Noch einmal: Warum nicht für Kinder

  • Sorry, falls ich übersehen habe, dass das Thema schon irgendwo ausführlich diskutiert wurde.
    Was steckt eigentlich wirklich dahinter? Habe nämlich gerade eine Anfrage dazu aus meinem Bekanntenkreis, die haben einen 13-jährigen Jungen mit Typ1.
    Ehrlich gesagt ist aber eigentlich nicht nachvollziehbar, warum man es für Kinder (oder Jugendliche!) nicht einsetzen können sollte. Da handelt es sich auch wieder einmal um einen seltsamen Lobby-Quatsch, wie mir scheint, oder?
    Auch als Erwachsener muss man das System testen und ausprobieren, wie weit es einem wirklich weiter hilft (mir z.B. SEHR!). Andere Erwachsene haben Probleme, kriegen keine konsistenten Werte, der Kleber haftet nicht etc. ...
    Ich wäre hier für einen pragmatischen Ansatz: Einfach ausprobieren! :)
    Was meint ihr?

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Sorry, falls ich übersehen habe, dass das Thema schon irgendwo ausführlich diskutiert wurde.
    Was steckt eigentlich wirklich dahinter? Habe nämlich gerade eine Anfrage dazu aus meinem Bekanntenkreis, die haben einen 13-jährigen Jungen mit Typ1.
    Ehrlich gesagt ist aber eigentlich nicht nachvollziehbar, warum man es für Kinder (oder Jugendliche!) nicht einsetzen können sollte. Da handelt es sich auch wieder einmal um einen seltsamen Lobby-Quatsch, wie mir scheint, oder?
    Auch als Erwachsener muss man das System testen und ausprobieren, wie weit es einem wirklich weiter hilft (mir z.B. SEHR!). Andere Erwachsene haben Probleme, kriegen keine konsistenten Werte, der Kleber haftet nicht etc. ...
    Ich wäre hier für einen pragmatischen Ansatz: Einfach ausprobieren! :)
    Was meint ihr?

    Worum geht es denn? Welches System? Was, wie........ ?

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Meine Vermutung: Testläufe fanden nur mit Erwachsenen und nicht mit Kindern / Jugendlichen statt, daher kann nicht garantiert werden, dass es auch bei Kindern einwandfrei funktioniert und daher werden Kinder / Jugendliche einfach ausgeschlossen. Im XXL-Libre Thread gab's auch ein paar Kommentare dazu.


    Selbe Frage die du hattest: Abbott FreeStyle Libre - Flash Glucose Monitoring



    Erfahrungen / Personen:
    Wie oft misst ihr als Freestyle Libre Träger euren Blutzucker noch "klassisch" am Finger?


    Wichtig! Erfahrungsberichte mit Freestyle Libre


    Abbott FreeStyle Libre - Flash Glucose Monitoring


    Wichtig! Erfahrungsberichte mit Freestyle Libre

    Our knowledge has made us cynical.

    Our cleverness, hard and unkind.

    We think too much, and feel too little.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fjara ()

  • Oh sorry! Ich habe nicht beachtet, in welchem Unterforum Du das geschrieben hast. Hatte vielmehr nur den Titel im Auge. :rofl

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

    Einmal editiert, zuletzt von Oktober ()

  • Meine Vermutung: Testläufe fanden nur mit Erwachsenen und nicht mit Kindern / Jugendlichen statt,


    Das ist klar, aber wie gesagt: Auch manche Erwachsene haben ja Probleme damit, auch wenn fast alle (ich schätze so über 90%) doch begeistert sind.


    Also noch einmal: Was spricht wirklich dagegen, es einfach auszuprobieren? Konkrete Gefahren sehe ich ehrlich gesagt (nach dem 5. Sensor, den ich jetzt trage) nicht, oder fehlt mir da die Phantasie? :P

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Klar kann man es probieren, warum auch nicht? Aber sollten Probleme auftreten wird Abbott sich davon halt nix annehmen sondern auf das "nicht zugelassen" verweisen ;)
    Ist denke ich ähnlich mit dem tragen des Sensors vom Dexcom, der ist meiner Meinung nach auch nicht für den Arm zugelassen, aber viele tragen ihn trotzdem dort und es funktioniert ja auch.

