Mit dem Smartphone den Sensor beim Autofahren auslesen

  • Hi zusammen,


    ich messe öfters meinen Blutzucker wärhend der Fahrt mit dem Smartphone. Vor ein paar Monaten haben Gerichte öfters entschieden, dass "für eine Strafe ein Bezug zu einer Telefonfunktion gegeben sein müsse" wie das Amstgericht Landstuhl entschied.


    Ich habe deshalb eigentlich nie daran gedacht, dafür ein Bussgeld zu kassieren. Nun gibt es aber auch Gerichtsurteile, wo jemand alleine durch das Drücken des home Buttons um zu kontrollieren ob das Handy überhaupt an ist in zweiter Instanz zur Zahlung des Bußgeldes verdonnert wurde (OLG Hamm.


    Hat von euch jemand diesbezüglich schon etwas Erfahrung oder kennt sich im Verkehrsrecht aus und könnte eine Empfehulg aussprechen bzw erläutern wie gut die Chancen stehen im Falle der Benutzung des Handys als medizinisches Gerät eine Außnahme Siutation darzustellen?


    Danke euch.

    Looper seit 1. Quartal 2020

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    AAPS 2.7 auf einem Xiaomi Mi-8 mit MIUI 12 im Closed Loop


    Freestyle Libre 2 mit gepatchter LibreApp


    Pumpe: Accu-Chek Spirit mit Lumlum (Lyumjev) U-100

  • Ich sehen das genauso wie Olli. Das ist ja nicht, das ich während der Fahrt nicht auch mal scanne, würde ich aber deswegen aus dem Verkehr gewunken würde ich zahlen und die Klappe halten. Man weiß ja immer nicht wie es läuft. Zum Schluß wird dann vielleicht sogar in Frage gestellt ob man überhaupt in der Lage ist ein Fahrzeug zu lenken bei einem so schlechten BZ Verlauf. Weil schlecht sein "muss" er ja sonst würde man ja nicht scannen u.s.w. .......

    Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen.
    Kannst du es nicht lösen, mache auch kein Problem daraus!

  • Demnächst darf man nicht mal sich mehr ein Brötchen während der Fahrt schmieren, während man Kaffee kocht... Sollen doch gefälligst die anderen solange aufpassen, während ich beschäftigt bin mit wichtigeren Dingen.

  • Hol dir doch ne SmartWatch 3 und lass dir die Werte beim Autofahren vorlesen. Ist billiger als Strafzettel und Stress wegen der Fahrerlaubnis, und lenkt nicht ab.

  • Hol dir doch ne SmartWatch 3 und lass dir die Werte beim Autofahren vorlesen. Ist billiger als Strafzettel und Stress wegen der Fahrerlaubnis, und lenkt nicht ab.


    100% Agree! Aber mit billig oder nicht hat das natürlich nichts zu tun, sondern mit Verantwortungsbewusstsein. ;)
    Beim Autofahren auf den Verkehrt konzentrieren, und Freisprech-Halterung verwenden, dann ist das Risiko minimiert!


    Wie es aussieht, ist bei der neuen Gesetzeslage sogar ein Navi-Gerät illegal, wenn es keine Sprachsteuerung hat. Und auch ein Autoradio? Welche Radios haben Sprachsteurung? In jedem Fall, Verstand einschalten und bitte Risiko vermeiden! Mit dem Handy Libre scannen während der Fahrt geht m.E. wirklich nicht (allenfalls an der roten Ampel, und wenn man dann streng ist, vorher Motor ausschalten).


    P.S.: XDrip+ hat auch eine Sprachfunktion, dann braucht man auch keine SW3, sondern kann einen Nightrider, Sweetreader oder Bluereader verwenden.

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • zum Thema: Mit dem Smartphone den Sensor auslesen beim Autofahren


    Schau einfach mal in den § 23 StVO und zwar den Absatz 1a.


    ICH lege das so aus, dass es nicht mal erlaubt ist, dass derjenige, der am Steuer sitzt, das Handy in die Hand zu nehmen und den Sensor damit auszulesen während auch nur der Motor des Autos läuft. Ich denke, mit dem Libre Auslesegerät ist es das gleiche. Es ist ein elektronisches Gerät, das zur Information dient und man muss es halt zum Auslesen des Sensors in die Hand nehmen.


