Libre steuerlich absetzen

  • Hallo zusammen,


    da das Libre so wie's aussieht wohl nicht von den KK übernommen werden wird überlege ich mir, das Teil privat zu finanzieren.
    Kennt sich einer aus, kann man die Kosten dafür steuerlich absetzen, was sind die Voraussetzungen dafür?


    Kann ich es erst steuerlich geltend machen wenn die 1% Belastungsgrenze überschritten ist oder geht das schon ab dem 1. Euro?


    Die Kosten würden ja dann pro Monat von 120 um den persönlichen Steuersatz sinken. Würde ich rauchen, wären meine Kosten höher.


    Grüße

  • nee, so ganz klar ist es mir nicht, deshalb die Nachfrage.
    Gilt die 1%? Und wenn ich das in der verlinkten Seite lese wirds noch schwammiger.


    "Bei einigen Heilmaßnahmen oder dem Kauf eines medizinischen Hilfsmittels reicht ein Attest des behandelnden Arztes allerdings nicht aus. Sie brauchen schon vorher ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 64 EStDV). Das gilt unter anderem für Bade- und Heilkuren, psychotherapeutischen Behandlungen oder wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden wie Frischzellentherapie."



    Wie sieht das Procedere aus? Beim FA anfragen? Die haben doch keine Ahnung, noch weniger als KK. Oder bei Abbott anfragen?



    Grüße

  • na, supi.
    Ich wüssts schon gerne vorher ob ichs absetzen kann, und nicht erst 2 Jahre später mit dem Bescheid nach Gutdünken eines Finanzbeamten.

  • Wenn der Betrag deine persönliche Freigrenze übersteigt, dann gibt es Geld zurück.


    Naja, selbst das ist zur Zeit nicht ganz so, sondern nur der Betrag, der die persönliche Freigrenze übersteigt, wird auf die Steuerlast angerechnet.


    Aber: Es gibt ein schwebendes Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht, in dem es um die Anrechenbarkeit von Krankenkosten geht. Deshalb sollte mensch bei jeder Steuererklärung die Krankenkosten angeben, auch wenn die Freigrenze nicht erreicht wird. Die Steuererklärungen sind bezügl. der Krankenkosten derzeit "vorläufig". D.h., wenn das Finanzgericht in unserem Sinne positiv entscheidet, werden die Kosten auf die Steuer automatisch berechnet und nacherstattet. ... und vorsichtshalber: auch ich bin keine Steuerberaterin, sondern habe nur ein gute Steuererklärungsprogramm, das mich auf diese Sache aufmerksam gemacht hat.

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  • Das versteh ich ja .. und ich würd es ja auch absetzen (also.. in meinem Fall dann ein Dexcom - egal). Aber so ist halt die dämliche Regelung. Ich würde mal sagen: Wenn du es vorher wissen willst wirst wohl um ein Gespräch mit einem Fachmann nicht herumkommen. Die gibts in der Variante "will dein Bestes, kostet aber Geld" (das wäre dann der Steuerberater) oder "ist kostenlos, oft sehr hilfreich, will aber nur bedingt helfen" (das wäre der Mensch im Finanzamt an der Information oder dein Finanzbeamter [ist der noch Beamter?]. Die, die ich kenne sind nett und helfen gerne).


    Ich als Yakhirte kann dir halt nur einen Artikel verlinken. Oder zwei. Das bringt aber halt nie was, wie alle Anfragen im Web. :) Vor allem kannst dir ja nicht mal sicher sein, dass wir hier helfen wollen und nicht solche wertvollen Ratschläge geben wie "leg das iPhone in die Mikrowelle zum Aufladen".

    schon klar, war ja kein Vorwurf.
    "Na Supi" war eher Ausdruck meiner Hilflosigkeit und sollte nicht deine Antwort herabwürdigen.
    Das Libre ist ja noch recht neu und Erfahrungen eher nicht vorhanden.