  • Gelöscht

    Einmal editiert, zuletzt von T.K. ()

  • Ich würds einfach ausprobieren und teile die Vermutung, dass Abbott die Testphase schlicht mit Erwachsenen gemacht hat. Somit die Zulassung für Erwachsene beantragt hat und den Nachweis führen konnte, das die Werte bei Erwachsenen Sinn ergeben.


    Keine Ahnung was der Vorhersage-Algorithmus des Sensors zu schnellen Pegelwechseln bei Kindern sagt, das wird der Knackpunkt sein. Ein Kind macht halt weit mehr Bewegung und "Alarm" als ein 50-jähriger Schreibtischtäter im Vorschriftenarchiv des Bauordnungsamtes Posemuckel.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • In der FB Diabetes Gruppe sind ein paar, die das Libre "am Kind" haben und die sind zufrieden und die Kinder natürlich dankbar wegen weniger pieckserei.
    Auf eigene Verantwortung natürlich, aber wenn ich Mutter eines Kindes mit DM wäre, würde ich es auf jeden Fall testen. Was soll schon großartig passieren? Wenn die Werte hinhauen, ist doch alles prima. Der Hinweis mit Gewebsvernarbungen kommt jetzt bspestimmt bald hier, aber bei dem winzigen, dünnen Fädchen ... Insulinkatheter sind dicker.

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Bei unserer 9 jährigen Tochter wurde im Juli letzten Jahres Diabetes Typ 1 diagnostiziert.


    Den Freestyle Libre nutzen wir seit Anfang November und können (fast) nur positives benutzen. Die Messqualität ist verglichen zur herkömmlichen Messung gut, man hat eine lückenlose Dokumentation der Werte und kann die Insulinmengen damit viel besser einstellen. Die Blutzuckerwerte haben sich auf jeden Fall spürbar verbessert seit wir "flashen".


    Wir haben momentan wenn ich richtig gezählt habe den 5. oder 6. Sensor im Einsatz. Einer gab nach ein paar Tagen den Geist auf, wurde aber schnell und unbürokratisch durch einen Neuen ersetzt.


    Die Nadel bereitet unserer Tochter nur in den ersten 2-3 Stunden nach Neusetzung leichtere Schmerzen (und auch nicht jedesmal). danach spürt Sie nix mehr. Wir wechseln den Oberarm mit jedem neuen Sensor ab, bis dato hinterließ die Nadel und der Sensor keine sichtbaren Spuren.
    Der Sensor ist durch ein "einfaches Pflaster" noch zusätzlich fixiert, wenn Sie schwimmen geht kommt noch ein stärkeres Tape drauf.


    Mit der Krankenkasse sind wir im Clinch bez. der Kostenübernahme (wohl wissend dass die Chancen einer Übernahme für Kinder nochmals geringer sind...). Die erste Antragsablehnung kam vor ein paar Tagen, jetzt wird erst einmal Widerspruch eingelegt. Falls der wieder abgelehnt wird, werde ich zum ersten mal in meinem Leben die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.
    Bei dem Thema gehe ich bis zur letzten Instanz, da ich aus Prinzip nicht einsehe, dass ein kaum teureres aber in der Praxis 1000 mal besseres Hilfsmittel zur BZ-Messung nicht erstattet wird.


    Mein Fazit bei Kindern/Jugendlichen:
    Einfach mal ausprobieren. Im besten Fall erhält man eine spürbar bessere Lebensqualität und Therapiemöglichkeit, die Ihren Preis (natürlich nur sofern man in sich leisten kann) von 120 EUR/Monat m.E. auf jeden Fall wert ist. Und die Kosten sind bei Kindern mit Typ 1 - auch wenn die Krankenkasse nicht erstattet- ja eigentlich auch über die entsprechenden Steuerpauschalen gut abgedeckt


    Wenn es nicht funktioniert, hat man im schlimmsten Fall einen Sensor für 60 EUR in den Sand gesetzt und verhökert das Lesegerät für gutes Geld wieder bei Ebay.


