Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • HILFE bekomme kein Kassenrezept mehr wegen dem Beschluss vom 07.09.2016
    Habe nur noch ein blaues Rezept bekommen!!!


    Manche Kassen machen es manche Kassen nicht, leider ist es so.
    Vielleicht hilft da ein freundliches Telefonat, aber wenn die nicht wollen.

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • Ich bin bei der TK und mein Diabetologe will mir kein Kassenrezept ausstellen, nur ein privates mit Verweis auf den Beschluss vom 07.09.2016

    Meines Wissens ist das egal, sofern nur das, was die TK lesen will, draufsteht.
    Schick Abbott eben das Privatrezept mit dem Zusatz, dass Du bei der TK bist und die setzen sich dann mit der TK in Verbindung.
    (Ich z.B. hatte ein Kassenrezept für ein Quartal und Abbott hat das mit der TK ohne mein Zutun gleichmal in ein Jahresrezept umverhandelt.)

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

    Einmal editiert, zuletzt von Edett ()

  • Da ist angegeben, dass die BKK Wirtschaft und Finanzen wohl Kosten übernimmt.


    Ich bin dort ausgetreten, da sie mir mitgeteilt haben, dass die Kosten für das Libre auf keinen Fall übernommen werden können.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Hallo
    Ich habe die 640 G mit CGM,was die KK nicht bezahlen müsste,weil Warnfunktion...Richtig ? Nach Gerichtsbeschluss hat das Freestyle Libre das nicht,und muß von den KK übernommen werden......Richtig oder Falsch ? Und warum gibt es bei dieser klaren Festlegung solche Unterschiede bei den KK ....das verstehe ich nicht!
    Gruß Steffen

  • Eigentlich ist es genau umgekehrt, Steffen. Das Cgm müsste die KK, wenn der Doc meint das euer Behandlungsziel nicht erreicht wurde. , es gerade wegen den Alarm bei Hypos/Hpers genehmigen.

  • Falsch, es ist genau anders rum. Manche Kassen zahlen jetzt lieber das Libre, obwohl sie das nicht müssen, weil es viel billiger als ein rtCGM (ständige Verbindung zwischen Sensor und Empfangsgerät) ist. Die Alarmfunktion ist Voraussetzung, damit die Kasse die Kosten übernehmen muss, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Mein erster Beitrag in diesem Forum! :-)


    Meine Krankenkasse, die Daimler BKK hat mir gestern bestätigt, dass man mir für weitere 12 Monate das Libre bezahlen werde - Selbstbeteiligung in Höhe von 30,00 € je Quartal bleibt, ist aber auch ok für mich.
    Mein Diabetologe stellt mir ein Rezept für 12 Monate aus und das hat im vergangenen Jahr super geklappt. Allerdings betont die Daimler BKK, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt.
    Vielleicht sollte ich aber auch erwähnen, dass ich mit dem Libre super zurecht komme und praktisch kaum mehr blutig messe. Insofern dürfte sich der finanzielle Mehraufwand für meine Kasse in recht überschaubaren Grenzen halten.


    Und da ich Neuling hier im Forum bin: großes Lob in die Runde! Bin froh, Euch gefunden zu haben und habe schon den einen oder anderen Tipp für mich mitgenommen!

  • Na dann mal ein "Herzliches Willkommen" bei uns.

    Gruß Hans :hihi:


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  • Hallo


    hier die Antwort von meiner AOK (KK)


    Von der AOK
    Die Firma Abbott hat das FreeSyle Libre als Hilfsmittel beantragt. Neue Studien haben ergeben...... Nun für Sie einen gute Nachricht wir werden die Kosten für das
    FreeSyle Libre für Sie übernehmen. Die ist eine Einzelfallendscheidung.


    Nachtrag
    Mein Arzt verschreibt mir nur für das Quartal aber die Kassenärztlche Vereinigung schreibt das nicht vor (habe ich schriftlich, sie befürwortet es aber wend der Arzt
    es so machtt). Deshalb habe ich meinen Arzt gewechselt weil er mir gesagt hat das die KÄV es ihm vorschreibt (Vertrauensbruch, er hat mir nicht die Warheit gesagt)

  • Hallo,


    ich muss euch jetzt bezüglich KK-Kostenübernahme auch mal fragen:


