es mal einen Fall gab, wo jemand über diesen Weg ein CGM finanziert bekam. Kann mich aber auch irren.

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Was mich aber gewundert hat, war, das sie den Rentenversicherungsträger bzw. Berufsgenossenschaft mit einbinden wollte, weil ich mit reingeschrieben habe, dass ich das schlicht auch für den Beruf benötige. (Stichwort: Messen vor Autofahrten etc )
    Kann sich da jemand einen Reim drauf machen ?


    Ja.


    Weil (a) egal welchen Sozialversicherungsträger du ansprichst, er hat deinen Antrag an den RICHTIGEN Ansprechpartner weiterzuleiten. Und zwar innerhalb einer übersichtlichen frist.
    und (b) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__4.html


    "Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung ... Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern," bzw. "die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern"


    In meinem Antrag auf das Libre hatte ich auch das SGB-IX als Karte gezogen, da ich als Laborhansel schlecht "mal eben den BZ" klassisch gescheit messen kann. Handschuhe, keine wirklich pralle Umgebung (Chemikalien), Dienstfahrten und von einem im UZ begangenen Fehler und dessen Folgen mal ganz abgesehen. Als Außendienstler mit Firmenwagen kann ein CGM/Libre theoretisch auch von der Rentenkasse / BFA bezahlt werden. Siehe http://www.soziales.niedersach…s-buch-sgb-ix-114625.html

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Mir hat die TK genau am 16.06. telefonisch mitgeteilt, dass sie den Widerspruch nicht positiv bescheiden können. Für den Fall hatte ich gleich den Neuantrag mit reingeschrieben. Wie auchimmer - in jedem Fall habe keinen Rückzieher gemacht und einen Klagefähigen Bescheid vom Widerspruchsausschuß verlangt.
    Das hat ihr sichtlich nicht gepasst.....

    Da wo du warst bin ich jetzt. Wie genau hast du das mit dem klagefähigen Bescheid formuliert?

  • Nein, ich finde es ungewöhnlich, dass es scheinbar noch einige Leute gibt, die aufgrund einer Kostenzusage der TK, jetzt noch 10 Sensoren auf Kosten der TK bestellen können, bzw. diese erstattet bekommen.

    Hi, also ich habe auch letztes Jahr eine Zusage für 1 Jahr aufgrund eines Rezeptes bekommen. Da das Jahr noch nicht vorbei ist, wurden bisher auch alle meine Rechnungen übernommen (letzte Rechnung habe ich letzte Woche eingereicht; ich bin gespannt).
    Ich habe bisher auch kein Schreiben von der TK bekommen, dass das eingestellt werden soll. Ich vermute aber, wenn das Jahr um ist und ich verlängern will, dass ich dann die Absage bekomme (falls bis dahin nicht die Übernahme geklärt ist).

  • Ja, die sind witzig von der TK.


    Ich hatte das erste Mal ein Rezept und eine Rechnung im November hingeschickt, als ich endlich bestellen konnte und hier im Forum schon längst kursierte, dass die TK die Zahlung einstellt. "Probieren kann ich es ja trotzdem mal", dachte ich mir.
    Ich bekam als Antwort den Rechnungsbetrag (also die 95 Euro für 2 Sensoren, sowie den Sensor) überwiesen und mitgeteilt, dass sie wegen diesem Urteil leider nur noch den zugesicherten Zeitraum lang erstatten könnten.
    OK, sie hatten mir nie einen Zeitraum zugesichert und ich dachte mir, "Fragste mal besser jetzt nicht nach ..."
    Nach einem halben Jahr, in dem sie brav alle eingereichten Rechnungen bezahlt haben, kam dann die Mitteilung, dass das jetzt die letzte Zahlung gewesen sei und das halbe Jahr nun abgelaufen.
    Gut, damit wusste ich dann letztendlich auch, wie lange sie mir das zugesichert zu haben glaubten ... ;)

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • ich finde es ungewöhnlich, dass es scheinbar noch einige Leute gibt, die aufgrund einer Kostenzusage der TK, jetzt noch 10 Sensoren auf Kosten der TK bestellen können...

    Also ich habe so einen Schrieb der KK bzgl. Sensoren noch nicht gesehen. Wenn das aber eine Zusage etwa in Form eines offiziellen Bescheides ist, der auch noch ein Gültigkeitsdatum trägt, dann müssen die ganz einfach ihre darin gemachten Zusagen für den Zeitraum einhalten.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Hallo Leute,


    mittlerweile ist eine Woche vergangen seit dem G-BA Urteil. Da ich am Montag meinen DMP Termin habe und dort die ärztliche Unterstützung für ein Produkt einholen will, habe ich noch einmal mit meinem Kollegen von der Krankenkasse gesprochen. Im Gespräch ging es um die Kostenerstattung des FSL bei der KK und die Kostenerstattung von CGM im Allgemeinen. :)


    Zur Kostenerstattung des FSL weiß ich Folgendes:
    - Die spezielle Kasse hatte nur noch das G-BA Urteil abgewaretet. (Sie wollten ja ohnehin übernehmen).
    - Sie übernehmen das FSL für alle Diabetiker, die viel stechen (Wirtschaftlichkeit). Sonstige Argumente braucht man beim Antrag nur anschneiden (Formsache).
    - Erstattung wird ab 1. Juli umgesetzt. Zunächst inoffiziell.
    - Mit der nächsten Satzungsänderung dann auch offiziell.