    Grüße
    Maigret

    2 Mal editiert, zuletzt von Maigret ()

  • Dass die Krankenkasse ein nicht zugelassenes Hilfsmittel bezahlt.....träume süß weiter.....
    Ob deine Rechtsschutzversicherung dafür mit geht, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Danke, Ich gehöre glücklicherweise zu Denen die immer gut träumen.Warten wir mal ab wie es ausgeht.


    Ich bin versichert bei einer firmeneigenen (i.d.R. sehr großzügigen) Krankenkasse die offensiv mit dem Wohl Ihrer Mitarbeiter und deren Angehörigen wirbt .


    Und der direkte Draht zu den Kraka-Mitarbeitern hat sich für mich schon bei anderen (nicht gesetzlich erstattungsfähigen) Themen in der Vergangenheit ausbezahlt.


    Abgesehen davon: Wer nicht kämpft hat schon verloren.

  • So "klar" ist die Rechtslage nicht. Siehe diverse Pro und Contra Urteile zu CGM, da gehts (wenn auch bei höheren Kosten und somit immer der Wirtschaftlichkeitsfrage) um das gleiche Problem - Hilfsmittel oder "Behandlungsmethode". Ein Hilfsmittel braucht im Allgemeinen keine Zulassung um von der Kasse prinzipiell erstattet werden zu dürfen, siehe dazu die Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts https://openjur.de/u/169002.html Absatz 14 sowie 15 bzw. http://lexetius.com/2009,2128 Absatz 17. Wenn diese Art der Blutzuckermessung (egal ob FGM oder CGM) sowohl eine "ärztliche Behandlung" darstellt und zusätzlich Neuheitscharakter hat, dann brauchts eine "Zulassung" als ärztliche Behandlungsmethode nebst entsprechender Indikation.


    Und bevor wir es hier diskutieren, der 3. Senat des BSG ist bereits dabei. Unabhängig davon kann man nur Geld erstattet bekommen, wenn man vorher einen Antrag stellt. Es ist also durchaus sinnvoll den Antrag zu stellen, in ein Widerspruchsverfahren zu gehen und dieses bis zur o.g. Entscheidung des BSG zu CGM über die Frage "Methode oder Hilfsmittel" in beiderseitigem Einvernehmen und zur Not im Einvernehmen mit dem Richter des Sozialgerichts ruhen zu lassen. Je nach Ausgang ist dann entweder die Kohle weg (das wäre die ohne Antrag ebenfalls) oder die Kosten wären rückwirkend ab Antrag zu erstatten.


    Zum Verfahrensweg: http://amt24.sachsen.de/ZFinde…tail&modul=VB&id=306801!0 ... es braucht nicht mal einen Rechtsanwalt, die Klage kann auch mündlich zur Niederschrift durch einen Rechtspfleger am Gericht aufgenommen werden.


    Zur Kostenfrage: "Grundsätzlich ist das Verfahren vor dem Sozialgericht kostenfrei. Bestimmte Kosten, beispielsweise für ein Gutachten durch eine von Ihnen gewünschte Ärztin oder einen von Ihnen gewünschten Arzt, müssen Sie jedoch gegebenenfalls vorstrecken und – wenn Sie den Prozess verlieren – endgültig selbst tragen." Bei Sensorausgaben von ca 1400€ jährlich find ich den Weg und die (subjektiv) gute Chance, wenigstens Kosten bis zur Höhe der Teststreifenausgaben erstattet zu bekommen nicht gerade unattraktiv. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Dass die Krankenkasse ein nicht zugelassenes Hilfsmittel bezahlt.....träume süß weiter.....
    Ob deine Rechtsschutzversicherung dafür mit geht, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.


    Wenn die Rechtschutzversicherung grundsätzlich Streitigkeiten aus dem Sozialversicherungsbereich abdeckt und das Kind mitversichert ist wird sie auch eintreten.


    Das die Erfolgsaussichten einer Klage = null sind wird ja wohl niemand ernsthaft behaupten wollen ...


    ... und deswegen muss sie auch mitziehen.


