GBA-Entscheid am 16.06.2016

  • Was ich nicht so ganz verstehe, gab es nicht auch den Faktor Datenschutz, der zur Auflage erklärt wurde? Der wird meines Wissens doch auch nicht erfüllt, weder bei fgm noch cgm. Vielleicht täusche ich mich auch und habe es falsch interpretiert? Wenn dem so sei, dürfte eigentlich keines genehmigt werden....Wird es aber, also gibt es diesbezüglich doch auch den einen oder anderen Ermessensspielraum.

  • edit: Ich glaube Abbott wird sich warm anziehen müssen, wenn die CGMS-Genehmigungen erst mal in Gang kommen. Das haben sie auch schon erkannt denke ich, da sie ja unter allen Umständen auch unter die GBA-Empfehlung fallen wollten. Wer will denn schn in Zukunft ein Libre wenn er auch ein richtigen CGMS bekommen kann?

    Das glaube ich nicht. Ich wechsel gerade in den Rettungsdienst. Das macht bei mir ein CGM noch mehr erforderlich. Daher mal kurz mit meiner Kasse telefoniert und nochmal informiert. Nebenbei noch auf Abott mit dem FGM zusprechen gekommen. Die Bahn-BKK hat bereits bei irgendjemand beantragt, das Freestyle Libre als Sonderleistung der Kasse genehmigen zu lassen. So ist es dann bei der Bahn-BKK eine ganz reguläre Leistung. Das hat schon gewisses Wirtschaftliches Kalkül. Wer nicht vom rtCGM bescheid weiß und viel Teststreifen verbraucht, dem kann man so schnell das FGM empfehlen und so wiederum kosten sparen. Und wer ein rtCGM wünscht, den kann man vielleicht auch aufs FGM scharf machen und so die billigere alternative wählen.


    Wobei ich das nicht schlecht finde, sondern noch einen weiteren Satz nach vorne. Beide Geräte haben ihre Vor- und Nachteile. Dadurch das ich viel mache und wenig Zeit/Möglichkeit habe auf meinen BZ zu achten, ist ein rtCGM schon eine sinnvollere Alternative. Aber wieso muss denn jemand anderes mit viel Zeit und vielen Gelegenheiten unbedingt ein rtCGM bekommen? Ein FGM wäre auch da ganz sinnvoll angebracht. Und so will denk ich auch die Bahn-BKK künftig arbeiten. Bei den rtCGM-Kosten auch verständlich.


    Es müssen sich viel mehr die Hersteller in Acht nehmen, welche nur auf Teststreifen gesetzt haben.:rofl

  • Zumindest bei Medtronik wird der Datenschutz theoretisch erfüllt. Nämlich wenn man nicht das onlineportal nutzt zum auslesen. Wenn angegeben wird dass die Geräte nur vom Arzt mittels seiner Software ausgelesen werden, ist alles gut. Kann einem keiner was anderes beweisen. Es sei denn man schickt der KK Ausdrucke aus dem Carelink Portal ;-)



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  • Larynx:
    Wenn du ein CGMS möchtest, dann beantrage es. Diese telefonischen Aussagen von irgen einem Sachbearbeiter sind nichts wert und auch nicht belastbar. Mach es schriftlich mit Gutachten vom Dia-Doc. Ich wette mit dir, sie können sich noch so winden, am Ende haben sich keine Chance.


    Bitte versucht es alle die ein Interesse haben. Meine Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon auch, der Antrag geht zuerst zum MDK; zu 98% bekomme ich dann eine Ablehnung. Alles Quatsch. Der Abteilungsleiter der meinen Antrag bearbeitet hat kannnte die aktuelle Gesetzeslage und hat mir die Genehmigung geschickt. Also hört nicht auf irgedwelche Sachbearbeiter.


    Stellt eure Anträge mit den entsprechenden Unterlagen vom Doc und es wird früher oder später klappen. Man kann Widerspruch einlegen und dann vor den Widerspruchsausschuß gehen. Dann wirds auch klappen.


    Diese Spekulationen bringen doch nichts, ihr müsst Anträge stellen und die Rechtsmittel ausschöpfen.


    Ih wünsch euch allen viel Erfolg dabei; versucht es einfach, es kostet nur das Briefporto, mehr nicht.

  • Larynx:
    Wenn du ein CGMS möchtest, dann beantrage es. Diese telefonischen Aussagen von irgen einem Sachbearbeiter sind nichts wert und auch nicht belastbar. Mach es schriftlich mit Gutachten vom Dia-Doc. Ich wette mit dir, sie können sich noch so winden, am Ende haben sich keine Chance.

    ich glaube, du hast meinen Beitrag etwas missverstanden :) Natürlich beantrage ich ein CGM über den DiaDoc. Ich bezog mich auf die Aussage "Abott kann sich warm anziehen". In breit erklärt sagte ich sinngemäß - Abott ist eher ein guter Mitspieler, welcher auch für andere eine gute Methode sein kann den BZ zu messen. Krankenkassen haben durch uns schon einen enormen finanziellen Aufwand. Daher finde ich es nur richtig, wenn Abott als kostengünstige Alternative zur Verfügung steht, welche oftmals sogar billiger ist als herkömmliche Teststreifen. Und wenn Kassen mir zwanglos dies anbieten (was die Bahn-BKK nicht tat!), dann finde ich das auch nicht verkehrt.
    Die Info vom Sachbearbeiter war lediglich, das Abott noch nicht von der Kasse erstattet wird, dies aber als Sonderleistung beantragt ist. Den Sinn dahinter verstehe ich.


