Freestyle Libre Petition auf www.openpetition.de

  • Rechtschreibung ist wohl nicht seine Stärke. Wie soll man den sowas unterstützen, was noch nicht einmal ordentlich verfasst ist? Die Argumente dafür sind auch nicht der Knaller.

  • Ich verstehe auch nicht, warum das Teil nicht hier gemeinsam erarbeitet wurde :thumbdown:


    Nichtsdestotrotz unterstützenswert :thumbsup:

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  • Inhaltlich hat der Betroffene recht. Das Gehampel bei GGMS (NUB Bewertung, also erst mal grundsätzlich "prüfen") find ich persönlich vollkommen daneben und eine Frechheit gegenüber den Betroffenen. Instabile Stoffwechsel sucht man sich nicht aus. Wenn der DOC der Ansicht ist, dass ein CGMS notwendig ist, dann sollte die Kasse dessen Entscheidung entweder akzeptieren oder von mir aus medizinisch durch eine Zweitmeinung prüfen lassen. Die gelebten Pauschalablehnungen sind für den Arsch und sorgen für eine echte Zweiklassenmedizin. Wer sich sowas weder privat leisten noch ein Prozessrisiko gehen kann, der ist außen vor.


    Ein Blick ins SGB-V wäre hilfreich gewesen - die Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog kann nur der Hersteller beantragen, siehe §139 SGB-V. Inhaltlich ist die Petition damit zum Scheitern verurteilt. Zitat: "(3) Die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis erfolgt auf Antrag des Herstellers. Über die Aufnahme entscheidet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen..."


    Rechtlich wäre es leichter gewesen, die Position des G-BA anzugreifen, der CGMS als NUB eines Vertragsarztes(!) definiert und sich damit selbst zuständig erklärt hat. Siehe https://www.g-ba.de/downloads/…ng-Methode_2013-10-10.pdf ... die Argumentation hinkt ziemlich, weil bei ICT schließlich der Patient ca 4-7 mal täglich die Entscheidung trifft wieviel Insulin / Kohlehydrate gerade angemessen sind und nicht er Arzt einmal im Quartal. Nach der G-BA Logik hat der Arzt die Therapiesteuerung, jedenfalls bedingt dieser Auftrag https://www.g-ba.de/downloads/…iG%20Beauftragung_CGM.pdf? mit der Aussage "zur Therapiesteuerung bei Patienten" genau diese ärztliche Methode/Logik. Sonst wäre CGMS ein Hilfsmittel (siehe SG Stuttgart ) und der G-BA ist beim Thema Hilfsmittel ziemlich unzuständig (BSG Urteilsbegründung, Absatz 17).

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • Ich verstehe auch nicht, warum das Teil nicht hier gemeinsam erarbeitet wurde


    ... vielleicht, weil das Klima es nicht zuließ.


    Grounded, Jakla


    ... es ist keine offizielle Bundestagsspedition, sondern nur eine Pressuregroup, die das Anliegen dann vorträgt. So habe ich es jedenfalls verstanden.


    Ich habe mich bisher nicht getaut persönlich eine offizielle Online Petition einzureichen. Ich bin kein Jurist. Würde diese auch anders gestalten. Dazu gibt’s ja auch einen Thread hier. Aber immerhin macht jemand etwas und lieber etwas nicht perfekt gemacht, als gar nichts. Aber vielleicht klappt das ja irgendwann auch mit einer offiziellen Bundestagsspedition.


    Gruß thomas

  • Ich hoffe, dass es mittelfristig keiner offiziellen Bundestagspetition bezüglich Glucosemessung braucht, das wäre das Beste.


    Siehe http://www.bsg.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile, Seite 2:



    B3 KR 5/14 R, Vorinstanz: LSG Mainz, L 5 KR 253/13: Handelt es sich bei dem Continous Glucosemonitoring System (CGMS) um eine neue Untersuchungs-und Behandlungsmethode iS des § 135 Abs 1 SGB 5 oder um ein Hilfsmittel iS des § 33 Abs 1 S 1 SGB 5? Vorinstanz: http://www.dg-kassenarztrecht.de/RID/2014/RID%2014-02.pdf Seite 56 des PDF. Sollte 2015 entschieden werden. Wenn das aus welchem Grund auch immer scheitern sollte, dann ist eine Petition noch möglich. Aber wenig erfolgversprechend.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • Ich denke nicht, dass eine Petition rechtlich korrekt sein muss weill sie eigentlich nur eine Willenserklärung ist. Wie diese Willenserklärung juristisch umgesetzt werden kann sollen die Fachleute unter sich ausmachen. Aber sie sollte sich an die richtige Stelle wenden. Der Bundestag dürfte dafür nicht die richtige Stelle sein soder der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Dieserverband entscheidet über das Hilfsmittelverzeichnis.