    Ich würde aber sehr sorgfältig bei der Auswahl des Anwalts sein ... ein guter Zivilrechtsanwalt ist noch lange kein Experte im Sozialrecht ... auf den unterschiedlichen Rechtsgebieten herrschen teilweise sehr verschiedene Spielregeln ... und auch die einschlägige Rechtsprechung ist vielfältig und umfangreich ...


    Aus diesem Grund rate ich auch dringend von einer Selbstvertretung beim Sozialgericht ab ... selbst mit einem Jurastudium aber ohne die enstprechende praktische Erfahrung in dem Gebiet wäre das nicht ohne Tücken.

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

  • Ich würde aber sehr sorgfältig bei der Auswahl des Anwalts sein ... ein guter Zivilrechtsanwalt ist noch lange kein Experte im Sozialrecht ... auf den unterschiedlichen Rechtsgebieten herrschen teilweise sehr verschiedene Spielregeln ... und auch die einschlägige Rechtsprechung ist vielfältig und umfangreich ...


    Aus diesem Grund rate ich auch dringend von einer Selbstvertretung beim Sozialgericht ab ... selbst mit einem Jurastudium aber ohne die enstprechende praktische Erfahrung in dem Gebiet wäre das nicht ohne Tücken.


    Da habe ich aber ganz andere Erfahrungen und Meinung wie Du.


    Die Sozialgerichte haben den so genannten Amtsermittlungsgrundsatz. Findet sich in § 103 SGG (Sozialgerichtsgesetz).



    Sozialgerichtsgesetz
    § 103
    Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.



    Anders als bei den Zivilgerichten kann, soll und wird nach meiner Erfahrung ein Sozialgericht selbst ermitteln. Bei den Zivilgerichten ist es tatsächlich möglich, dass du im Falle eines depperten Anwalts ein Verfahren verlieren kannst. Auch wenn das Gericht evtl. sogar deine Siegmöglichkeit sieht. Das Zivilgericht ist an das Vorgebrachte gebunden. Obwohl..ganz soo heiß wird das dann doch nicht gegessen. Die meisten Zivilgerichte machen dann mal einen so genannten richterlichen Hinweis. Aber grundsätzlich ist es so.


    Zurück zum Sozialgericht. Klar, wenn du eine/n faulen, oder sonst wie unwilligen RichterIn hast, kannst du Pech haben. Aber das auch mit Anwalt. Denn grundsätzlich muss das Sozialgericht ja selbstständig ermitteln. Z.B. Rechtsprechung durchforsten. Und was viel Anderes macht ein Anwalt, egal ob gut oder nicht, auch nicht.


    Im Gegenteil, habe schon einen Anwalt erlebt der seinen Mandanten reinriss. Hätte er doch lieber die Klappe gehalten.


    erbs

    Albert Einstein sagte wohl: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Bin Pumper, kein Penner :)

  • erbs
    das ist nicht mein Zitat, sondern das von TuTNIX.


    Hab mich grad schon gewundert, wie ich auf diese Aussage gekommen bin.


    Bitte aufpassen beim Zitieren, was man da weg macht

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Jo ... der Amtsermittlungsgrundsatz :thumbsup:


    Ich geb aber folgendes zu Bedenken ...


    Die Richter am Sozialgericht sind gut ausgelastet mit Arbeit. Nicht jeder Richter hat die Zeit und/oder die technischen Mittel bis ins Kleinste zu recherchieren um vieleicht irgendwas zu finden was dem Kläger helfen kann... speziell bei Sachen die vom Standard abweichen.


    Da schadet ein Anwalt der das Gericht schon mal auf die richtige Spur setzt sicher nicht ... und ja es gibt leider viel zu viele unfähige Anwälte .... deswegen schrieb ich ja sorgfältige Auswahl und immer selber mitdenken wenn der was vorschlägt.


    Und ein rechlicher Laie der vor Gericht mit §§ und Gerichtsentscheidungen auf vielen Seiten Papier rumjongliert und dem Gericht erklärt was Recht und Gesetz ist kommt auch nicht immer gut an ... könnte ja jeder kommen ...