    Grüße

  • Kleines Update:


    Mein Antrag liegt jetzt seit 3 Wochen bei dem Ortsansässigen MDK (in meinem Fall Hessen) zur Begutachtung.


    Auf Nachfrage bei der KK heißt es nur ich sollte mich doch in Geduld üben und ich werde sobald es Informationen gibt informiert, auf die Bitte eines Rückrufes wird schon lange nicht mehr eingegangen sondern einfach ignoriert.


    Ich muss sagen bisher war ich immer sehr zufrieden mit meiner KK aber derzeit sieht es für mich nur noch nach Zeit totschlagen aus in der Hoffnung das ein Grund für eine Ablehnung gefunden werden kann.


    Klar kann man sagen, das ist jetzt alles neu für die KK und deshalb verzögert sich das ganze, aber mal ganz ehrlich die KK hatte genug Vorlaufzeit sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen und für Prozesse zu sorgen um die Anträge zu bearbeiten.


    Ich bin auch mal gespannt wie die KK auf meinen Antrag für ein Dexcom G5 reagiert, schließlich ist das ja teurer als z.B. ein G4 wobei ich mein Handy als digitales BZ-Heft nutze und daher nicht auf die Anbindung daran verzichten kann/will.


    Gibt es denn schon viele deren Antrag schon komplett bearbeitet worden ist? Vielleicht auch welche die, wie ich, bei der TK versichert sind?


    Gruß


    Claxton

  • @Blue


    Danke für deine Antwort, zufälligerweise habe ich auch eben noch einmal mit meiner KK telefoniert, das Gutachten ist da und umfasst 9 Seiten welche der Sachbearbeiter in der kürze der Zeit nur überfliegen konnte.


    Das Ergebnis ist negativ es droht also eine Ablehnung seitens der KK.


    Jetzt muss ich also warten bis ich das Gutachten in die Hände bekomme um überhaupt einmal zu erfassen zu können warum der Antrag abgelehnt wurde und um dann anschließend meinen Wiederspruch zu verfassen.


    Ich halte euch weiterhin auf den laufenden.


    Gruß


    Claxton

  • Claxton


    Du bist bei der TK, habe ich gelesen. Ich hatte kurz nach dem Urteil ein unerfreuliches Gespräch mit denen wegen einem CGM. Mir wurde da gesagt, dass trotz des Urteils positive Entscheide absolute Einzelfälle bleiben werden, es gebe schließlich auch andere Methoden den BZ stabil zu halten. Ich habe daraufhin gewechselt.. Wenn ich das grob richtig im Kopf habe, ist das, was du hier schreibst, keine Ausnahme bei der TK..


    Ich drück dir trotzdem die Daumen.

  • Claxton
    Oh-ha ich bin erstaund das zu lesen.
    Also wieder "Kämpfen"?

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • Bin auch aus Hessen u. Mitglied bei der Barmer. Ich warte seit Monaten. Jetzt ist es immerhin soweit, daß der Kram von der KK bei Nintamed gelandet ist u. die sich um das weitere Vorgehen kümmern.
    Wußte vorher auch nicht, daß das so läuft. Also mein Antrag mit ärztl. Gutachten etc. zuerst an die KK, die prüfen u. geben es dann an den Hersteller weiter. Naja, wegen Kostenvoranschlag usw. wohl auch.


    Handelt sich übrigens auch um ein G5.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Genau so ist es!!
    Wenn man bei der Beantragung keine vom Arzt bestätigte Diagnose z.B. Hypowahrnehmungss. und vielleicht noch ein Einsatzprotokoll Rettungsdienst Notarzt vom letzten Halbjahr( UZ mit Bewusstlosigkeit z.B. )das man die Notwendigkeit eines CGM Begründen kann… wird es sehr schwer.
    Mein Arzt sagte zu mir, dass der MDK so eine Art Kreuze setzt wie in der Fahrschule und wenn „ EINS“ fehlt war es das !
    Ich hatte alles und habe ein CGM bekommen.


    Um Spätfolgen zu vermeiden oder einen besseren Hba1C zu bekommen ist in der Beantragung für den Ar..h !!


    Steffen

  • Bin auch aus Hessen u. Mitglied bei der Barmer. Ich warte seit Monaten. Jetzt ist es immerhin soweit, daß der Kram von der KK bei Nintamed gelandet ist u. die sich um das weitere Vorgehen kümmern.
    Wußte vorher auch nicht, daß das so läuft. Also mein Antrag mit ärztl. Gutachten etc. zuerst an die KK, die prüfen u. geben es dann an den Hersteller weiter. Naja, wegen Kostenvoranschlag usw. wohl auch.