    Zur Kostenerstattung des CGM:
    - Wenn das G-BA Urteil für alle in Kraft tritt, ist es Kassenleistung
    - Wird entweder über Rezept oder über Kostenvoranschlag übernommen
    - Man muss die (strengeren) Auflagen erfüllen
    - Wesentliche Instanz ist der behandelnde Arzt
    - KK fehlt das Know-How für Diagnose


    Insgesamt war es ein interessantes Gespräch. Der Trend geht bei den Kassen also hin zur Übernahme des FSL. Das Upgrade von FGM zu CGM ist natürlich immer möglich. Das eine schließt das andere nicht aus. Die Therapieausgangslage kann sich immer ändern und andere Behandlungen rechtfertigen. Für die CGM sind die Ärzte ausschlaggebend. Die kennen die Vorraussetzungen und wissen, welche Wehwehchen man haben "muss", wenn man sie net tatsächlich hat. Mit einem guten Arzt, etwas Geduld und wenig Hin und Her, bekommt man also auch ein CGM System.


    Ich persönlich werde das bei meinem DMP Termin ansprechen. Zunächst werde ich das FSL beantragen und ab 1.7. nutzen. (Muss mich ja bei der Vorbereitung auf die Erstattung eines CGM Systems ausreichend gut therapieren können. ;) )


    Viele Grüße und einen schönen Start ins Wochenende,
    grosb


    PS: Wenn ich das FSL wirklich in Händen halte, anonymisiere ich meinen Antrag und lade ihn zusammen mit dem Namen der Krankenkasse hoch :)

    Using FSL

  • Meine Krankenkasse, SBK, hat das FreeStyle Libre ja schon früher bezahlt. Das lief viel formloser, als du das jetzt erwartest. Ein normales rotes Rezept mit den relevanten Diagnosedaten (Typ-1, Anzahl der BZ-Messungen bisher) direkt an Abbott schicken, von Abbott bekommst du dann als Bestätigung der Kostenübernahmegenehmigung einfach die Sensoren geliefert.


    Da gab es keinen Antrag, und auch kein Schreiben von der Krankenkasse, was man anonymisiert ins Forum stellen könnte. Mit der Krankenkasse hatte ich in diesem Zusammenhang nichts zu tun.

  • Meine Krankenkasse, SBK, hat das FreeStyle Libre ja schon früher bezahlt. Das lief viel formloser, als du das jetzt erwartest. Ein normales rotes Rezept mit den relevanten Diagnosedaten (Typ-1, Anzahl der BZ-Messungen bisher) direkt an Abbott schicken, von Abbott bekommst du dann als Bestätigung der Kostenübernahmegenehmigung einfach die Sensoren geliefert.


    Da gab es keinen Antrag, und auch kein Schreiben von der Krankenkasse, was man anonymisiert ins Forum stellen könnte. Mit der Krankenkasse hatte ich in diesem Zusammenhang nichts zu tun.

    Das bedeutet, du musst auch keine Zuzahlung in Form eines Eigenanteils von 10 Euro monatlich bezahlen bei der SBK?

  • Jede Art von Zuzahlung zahlst du beim Lieferanten, niemals bei der Krankenkasse direkt. Abbott verlangt und bekommt von mir diese Zuzahlung und leitet sie an die Krankenkasse weiter.

  • Da gab es keinen Antrag, und auch kein Schreiben von der Krankenkasse, was man anonymisiert ins Forum stellen könnte.

    Moin Cindbar,
    ich meinte meinen Antrag für die Kostenübernahme. Sprich das, was hier viele stellen und bis jetzt viele abgelehnt bekamen. Dann hat man für einen eigenen Antrag mal ein Beispiel eines Angenommenen.


    Irgendwann musst du bei der SBK ja auch mal einen Antrag gestellt haben, wenn du die Kosten übernommen bekommst. Oder hast du einfach ein Rezept vom Arzt zu Abbott geschickt?


    Viele Grüße
    grosb

    Using FSL

  • Das hat sie ja geschrieben!


    Das raten übrigens einige "Insider". Den Arzt das Rezept ausstellen lassen und an Abbott schicken. Die klären den Rest... ;-)


    Bei der BIG habe ich auch einen Antrag eingesendet - einfach weil ich es auch von der Barmer so gewohnt waren und die waren - zu dem Zeitpunkt - auch darauf angewiesen. Dazu vier Monate Tagebuch - handgeschrieben, was gar nicht nötig gewesen wäre - zumindest die BIG legt da keinen Wert drauf.


    Für das Folgegutachten der Pumpe habe ich jetzt die Libreauswertungen senden dürfen! ;-)

  • Nach Aussage meines Arztes uebernimmt die DAK bei Typ 1ern das FreeStyle Libre grundsätzlich, auch wenn die Satzung fuer Erwachsene noch nicht geändert wurde.
    Mein über Abbott eingereichtes Rezept wurde bis Anfang April zurückgestellt. Ohne erneute Nachfrage meinerseits läuft seitdem die Lieferung über Abbott. (Zuzahlung zum Rezept notwendig) Kein Antrag, keine Tagebuecher, nur rotes Rezept mit zwei, drei Stichworten.

    Tresiba ist zurück! :thumbsup: