CGM Verfahren

  • 4 Monate? Das ist ja heftig. Habe gehört, die KKs müssen spätestens innerhalb von 3 Wochen - mit MDK 5 Wochen entscheiden.... hast Du da mal nachgehakt??

    Ja habe ich ... nachdem keine Reaktion auf meinen Widerspruch kam, nachgefragt und plötzlich hatte man es fristgerecht mit Gegenfrage nach weiteren Daten beantwortet. Ist nur nie in Meinem Briefkasten angekommen.... Also Postverlust.... Jetzt ist alles beim MDK....


    Jap, das war auch bei mir so: Wenn die nicht wollen war immer die Post schuld :/


    Dank Widerspruch und Doc Diab wurde es aber doch noch genehmigt, puh .

  • Mal 'ne Frage, von wegen Entscheidungsfrist


    Wenn die Krankenkasse einem mitteilt sie könne die gesetzliche Frist von fünf Wochen nicht einhalten, weil sie weitere Auskünfte vom Arzt braucht und einem mitteilt spätestens in gut weiteren5 Wochen eintscheiden zu können. Muß man das wohl erstmal so hinnehmen, oder?

    Also ich persönlich halte die obige Begründung für fast weitere 5 Wochen eigentlich nicht für hinreichend, bzw schon für reichlich abgebrüht! 2-3 Wochen okay, aber fast weitere 5?

    2 Mal editiert, zuletzt von House ()

  • Dies regelt § 13, Abs 3a aus dem SGB V:


    (3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. [..] Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.


    Weiterhin können die rechtlichen Interpretationen hirzu herangezogen werden:


    [...] In diesem Fall müssen die Gründe rechtzeitig dargelegt werden. Wenn dies erfolgt, werden die gesetzlichen Folgen, welche das Patientenrechtegesetz vorsieht, nicht eintreten. Als hinreichender Grund, dass die Entscheidung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgen kann, kann beispielsweise sein, dass der Leistungsberechtigte beim Verwaltungsverfahren nicht mitwirkt, der Leistungserbringer Rückfragen nur verzögert beantwortet oder eine fehlende Kooperationsbereitschaft zeigt.


    Es gibt demnach keine gesetzliche Frist, es sei denn, der Versicherte setzt die Krankenkasse mit Hinweis auf die Notwendigkeit im Bezug auf das leibliche Wohl in Verzug (auch hier sind geregelte Fristen maßgeblich einzuhalten: Brieflaufzeit (3 Tage) + 2 wöchige Frist). Sofern unter einem der Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt ist, kannst Du den Bescheid (was er dann ist) anfechten und versuchen deine gewünschte Frist durchzusetzen mit Angabe von triftigen Gründen. Ansonsten bleibt nur Tee-Kochen und warten übrig.

  • Ja, Danke ! Soweit war ich im Grunde auch schon ;) Frist ist geregelt - alles andere ist dann wieder Auslegungssache. Wie z.B. "hinreichende Gründe"...


    Naja, werd ich wohl noch bis spätstens den 7.5. warten müssen :cursing:

    Und das obwohl ich noch nicht mal was gehört habe von wegen Vorlage von BZ Werten oder so, Würde mich mal interessieren was für weitere Auskünfte das sein könnten, HbA1c Wert?

  • Vielleicht mit der Diabetespraxis reden? Wenn Arzt*in dir sagt, dass die Anfrage beantwortet ist, dann kannst du der Krankenkasse ja sagen, dass du nun nicht mehr länger warten willst (Fristsetzung).

  • Ja, Danke ! Soweit war ich im Grunde auch schon ;) Frist ist geregelt - alles andere ist dann wieder Auslegungssache. Wie z.B. "hinreichende Gründe"...


    Naja, werd ich wohl noch bis spätstens den 7.5. warten müssen :cursing:

    Und das obwohl ich noch nicht mal was gehört habe von wegen Vorlage von BZ Werten oder so, Würde mich mal interessieren was für weitere Auskünfte das sein könnten, HbA1c Wert?

    Sofern der MDK involviert ist, werden die Therapiewerte (die letzten HbA1C-Werte, BE- und Korrekturfaktoren), notwendige Gegenmaßnahmen bei Unterzuckerungen sowie ein Gutachten vom Arzt angefordert werden. Gerade das Gutachten dauert oft länger.

  • Ja , der MDK wird wohl beteiligt sein, kann man von ausgehen, wegen den 5 Wochen.

    HbA1c Wert und Gutachten kann er vom Arzt bekommen, alles andere müßte der Arzt auch erstmal bei mir erfragen und da kam halt noch nichts...

    Naja, was nicht ist, kann ja noch werden...