    Wie auch immer ... war nur ne Empfehlung .. mit Rechtsschutzversicherung fällt die Entscheidung sicher leicht ... ohne Rechstschutz muss man schon mal einen Moment länger überlegen ob man das Risiko Anwaltskosten eingeht oder lieber erst mal selbst versucht die Sache auszufechten..


    Aber ich denke mal spätestens beim Schreiben einer Klageschrift wird man merken ob man das kann oder nicht ...

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

  • Ich hatte jahrelang vor den Sozialgerichten zu tun, allerdings nicht im SGB V. Also, hier einschlägiges Gesetz-Krankenversicherung.


    Ich sehe deine Bedenken nicht. Zumal, wie du zutreffend gesagt hast, auch ein Jurist eben nur eine Ausbildung ist. D.h. noch lange nicht in welchem Rechtsgebiet und in welche Qualität er besitzt. Nach meiner Erfahrung sind viele Juristen auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Sozialrechtsrechts eher...sagen wir durchschnittlich bis weniger gut.


    Kleine Anektode:


    Da drohte eine Anwältin aus Frankfurt "mir", d.h. gegenüber meiner Verwaltungseinheit beim Sozialgericht Frankfurt einen "Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz" zu stellen.


    1) Umgangssprachlicher Fehler: Das Instrument heisst: Antrag auf einstweilige Anordnung (steht in § 86b Abs. 2 SGG)
    2) Schlimmerer Fehler; Okay evtl. war die Anwältin etwas verwirrt (wie ihr Mandant): Nicht die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit war gegeben, sondern die der Verwaltunsgerichtsbarkeit.
    3) Fehler, im Grundstudium offensichtlich gepennt: Örtlich zuständig wäre auch das Verwaltungs(!)gericht in Darmstadt und nicht in Frankfurt gewesen.
    4) Fehler; die Anwältin hat nicht nur nicht in der Rechtsprechung nicht geschaut, sondern nicht mal ins Gesetz. Na ja, wenn sie geschaut hätte, hätte sie es noch verstehen müssen.Also, Antrag wurde vom VG-DA abgelehnt.


    erbs
    PS: Warum glauben denn Alle, dass Anwälte immer gut sind und/oder Recht haben? Bei Ärzten gehst du doch auch nicht zum Zahnarzt, wenn du Krebs hast. Das machen doch nur Frauen, die sich was vergrößern lassen wollen. Warum auch immer.

    Albert Einstein sagte wohl: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Bin Pumper, kein Penner :)

    Einmal editiert, zuletzt von erbs ()

  • Ich hatte jahrelang vor den Sozialgerichten zu tun, allerdings nicht im SGB V. Also, hier einschlägiges Gesetz-Krankenversicherung.


    Somit hast Du "Gerichtserfahrung" und vielen etwas vorraus..


    Ich sehe deine Bedenken nicht. Zumal, wie du zutreffend gesagt hast, auch ein Jurist eben nur eine Ausbildung ist. D.h. noch lange nicht in welchem Rechtsgebiet und in welche Qualität er besitzt. Nach meiner Erfahrung sind viele Juristen auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Sozialrechtsrechts eher...sagen wir durchschnittlich bis weniger gut.


    Jura ist nun wirklich nicht nur eine Ausbildung sondern ein doch etwas längeres Studium mit 2 Staatsexamen ...
    Also wenn die genannten Juristen jetzt erfahrungsgemäß schlecht bis ganz schlecht sind ... wäre dann jetzt ein Verkehrsrechstanwalt die bessere Wahl ?(
    Oder doch lieber selbst machen ??


    erbs
    PS: Warum glauben denn Alle, dass Anwälte immer gut sind und/oder Recht haben? Bei Ärzten gehst du doch auch nicht zum Zahnarzt, wenn du Krebs hast. Das machen doch nur Frauen, die sich was vergrößern lassen wollen. Warum auch immer.


    Glaubt doch keiner ... alles nur Menschen die auch fehlbar sind.


    Soll doch jeder selbst entscheiden ob er sich auf diese verlassen will oder es selbst besser kann und auf die Weisheit des Gerichts vertraut ..

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.