  • Hallo Olli,


    das ist sicherlich nett gemeint aber ich wollte bewusst rechtlichen Rat und keine Grundatzdiskussion dazu anstoßen was man beim Autofahren machen soll und was nicht, dafür sind die Gegebenheiten einer Situation viel zu individuell. Die Zeit die ich nicht auf die Straße schaue (natürlich versichere ich mich vorher, dass das möglich ist, zb 2km gerade aus Autobahn und ich rechts gemütlich mit 100 kmh bei keinem Verkehr) ist beim messen nichtmal ne viertel sekunde (ich entsperre per Fingerabdruck und drücke die Libre App Taste blind). Da sind Leute abgelenkter die einen neuen Radio Sender einstellen oder Navi oder eine Zigarette rauchen etc pp.


    Und an einer roten Ampel kann man auch ohne Probleme messen in der Stadt. Hab da aber letztens ärger bekommen als ich navi am Handy verstellt habe weil ich nicht wusste, dass der Motor aus sein muss (was für eine blöde Regelung ist das eigentlich? Nichtmal eine Start Stop Automatik zählt dazu laut den letzten Urteilen :D ). zum Glück fanden die Beamten die Regelung ebenso sinnfrei und haben micht nur verwarnt.


    Mich interessiert besonders wie die Rechtslage ist, da ja in der Vergangenheit wie im Ausgangspost erwähnt "für eine Strafe ein Bezug zu einer Telefonfunktion gegeben sein müsse." Die sehe ich beim Messen nicht. Da aber nun scheinbar das Gesetz auch auf Laptops etc ausgweitet wurde und alles im verschieden ausgelegt wird, kann man scheinbar keine zu genaue Aussage dazu machen. :)


    Vielleicht erwischt es ja mal einen von uns (wünsche ich natürlich keinem) dann wissen wir genaueres :D


    Grüße

    Looper seit 1. Quartal 2020

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  • Kuckst du da : https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/89-1-grundregeln.


    Mit anderen Worten, wenn du den Libre benutzt beim Fahren und es passiert was bist du Schuld, passiert nix hast du Glück. Es gibt kein Verbot den Libre beim Fahren zu benutzen, aber der Paragraph greift immer wenn was passiert.



    Wenn du das Handy benutzt und die Polizei sieht das bist du auch fällig wenn nichts passiert.
    Das Schreiben einer WhatsApp oder SMS ist auch verboten, nun Beweise Mal das du beim hantieren mit dem Handy weder was schreiben oder sonstiges machen wolltest.


    Du kannst den Gesetzeshüter natürlich erklären das du Diabetiker bist und beim Fahren dein BZ kontrollieren wolltest, da kommen dann im Nachhinein tolle Zeiten auf dich zu von der MPU bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

  • Kuckst du da : https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/89-1-grundregeln.


    Mit anderen Worten, wenn du den Libre benutzt beim Fahren und es passiert was bist du Schuld, passiert nix hast du Glück. Es gibt kein Verbot den Libre beim Fahren zu benutzen, aber der Paragraph greift immer wenn was passiert.


    Anderer Ansicht wohl der neue "Handy"-Paragraph. Alle Geräte, die der Information dienen und in der Hand gehalten werden, sind schlicht verboten inzwischen.

  • Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand.


    Also das was in der StVO steht verstehst du denke ich und wie ein Gericht in einem konkreten Fall entscheidet kann dir niemand sagen. Damit musst du dich halt zufrieden geben.

  • Zitat


    Dann frag jemanden, der dir einen rechtlichen Rat geben darf und kann.


    Ich kann es nicht.


    Da gab es ein Missverständnis. Ich meinte damit, dass ich Hinweise zur rechtlichen Lage haben wollte (evtl bekannte Urteile, eigene Erfahrungen, Erfahrungen von Bekannten, Vorgehen von evtl hier vertretenen Polizisten etc.) und keine moralische Grundsatzdiskussion darüber, was beim Autofahren getan werden sollte und was nicht. :)



    Wenn du das Handy benutzt und die Polizei sieht das bist du auch fällig wenn nichts passiert.
    Das Schreiben einer WhatsApp oder SMS ist auch verboten, nun Beweise Mal das du beim hantieren mit dem Handy weder was schreiben oder sonstiges machen wolltest.


    Du kannst den Gesetzeshüter natürlich erklären das du Diabetiker bist und beim Fahren dein BZ kontrollieren wolltest, da kommen dann im Nachhinein tolle Zeiten auf dich zu von der MPU bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.


