GBA-Entscheid am 16.06.2016

  • Es ist hinreichend bekannt, das viele, auch hier im Forum auf den GBA Entscheid warten.
    Nun gibt es endlich Sicherheit, welche Indikation vorliegen, um ein solches System genehmigt zu bekommen:
    Der GBA Entscheid findet am 16.06.2016, um 11:00, unter dem Menüpunkt Methodenbewertung statt: Dies ist
    eine Öffentliche Sitzung. Außerdem wurden Bedingungen seitens des GBA an das Schulungsprogramm geknüpft was
    verwenden soll bzw. muss. Das heißt Herstellernahe Schulungsprogramme werden nicht zugelassen z.B Medtronic ConClusio.(Sup, Sensorunterstützte Insulinpumpen Therapie).
    Dies ist wichtig für den Antragsteller, und den behandelten Arzt.


    Das Schulungsprogramm was laut dem GBA verwendet werden soll ist, das von der DDG und AGDT konzipierte Schulungsprogramm Spectrum.
    Erhältlich hier: http://www.kirchheim-shop.de/a…pectrum-Schulungsset.html

  • Dann bin ich mal gespannt, was dort eigentlich entschieden wird. CGM? FGM? Sicherlich wird auch ein administrativer Weg gesucht, mit dem laufende Widerspruchsverfahren kostensenkend abgebügelt werden können.


    Wenn tatsächlich nach kaum 16 Jahren seit der Verfügbarkeit der ersten CGM eine Bewertung zu diesen käme - Gratulation. Nur der BER dauert noch länger ;)

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Dann bin ich mal gespannt, was dort eigentlich entschieden wird. CGM? FGM? Sicherlich wird auch ein administrativer Weg gesucht, mit dem laufende Widerspruchsverfahren kostensenkend abgebügelt werden können.


    Wenn tatsächlich nach kaum 16 Jahren seit der Verfügbarkeit der ersten CGM eine Bewertung zu diesen käme - Gratulation. Nur der BER dauert noch länger ;)

    FGM und CGM sind rechtlich gleich anzusehen, medizinisch jedoch nicht

  • IMHO nein, da FGM wesentliche methodische Neuheitsmerkmale eines CGM fehlen. Es wurde beim BSG eine ärztliche Methode bewertet, nicht ein physikalisches Messverfahren.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Aus der Tagesordnung:


    "Das Plenum entscheidet über eine Änderung der MVV-RL sowie über eine Einstellung der
    Methodenbewertung nach § 137c SGB V für den stationären Bereich."



    Ich ahne böses, ganz, ganz böses... ;(

  • Was bedeutet das? Anwendung nur in Arztpraxen und Krankenhäusern? Keine selbständigen Messungen für Patienten, dementsprechend keine Verordnungsfähigkeit?

  • https://sitzungsanmeldung.g-ba…tlichkeit_kommentiert.pdf


    Zitat

    Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Abschlussberichts des
    IQWiG, der Auswertung der anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen ersten
    Einschätzungen einschließlich der dort benannten Literatur und eingegangener Stellungnahmen.


    Aufgrund dieser Bewertungsgrundlage müsste dann das Ergebnis doch eigentlich positiv für uns alle sein, oder?

  • Habe jetzt nochmal gegoogled... und hoffe es jetzt verstanden zu haben...


    Für uns relevant ist "MVV-RL". Da wird beschrieben unter welchen Indikationen und zu welchen Bedingungen eine Methode angewendet werden darf.


    "§ 137c SGB V" gilt nur für die Anwendung in Krankenhäusern - kann uns also eigentlich egal sein...



    Das klingt jetzt erstmal nach grundsätzlicher Anerkennung, nur die Bedingungen werden noch spannend werden...

  • Ich glaube es sieht gut aus:
    https://www.g-ba.de/downloads/…623/21-2016-06-16_CGM.pdf
    VG
    Michael


    Ja fürs CGM auf jeden Fall also Dexcom usw..


    Das Libre erfüllt insbesondere aber das Kriterium "Alarm" nicht von daher bin ich sehr gespannt was die KK aus dieser Entscheidung in Bezug aufs Libre machen.


    Bisher musste ja die Nichterstattungsfähigkeit des CGM für die Ablehnung herhalten ... aber was interessiert das Geschwätz von gestern :)

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

  • Bisher musste ja die Nichterstattungsfähigkeit des CGM für die Ablehnung herhalten ... aber was interessiert das Geschwätz von gestern :)

    Genau das ist auch meine Hoffnung.
    Die Schreiben der TK lasen sich ja so, als würden sie ja gerne weiter das Libre bezuschussen, aber leider, leider ....
    "leider, leider" ist jetzt weggefallen. Wenn sie zu dem Bezuschussen von vorher zurückkehren, wäre ich momentan schon recht froh. Denn mit "was interessiert das Geschwätz von gestern" könnten sie es vermutlich auch ganz verweigern - dann halt mit einer anderen Ausrede (wenn "leider leider" wirklich nur eine war.)

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Genau das ist auch meine Hoffnung.
    Die Schreiben der TK lasen sich ja so, als würden sie ja gerne weiter das Libre bezuschussen, aber leider, leider ....
    "leider, leider" ist jetzt weggefallen. Wenn sie zu dem Bezuschussen von vorher zurückkehren, wäre ich momentan schon recht froh. Denn mit "was interessiert das Geschwätz von gestern" könnten sie es vermutlich auch ganz verweigern - dann halt mit einer anderen Ausrede (wenn "leider leider" wirklich nur eine war.)


