Hilfe?!? Ablehnung meines Pumpenantrags

  • Ja, irgendwie muss da eine Erklärung zu.. Wer macht sich strafbar wenn er die Pumpe ablehnt? Und wer darf nur die Technik prüfen, nicht aber die medizinische Notwendigkeit? Verstehe nur Bahnhof.. ?(

  • Deine Pumpe darf der MDK nicht ablehnen nach Ihren eigenen Grundsätzen und Richtlinien . ich habe schon gegen 3 Ablehnungen gewonnen und


    den MDK gezwungen die Pumpe zu genehmigen . auf deren Rechtsweg über das Sozialgericht wirst du nichts, weil der MDK mit faden scheinlichen frechen grundlose Begründungen die Pumpe ablehnt. Ich habe ihr Spiel durchschaut und die gesetzlichen Kassen aufgrund ihrer Satzungen an die sie sich halten müssen, sonst machen sie sich strafbar gezwungen 3 x Die Pumpe rauszurücken ohne wenn und aber . suche den Kontakt zu mir, ich werde dir Chrisbo auch helfen, wenn du möchtest . DeinPekinese

  • Einzelheiten bitte. Wie hast du sie gezwungen? Google spuckt nichts aus.
    Da hier nicht wenige sind, die gescheitert sind, wäre es sehr hilfreich, wenn du auf das Thema etwas konkreter Antworten könntest und nicht über den Weg PN.

  • Der MDK und die Gesetzlichen Kassen haben 2006 eine 140 Seitige Grundlage zur technischen Pumpenprüfung zusammengefasst, was in Ordnung ist.


    Diese Grundlage auf die sich der MDK bezieht nutzen sie als " Medizinischen Grundlagen ", um die Pumpe abzulehen. Fragt worauf sich der MDK


    mit seiner Entscheidung stützt, Auf der Seite 3 Absatz 2/3 heißt es, dass diese Ergebnisse nicht verwendet werden dürfen zur medizinischen Ablehnung, was er tut seit 2006 . Folglich haben wir die Kasse als Auftraggeber mit Strafanzeige wegen Betrugs, Urkundenfälschung beim Staatsanwalt und dem Bundesgesundheitsamt Volker Rühe in Berlin und mit Veröffentlichung in den Medien angedroht, wenn die Pumpe nicht umgehend genehmigt wird, zu erwirken, der Einschreibe -Brief ging an den jeweiligen Vorstandsvorsitzender der Kasse die sich weigerte die Pumpe zu genehmigen .


    innerhalb 4 Wochen kam die Genehmigung, dass die erneute Überprüfung zugunsten des Diabetikers ausfiel.


    Natürlich ist der Aufbau dieses Schreibens sehr wichtig und mit Begründungen des eigenen Gesetzesbruches dem MDK und dem Auftragsgebern die gesetzliche Kasse, die dem MDK diese Auftrag zur Überprüfung aus Medizinischen Gründen nicht zulässig, sondern muß wenn nötig einen


    Diabetologen DDG als Gutachter einsetzen. Ich habe Erfahrung gemacht, meine eigene Pumpe Typ 2 und 2 Kollegen Typ 1 und 2


    durchzubekommen . und bin bereit weiteren Kollegen zu helfen . Gruß Pekinese


    Selbst erfahrene Diabetologen und Anwälte beissen sich beim MDK die Zähne aus weil sie dumm frech dreist agieren und nicht daran denken,


    dass einer ihre Satzung zur Begründung der Ablehnung genau studiert, , Hab ich im meiner 20 Jährigen Betriebsratarbeit gelernt .

  • Der MDK und die Gesetzlichen Kassen haben 2006 eine 140 Seitige Grundlage zur technischen Pumpenprüfung zusammengefasst, was in Ordnung ist.


    Diese Grundlage auf die sich der MDK bezieht nutzen sie als " Medizinischen Grundlagen ", um die Pumpe abzulehen. Fragt worauf sich der MDK


    mit seiner Entscheidung stützt, Auf der Seite 3 Absatz 2/3 heißt es, dass diese Ergebnisse nicht verwendet werden dürfen zur medizinischen Ablehnung, was er tut seit 2006 .

    Wie und wo findet man den Text?

  • Ich vermute Pekinese meint folgendes:
    "Sozialmedizinischen Stellungnahme zur Behandlung des Diabetes mellitus mit externen Insulinpumpen"
    von der "Sozialmedizinische Expertengruppe "Versorgungsstrukturen" (SEG-3) der MDK-Gemeinschaft" aus dem Jahr 2006



    Nur im Internet kann ich den Text nicht finden...