    Ich muss denen ja erstmal gar nichts beweisen, die müssen mir im Rechtstaat erstmal beweisen was ich angeblich getan habe. Und das vorhandensein eines Diabtes ist ja noch kein Grund für eine MPU. Warum ich wann messe ist erstmal meine Sache solange ich dadruch nicht ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr bin. Wenn ich z.B. mir selbst auferlegt habe aller 30 Minuten beim Autofahren den BZ zu messen denke ich nicht, dass das ein Problem darstellt.



    Zitat

    Anderer Ansicht wohl der neue "Handy"-Paragraph. Alle Geräte, die der Information dienen und in der Hand gehalten werden, sind schlicht verboten inzwischen.


    Ja damit scheint sich die Sachewohl erledigt zu haben. Das war mir so bei Frageerstellung noch nicht bekannt. Und hat damit meine Frage wohl auch beantwortet sollte nicht ein Gericht für medizinische Zwecke anders entscheiden. Danke.



    Zitat

    Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand.


    Also das was in der StVO steht verstehst du denke ich und wie ein Gericht in einem konkreten Fall entscheidet kann dir niemand sagen. Damit musst du dich halt zufrieden geben.


    Mit dem ersten Satz hast du Recht. Und fast alles in der STVO verstehe ich. Bis auf manche lustige formulierungen wie z.B. "Wer auf einer Autobahn im Bereich von durch die Aufstellung von fahrstreifengegliederten Vorwegweisern eingerichteten Vorsortierräumen auf der durch eine breite Leitlinie abgetrennten Rechtsabbiegerspur an den auf den für den Geradeausverkehr bestimmten Richtungsfahrbahnen befindlichen Fahrzeugkolonnen rechts vorbeifährt" :D bestes Bürokratendeutsch. Das Problem beim Verstädnis ist natürlich, dass es meistens keine klaren Situationen gibt und wie du schon richtig meintest, letzendlich das Gericht entscheidet. Aber da helfen ja Urteile z.B. und es hätte sein können, jemand kennt da einen konkreten Fall oder hat andere Informationen die die Lage verdeutlichen. Die Ausweitung des Handyparagrafens macht die Sache ja wie schon gesagt fast eindeutig.

    Looper seit 1. Quartal 2020

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    Freestyle Libre 2 mit gepatchter LibreApp


    Pumpe: Accu-Chek Spirit mit Lumlum (Lyumjev) U-100

  • Stimmt, "müssen" musst du nichts. Aber ein Diabetiker steht mit einem Bein immer beim Entzug der Fahrerlaubnis.
    Die Polizei braucht nur eine Mitteilung an dein Ordnungsamt zu senden das mal abzuchecken.


    Ich habe persönlich keine Erfahrung damit, es war Bestandteil unserer Schulung, und die Diabetologen hier arbeiten zum Teil als Gutachter für Gerichte oder Veranlassung einer MPU.


    Du kannst schneller auf der Stufe eines betrunkene Autofahrers stehen als dir klar ist.


    Ich wusste das bis letzten Monat auch nicht.
    ;(

  • Und das vorhandensein eines Diabtes ist ja noch kein Grund für eine MPU.

    Ich glaube, da irrst Du gewaltig. Beantrage mal eine Fahrerlaubnis und gib den Diabetes an. Wenn die Dich zu einer MPU schicken (wie bei mir) und Du das nicht machst, kannst Du den Führerschein vergessen.

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Ich glaube, da irrst Du gewaltig. Beantrage mal eine Fahrerlaubnis und gib den Diabetes an. Wenn die Dich zu einer MPU schicken (wie bei mir) und Du das nicht machst, kannst Du den Führerschein vergessen.

    Wir mussten sogar unterschreiben, über die Gefahren und Folgen einer Hypo / Hyperglucämie und der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr aufgeklärt worden zu sein.
    Sollte jemand aufgrund einer Hypo / Hyperglucämie eine Gefahr darstellen, oder gar einen Unfall verursachen erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis. Bevor man sie wieder bekommt ( falls ! ) kommt erst die MPU.


    Fand ich zuerst auch etwas hart, aber mit Tempo 130 auf der Autobahn ohnmächtig werden ist sicher nicht verzeihbar, oder ohnmächtig in ein Straßencafe brettern.


    Aber auch BZ ++ kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, verringerte Konzentration, Müdigkeit, Schlafbedürfnis.


    Das alles zu leugnen wäre so wie ein Alkoholiker der sagt er kann mit einer Flasche Wodka noch perfekt auto fahren.