    Handelt sich übrigens auch um ein G5.

    Das G4 ist ca. 2500 Euro im Jahr billiger. Warum versuchst du nicht dafür eine Kostenübernahme zu bekommen; geht nach meinen Erfahrungen problemloser.


    Wenn natürlich jemand unbedingt das G5 haben möchte dann muss man halt mit dem Risiko leben dass es abgelehnt wird. Die Krankenkassen können rechnen. Der Transmitter des G5 hält nur 3 Monate durch, dann muss man wieder ein Set für 1300 Euro kaufen.


    Der Sender des G4 hält ca. 1 Jahr; die Sensoren kann man nach meinen jetzigen Erfahrungen mind. 2 Wochen liegen lassen (Ist beim G5 nicht möglich, da ja der Sender nur mit den Sensoren verkauft wird)

  • Bei Beantragung hatte ich mich mit den verschiedenen Modellen noch nicht richtig befaßt. Wußte gar nicht, was es alles gibt.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Wenn natürlich jemand unbedingt das G5 haben möchte dann muss man halt mit dem Risiko leben dass es abgelehnt wird.


    Unbedingt möchte ich das nicht haben. Ich brauche nur eine Alarmvorrichtung für UZ.


    Fest steht aber, daß die KK das nun zur Bearbeitung weiterreichte. Hätten sie sicher nicht getan, wenn es ihnen von Anbeginn zu teuer ist.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Ich kann aber im G-BA Bescheid nichts von schlimmen UZ oder Ohnmächtigkeit entdecken:


    Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden


    1. bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus,


    2. die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in dieser geschult sind und diese bereits anwenden,


    3. insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden können,


    4. und wenn die Voraussetzungen des § 3 vorliegen.


    Deshalb verstehe ich das Problem hier einfach nicht außer das die KK die hohen Kosten scheut.


    Zum Thema G5 vs G4, klar ist das G5 teurer aber es hat auch entscheidende Vorteile gegenüber dem G4 die z.B. wären:


    - direkte Aufzeichnung auf dem Handy (kein BZ-Heftchen mehr das man führen müsste)


    - Alarmierung auch ohne Receiver


    - Follower Funktion für den/die Partner/in


    - Alles in einer App, ich nutze z.B. die mySugr App welche dann ohne weiteres weiter genutzt werden könnte


    Ich bin froh das ich bisher keine Fremdhilfe in Anspruch genommen habe und das ich "noch" keine Folgeerkrankungen habe, und dabei soll es auch bleiben.


    Ein CGM System würde mir helfen ein selbstbestimmteres Leben zu leben und die Gefahren die durch UZ oder HZ bestehen zu reduzieren.


    Wenn vor 20 Jahren die Leute aufgegeben hätten für Blutzuckermessgeräte zu kämpfen würden wir immer noch nur mit Urinteststreifen und Schätzungen unseren Blutzuckerspiegel regulieren, deshalb ist es für mich so etwas wie mein persönlicher Kampf den ich so schnell nicht aufgeben werde.


    Vielleicht sollten wir hier mal einen neuen Thread aufmachen bzw. den hier erweitern mit positiven Gutachten und Krankenkassen die das CGM übernommen haben.... könnte ja sein das ich dann nach 20 Jahren das erste mal über einen Wechsel nachdenke.




  • Claxton


    Du bist bei der TK, habe ich gelesen. Ich hatte kurz nach dem Urteil ein unerfreuliches Gespräch mit denen wegen einem CGM. Mir wurde da gesagt, dass trotz des Urteils positive Entscheide absolute Einzelfälle bleiben werden, es gebe schließlich auch andere Methoden den BZ stabil zu halten. Ich habe daraufhin gewechselt.. Wenn ich das grob richtig im Kopf habe, ist das, was du hier schreibst, keine Ausnahme bei der TK..


    Ich drück dir trotzdem die Daumen.

    Bei welcher Krankenkasse bist du?
    Bei der TK?

  • Es ist noch wichtig anzumerken, das die MDK-Gemeinschaft das CGM noch als NUB ansieht. a
    Der rechtliche Träger des MDK sind die Vereinigung der gesetzlichen Krankenkassen e.V.
    Somit ist der MDK nicht unabhängig, es gibt sogar für Gutachter Medizinische Datenbanken,
    die nur der MDK-Gemeinschaft zu verüfgung gestellt wird. In diesem Datenpool landen von den selber finanzierte Studien.
    Sie folgen nicht immer dem Medizinischen Standards. Deshalb ist es nicht verwunderlich wenn das CGM als NUB angesehen wird.
    Es werden absichtliche, seitens des Rechtlichen Trägers, der Krankenkasse, Fehlinformationen gestreut. Ähnlich wie es bei den KVs passiert.
    Die KVWL gab es sogar zu.