    Ich werde es vermutlich bald erfahren ...
    Meine letzte Rechnung für die Sensoren liegt derzeit bei der TK ... der zugesagte Zeitraum ist abgelaufen und die Bearbeitung dauert schon deutlich länger als sonst ;)

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
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  • Da geh ich doch morgen mal meine Krankenkasse besuchen und frage, ob sie wirklich noch vor's Sozialgericht wollen... :rolleyes:

    Das kann ich dir vielleicht demnächst schon sagen, ob die KK vor's Sozialgericht zieht oder nach dem G-BA-Beschluss jetzt einen Rückzieher macht, da mein Verfahren vor Gericht demnächst ansteht, aber meine Anwältin dem Gericht jetzt den Beschluss zukommen ließ. Jetzt bin ich gespannt, was das Gericht sagt und wie die KK reagiert.

  • Das wird interessant. Ich hoffe dass das verfahren bei dir nicht einfach "geräuschlos" eingestellt wird. Bei mir wird seitens der TK einfach nichts vor den Widerspruchsausschuss getragen, die stellen sich schlichtweg tot. Und versuch(t)en wie üblich, möglichst viel telefonisch zu machen um keine belastbare Papierspur zu erzeugen.


    Hatte bereits Januar 2015 beantragt vor den Ausschuss zu gehen, da kam ein Anruf "demnächst wird was möglich, wollen Sie nicht noch warten". Als dann erst ab Mitte Februar ne Pauschale gezahlt wurde habe ich Widerspruch sowohl gegen die Höhe als auch den Zeitpunkt eingelegt. Später hiess es, ich hätte meinen ersten Antrag "telefonisch zurückgezogen", der wäre somit komplett vom Tisch. Einen Scheiß hab ich. Und am Ende der 12 Monate natürlich einen Neuantrag gestellt, der auch abgelehnt wurde, also auch hier "Widerspruch" mit der Aufforderung ENDLICH vor den Ausschuss zu gehen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Bei mir wird seitens der TK einfach nichts vor den Widerspruchsausschuss getragen, die stellen sich schlichtweg tot.


    Ich denke, das hat System, meine KK - die KKH - macht das auch so. Ich habe Widerspruch eingelegt, habe die Nachricht bekommen, dass jetzt der WiderspruchAusschuss dran wäre und danach nie wieder was von Ihnen gehört. Ich habe letztens das Urteil zur Übernahme des Libre hinterhergeschickt und auch dazu NULL Reaktionen.


    Ich hatte vor einiger Zeit mal ne negative Anmerkung zur Förderung von einzelnen Fitnessinstituten, da hat mich ein Mitarbeiter innerhalb von 10 Minuten angerufen - aber zum Widerspruch halten sie einfach still. Da müsste es doch eigentlich auch Fristen geben - oder?

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • Das wird interessant. Ich hoffe dass das verfahren bei dir nicht einfach "geräuschlos" eingestellt wird. Bei mir wird seitens der TK einfach nichts vor den Widerspruchsausschuss getragen, die stellen sich schlichtweg tot. Und versuch(t)en wie üblich, möglichst viel telefonisch zu machen um keine belastbare Papierspur zu erzeugen.


    Genauso ist's bei mir auch. Hatte seit Monaten nix von der TK gehört, dann 2 Tage vor dem GbA-Urteil mal bei der TK angerufen. Aussage war, "in meinem besonderen Fall (d.h. Schwangerschaft)", würden sie die Pauschale von 95€ während der gesamten Schwangerschaft (anscheinend auch rückwirkend) bezahlen und sie gingen davon aus, dass nach dem GbA-Urteil das Verfahren eh wieder so wäre wie davor (also Bezuschussung).


    Sie war dann hörbar irritiert, dass ich von Ihrem Angebot nicht vor Freude in die Luft gesprungen bin (weil Kostenübernahme war in Schwangerschaft und Stillzeit komplett gefordert). Auf meine Anmerkung hin, dass ich noch nicht wüsste, ob ich dieses "großzügige" Angebot annehmen wolle, da es ja das erste Gerichtsurteil pro Libre gab sowie in der Vergangenheit eigentlich ALLE Gerichtsverfahren für die schwangere Diabetikerin entschieden wurde, kam dann nur noch "ja, aber die anderen Diabetiker bekommen ja gar nichts..."
    Ich: Kann ja sein, die sind aber auch nicht schwanger.


    Mit Hinweis darauf, dass ich das Angebot gerne nochmal schriftlich hätte und das dann mit meinem Anwalt besprechen würde, hab ich jetzt seit einer guten Woche nix mehr von denen gehört.
    Ich tippe ebenfalls auf "belatstende Papierspur vermeiden..."

  • Und dann habe ich mal gegoogelt:


    "Legen Versicherte gegen einen fristgerecht eingegangenen Ablehnungsbescheid Widerspruch ein, hat die Kasse für den Widerspruchsbescheid drei Monate Zeit. Schläft die Kasse aber und entscheidet sie nicht, können Versicherte beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen." (Quelle)


    Da werde ich mal nachsehen, ob diese Frist nicht schon um ist...

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???