    Die Petition habe ich trotzdem unterschrieben.

    Einmal editiert, zuletzt von nikp ()

  • Der Bundestag dürfte dafür nicht die richtige Stelle sein soder der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen.


    ja und nein. Kommt auf die Argumentation an, siehe Petitionsthread von Fjara.


    Ich hoffe, dass es mittelfristig keiner offiziellen Bundestagspetition bezüglich Glucosemessung braucht, das wäre das Beste.


    .. nach 40 Jahren Dia bin ich müde, müde um um alles zu kämpfen, ob Urin - Streifen, Blutzuckermessgerät, Teststreifen oder was sonst noch. Ich war nie in einer Kur, weil ich nicht um alles kämpfen wollte. Irgendwann empfindet man das als Erniedrigung. Und ja, ich konnte mir als Student keine Teststreifen leisten. Diese sollten damals als Hilfsmittel nicht mehr ersetzt werden und die Diskussion ging sehr lange. Das fand ich von der Politik mir gegenüber nicht schön. Ich wusste nicht, wie ich demnächst so 200 DM/Monat aufbringen sollte. Das Gesetzt, Blutzuckermessstreifen kostenfrei zu machen, kam damals wie aus heiterem Himmel, überraschend eben. Ich kann mich an kein Gesetz erinnern, das mein Leben so unmittelbar beeinflusst hat. Deshalb finde ich auch die Ersetzung der Sensoren sollte gesetzlich geregelt sein. Eine Petition ist in meinen Augen der auch der fast beste Weg. Der beste Weg ist natürlich Politiker anzusprechen und persönlich zu überzeugen. Ich hab vor geraumer Zeit ein paar angeschrieben, allerdings (noch) ohne Feedback.


    Gruß thomas

  • Ich finde gut, dass dieses für uns alle leidige Thema in einer Petition fortgesetzt wird. Klar kann man sagen, dass man so etwas gemeinsam angehen sollte... gut, aber dann geschieht es wahrscheinlich nie! Alle unter einen Hut zu bringen war ja bisher unmöglich, sonst hätten wir CGM etc. längst. Einen Versuch ist es wert und anstatt über die Rechtschreibung zu meckern, die in einer Petition zwar o.k. sein sollte, wäre mir lieber es würden alle DM-1-er unterschreiben - wenigstens das eint uns total!
    cd63

    Grüße nest

  • Bei o.g. Petition handelt es sich um die Aufnahme ins Hilfmittelverzeichnis!

    Erfahrung ist nicht, was einem Menschen widerfährt,
    sondern das,
    was er daraus macht!

  • Was sinnlos ist, weil diese Aufnahme nach §139 SGB-V Absatz (3) NUR der Hersteller beantragen kann. Zugleich bedeutet die Aufnahme in dieses Verzeichnis eine LeistungsPFLICHT der Kasse, siehe Absatz (1) des o.g. Paragraphen.


    Wie gesagt, ich schätze die gute Absicht - aber so wie formuliert ist die Petition sinnlos. Sinnvoll wäre gewesen die Kassen zu bitten bis zur Klärung der Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis (und damit als Pflichtleistung ggf. mit Indikation) ein bestimmtes bundesweit einheitliches Procedere wie z.B. Festzuschuss / Eigenbeteiligung an den Kosten anzubieten statt diese wie aktuell gelebt pauschal mit einem halben Dutzend individueller Begründungen erst mal vollständig abzulehnen.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • Wie gesagt, ich schätze die gute Absicht - aber so wie formuliert ist die Petition sinnlos. Sinnvoll wäre gewesen die Kassen zu bitten bis zur Klärung der Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis (und damit als Pflichtleistung ggf. mit Indikation) ein bestimmtes bundesweit einheitliches Procedere wie z.B. Festzuschuss / Eigenbeteiligung an den Kosten anzubieten statt diese wie aktuell gelebt pauschal mit einem halben Dutzend individueller Begründungen erst mal vollständig abzulehnen.


    ...na denn mal los!!!!!!!!!
    cd63

    Grüße nest