    Cindbar

    Dir steht natürlich offen weiterhin auf meine Beiträge zu antworten, aber mit plonk war auch gemeint das du ab nun zu den blockierten Nutzern zählst. Nur so ganz nebenbei...:devil:

  • Neuigkeiten :) Oh Wunder, die Versorgung kann wunschgemäß zügig vorgenommen werden.... - ab 01.April geht es los....

    Ich muss zugeben, im ersten Moment habe ich echt gedacht die wollen einen Aprilscherz vorbereiten :)


    ...und ich hatte schon das Weihnachtsgeschenkpapier bereitgelegt. Jetzt muss ich das wieder weglegen und das Osterkörbchen hinstellen....


    *wer Ironie oder Sarkasmus findet.... hat mich verstanden*:bigg


    Ich freue mich jedenfalls.

  • KK: DAK


    Bundesland: Niedersachsen


    Mit oder ohne MDK: ohne


    Schwanger: Nein


    Benötigte Unterlagen: Rezept vom behandelnden Arzt


    Dauer Antrag bis Genehmigung: 2 Wochen... Jahresversorgung.


    Welches CGM wurde beantragt+bewilligt: Dexcom G6 mit Receiver

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind. Jean Anouilh 8o

  • Das ging ja schnell, Super.

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • Hallo,

    nach meinem Antrag bei der TK habe ich nun nach 4 Wochen eine Antwort erhalten - für mich sieht es aus wie eine Genehmigung aber die Sprechstundenhilfe meinte, dass es eventuell noch Nachforderungen von Tagebüchern gibt aber die das nicht genau wüsste


    Hat jemand Erfahrungen damit es der angefügten Brief bedeutet?.


    Tagebücher würden keine Einsicht - nur eine Begründung mit Antrag der Diabetologen.

  • Mein Schreiben der TK war zunächst anders - dort wurde genau definiert, was nachgeliefert werden soll (Tagebücher, Gutachten etc.)

    Dein Schreiben sagt aus, daß die Genehmigung durch ist und Du nur ein Rezept zum Lieferanten schicken sollst. Sicherheitshalber würde ich eine Kopie des Schreibens dazulegen, damit der Lieferant sofort weiß, daß die Genehmigung erfolgt ist...

    Viel Glück

  • Das hört sich dann ja super an.

    Ich hoffe die Praxis reicht das Rezept mit der Kopie ein - ich bekomme das Rezept nämlich nicht in die Hände. Das reicht die Praxis direkt ein.


    Wär natürlich ärgerlich, wenn das ganze bei der TK dann jemand anderes in die Finger bekommt und dann doch noch ablehnt - inwiefern sowas in deren Datenbank hinterlegt ist kann man ja nie wissen.

  • Die Sprechstundenhilfe war nur zu faul, etwas zu tun. Dein Brief von der TK ist doch ziemlich eindeutig.

    1.) Rezept vom Arzt holen

    2.) Rezept einreichen.


    Tja, bei Punkt 1.) hätte die Dame etwas tun müssen für dich. Da hat sie dich lieber wieder nach Hause geschickt. Könnte ja sein, dass wenn du wieder hingehst, um dein Rezept endlich zu bekommen, eine Kollegin von ihr zuständig ist, und die Arbeit machen muss.

  • Die Sprechstundenhilfe war nur zu faul, etwas zu tun. Dein Brief von der TK ist doch ziemlich eindeutig.

    1.) Rezept vom Arzt holen

    2.) Rezept einreichen.


    Tja, bei Punkt 1.) hätte die Dame etwas tun müssen für dich. Da hat sie dich lieber wieder nach Hause geschickt. Könnte ja sein, dass wenn du wieder hingehst, um dein Rezept endlich zu bekommen, eine Kollegin von ihr zuständig ist, und die Arbeit machen muss.

    Also ein Rezept wird schon erstellt und von denen direkt an Dexcom gesendet. Die Sprechstundenhilfe hat halt gemeint, dass Dexcom jetzt einen Kostenvorschlag an die TK sendet und die das immernoch ablehnen können falls jemand anderes das bearbeitet.


    Wär natürlich ärgerlich - aber so wie die Erfahrungen gute sind dürfte das ja alles glatt gehen. Nur rechne ich nicht damit, dass die Sprechstundenhilfe die Kopie der Genehmigung beilegt.

  • Nö, da wird nix mehr abgelehnt, Zusage haste doch schriftlich.

  • Für gewöhnlich sind alle Schreiben bei der TK in deiner elektronischen Akte und können bei der Bearbeitung von jedem Service-Mitarbeiter eingesehen werden. Es ist daher nicht unbedingt davon auszugehen, dass im Nachgang noch eine Kostenübernahme verweigert wird.