  • Egal, was und wie ihr eure Tagebücher dem MDK übergebt, sie haben immer freche haltlose Begründungen um die Pumpe abzulehnen, und freuen sich Gewalt über euch auszuüben und sich unersetzbar zu machen, ja sie schreiben du sollst vor das Sozialgericht gehen, wenn dir ihre Entscheidung nicht gefällt . Nicht jeder kann ohne Anwalt vor das Sozialgericht gehen .Die kosten müssen gedeckt sein . das wissen sie, außerdem stecken sie alle unter einer Decke und schützen dem Mdk. Der Kostenunterschied von über 14 000 Euro in 4 Jahren der Pumpe weniger als die ICT interessierte bei mir überhaupt nicht, es geht um Machtausübung des MDK, nicht Gutachter sondern ein Angestellter Mitarbeiter der Kassen . und vergessen, dass sie sich strafbar machen. Was muß V W jetzt bluten. weil sie glaubten Ihr Spielchen kommt nicht ans Tageslicht ? Ihr strafbares kriminelles Verhalten geht seit Gründung 2006 des MDK.. Ihre Satzungen an die sie sich halten müssen drehen sie einfach um. erstens sind sie mit 10 Fahren total veraltet . 2.Verwechseln sie Technische Überprüfung der Insulinpumpe mit Medizinischen Gründen der zu genehmigten Insulinpumpen, die nur ein Diabetologe DDG , leisten darf und kann, weil er fachlich dazu zertiviziert . nicht ein Augenarzt oder Orthophäde . Dazu müßt ihr meine vorhergehende Beiträge lesen, wie ich vorgegangen bin ,um meine Pumpe und meiner 2 Kollegen zu erstreiten und gewonnen habe innerhalb 6 Monate.


    Gruß Pekinese :laub

  • Tipt (SEG 3 ) ein, Soziale Stellungsnahme --- Seite 3 Absatz 2-3 ,das nur der Diabetologe entscheiden kann und darf wer die Pumpe bekommt.


    Pekinese

  • Beim MDK hier in Nürnberg beurteilt eine Diabetologin seit einigen Jahren die Pumpenanträge... und sehr oft negativ.


    Im Nachhinein denke ich, dass ich bei meinen letzten beiden Pumpenanträgen unter anderem damit durchgekommen bin, dass ich dem MDK die Kompetenz abgesprochen habe über mich und meine Lebensumstände zu urteilen, ohne mich zu kennen - also nur nach Aktenlagen. Ich habe noch bevor der MDK eingeschaltet wurde, ein Gespräch mir dem Gutachter eingefordert, und mein Antrag wurde innerhalb weniger Tage genehmigt 8o


    Habe dann Anfang dieses Jahren von meiner Dia-Beraterin erfahren, dass die gute Frau (die Diabetologin vom MDK) sich weigert, über ihre negative Haltung gegenüber Insulinpumpen mit Patienten oder Kollegen zu diskutieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von heikeov ()

  • Ich habe noch bevor der MDK eingeschaltet wurde, ein Gespräch mir dem Gutachter eingefordert, und mein Antrag wurde innerhalb weniger Tage genehmigt


    Mit welchem Gutachter hattest du das Gespräch? Mit der Diabetologin vom MDK, oder mit jemand von der Krankenkasse? Die Sachbearbeiter der Krankenkasse lassen sich darauf doch gar nicht ein. Wie hast du das geschafft?

  • Habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt...
    Ich habe das ein persönliches Gespräch verlangt, bekommen habe ich es nicht.
    Aber stattdessen ganz schnell die Genehmigung - und ganz ohne MDK.

  • Habe dann Anfang dieses Jahren von meiner Dia-Beraterin erfahren, dass die gute Frau (die Diabetologin vom MDK) sich weigert, über ihre negative Haltung gegenüber Insulinpumpen mit Patienten oder Kollegen zu diskutieren.


    Möchte die Dame nicht entschuldigen, aber wenn sie damit anfinge, bräuchte sie wohl nix anderes mehr machen. Nur noch Erklärungen von morgens bis abends.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Hey Leute,
    ich bin bereits schon sehr lange stiller Mitleser im Forum. Es schmerzt mich sehr, wenn ich lese wie Ihr um Eure Pumpe kämpfen müsst. Da ich in Österreich lebe, wird das hier anders gehandhabt. Ich war im Oktober letzten Jahres bei der Gesundenuntersuchung und anschließend in der Diabetes Ambulanz, dort wurde ich auf ICT eingestellt, nach sechs Monaten folgte eine Pumpe, die nicht mehr missen möchte. Drücke Euch allen ganz fest die Daumen, dass jeder von Euch die Möglichkeit erhält eine Pumpe zu bekommen. Grüße aus Österreich und kämpft weiter.


    MfG
    emtscho

  • Hallo Chrisbo wenn du Probleme mit der Genehmigung hast, helfe ich dir, habe schon 3 Pumpen durchbekommen, ohne Sozialgericht wende dich ruhig an Pekinese .
    rudolfhelmle@hotmail,com, ich helfe dir. :foehn