    Ich habe keinen Diabetologen, hole mir also meine Rezepte immer vom Hausarzt. Bisher auch kein Problem damit gehabt.
    Nun habe ich letztes Jahr das FreestyleLibre (selbstfinanziert) ausprobiert und komme damit in meiner Blutzucker-Einstellung wesentlich weiter.
    Meine Krankenkasse hat seit diesem Jahr auch das FreestyleLibre als Satzungsleistung drin. Prima, habe ich gedacht und mir ein Rezept geholt und bei Abbott eingereicht.
    Nach 4 Wochen "nichts" habe ich dann bei meiner Krankenkasse telefonisch angefragt und die Aussage bekommen: Wir haben das als Satzungsleistung drin, aber nur bei einem Rezept vom Diabetologen und Teilnahme am DMP. Diese Voraussetzung hätten auch alle anderen Krankenkassen, die das Freestyle übernehmen.


    Nun zu meiner Frage:


    Ich würde mir jetzt Sensoren bestellen und die Rechnung an die Krankenkasse schicken, mit der Bitte um Erstattung bis zur Höhe der Teststreifen-Kosten mit Hinweis auf $ 33 (1) SGB-V und Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung.... $4 Absatz 1 Satz 2 und § 6 Absatz 6
    Habe ich da eine Chance, oder können die mich wirklich verpflichten einen Diabetologen aufzusuchen.

    LibreLink (Android)

    AAPS (Android)

    SmartWatch - Fitbit

    Meß-Eisen - Freestyle Libre 1

    Smartphone - Xiaomi Mi10 (Android 10)

  • Sicherlich nicht. Der Anspruch auf Hilfsmittel bzw. Leistungen ist an ein Rezept samt Indikation gebunden, nicht an den Besuch eines bestimmten Arztes. Wenn du nicht den aufwandsarmen Weg gehen willst und "Pro Forma" einen Diabetologen aufsuchst sowie dich vorübergehend ins DMP einschreibst, dann bleibt nur der Weg Widerspruch/Klage. Deine Kasse bekommt fürs DMP halt Geld, was aber auf deinen Anspruch gegenüber der Kasse auf Sachleistungen keinen Unterschied machen darf.


    Gehört für mich in die Kategorie "man kanns versuchen". §6(6) Hilfsmittelrichtlinie steht DIR das Recht zu das geeignete Hilfsmittel auszuwählen. Hilfsmittel müssten nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein, siehe §4 HilfsmRL Mehrkosten gegenüber Streifen kann man bei pflichtbewussten Vielmessern knicken, Das Ergebnis im Hb1 und BZ Verlauf ist meistens besser.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Hallo zusammen,


    ich habe ja für ein Jahr das Libre von meiner BKK genehmigt bekommen. Die Kosten wurden komplatt übernommen. Mittlerweile gibt es die BKK nicht mehr und sie ist in der DAK aufgegangen. Ich sollte ursprünglich nach einem Jahr eine Kostenaufstellung und die Entwicklung meines HBA1C einreichen und dann sollte entschieden werden wie es weiter geht.
    Nachdem das Jahr nun um ist, habe ich bei der KK nachgefragt. Die Anwort war ich muss nichts mehr einreichen, das das Libre mittlerweile eine gesetzliche Zulassung erhalten habe. Ich muss nun aber zukünftig ein Zuzahlung leisten. Mal sehen wie hoch die ist.
    Ist es richtig, dass das Libre mittlerweile offiziell als Hilfmittel anerkannt wurde? Dann müssten es doch alle Kassen übernehmen, oder?


    Gruß

  • Die AOK Hessen scheint gerade ihre alten Anträge abzuarbeiten. Nachdem ich ausdrücklich wegen der Nichterstattung des Freestyle Libre gekündigt habe, sind sie auch bei mir in die Gänge gekommen und haben rückwirkend meine Bestellung für das aktuelle Quartal bezahlt, damit ich bleibe.


    Auf das Rezept soll der der Arzt handschriftlich (!) schreiben: 1. Intensivierte Insulintherapie, 2 Häufige Entgleisungen 3. Mehr wie 4x Blutzuckermessungen täglich. (Punkt 3 scheint mir angesichts von Punkt 1 redundant zu sein, aber was soll's.)


    Meine Ärztin hat mir das Handschriftliche verweigert (hätte auch keine besondere Beweiskraft, und die AOK würde auch das maschinengeschriebene Rezept nehmen), aber die AOK-Betreuerin meinte, das wäre auch mit Maschine ok. Es ist ja unterschrieben.