Endlich mal wieder besser Werte dank FGM

  • Endlich habe ich mal wieder einen besseren HB1AC! Von 8,5 bin ich jetzt auf 7,1.
    Meine KK hat die Kosten für die Freestylelibre-Sensoren übernommen.


    Jetzt kommt die schlechte Nachricht: Ich bekomme nun nur noch 50 Teststreifen von meinem Diabetologen verordnet.
    Ich habe bisher immer lediglich zu den Mahlzeiten blutig gemessen und Anhand der Scans zwischenzeitlich den BZ korrigiert. Die führte letztendlich zum besseren HB1AC. Ich habe eine AccuChek Spirit Pumpe und das AccuChek Combo Messgerät. Mittels der blutigen Messungen zu dem Mahlzeiten ist auch dementsprechend eine vernünftige Bolusberechnung möglich, da auch das Restinsulin berücksichtigt wird.


    Mein Diabetolge meinte, er dürfe nicht mehr verschreiben und würde längerfristig Probleme mit der KK bekommen. Ich vermute eher, das dadurch sein Praxisbudget belastet wird.


    Ich weiß, das ihr mir dabei nicht helfen könnt-wollte nur mal meine Frust los werden. Vielleicht gibt es aber auch noch andere, die die gleichen Probleme haben?


    Gruß
    Michael

  • Ich habe jetzt schon oft gelesen, dass viele von euch nur noch wenige Streifen zum FSL dazu bekommen.


    Generell muss man aber sagen, dass Abbott eine Therapieentscheidung (also Insuligabe) aufgrund der Libre-Werte ausschließt. Das würde heißen, bei drei Mahlzeiten/Tag müssen mindestens noch 270 Testsreifen/Quartal dazu kommen. Wenn man dann noch bei Hypos, Hypers, und Werten die von dem eigenen Gefühl abweichen blutig messen soll (was Abbott ebenso empfiehlt) sind wir aber mal locker wieder bei 400 Teststreifen pro Quartal. Die bekomme ich auch problemlos von meinem Dia verschrieben und meine KK (DAK) hat da überhaupt kein Problem mit.


    Ich brauche natürlich nicht alle Streifen und lass' mir auch weniger verschreiben, aber an diesen Zahlen ist eigentlich nicht zu rütteln. Und aufs Budget gehen die Streifen meine ich auch nicht. Also nicht abschütteln lassen und immer wieder nachfragen.

  • Generell muss man aber sagen, dass Abbott eine Therapieentscheidung (also Insuligabe) aufgrund der Libre-Werte ausschließt. Das würde heißen, bei drei Mahlzeiten/Tag müssen mindestens noch 270 Testsreifen/Quartal dazu kommen. Wenn man dann noch bei Hypos, Hypers, und Werten die von dem eigenen Gefühl abweichen blutig messen soll (was Abbott ebenso empfiehlt) sind wir aber mal locker wieder bei 400 Teststreifen pro Quartal.

    Tja - nur ist das wollen das die Ärzte halt nicht hören - da kannst Du erklären, begründen ... was auch immer


    Die bekomme ich auch problemlos von meinem Dia verschrieben

    ... und bist damit deutlich in der Minderheit der Librenutzer - Du Glückskind Du ;)


    und meine KK (DAK) hat da überhaupt kein Problem mit.


    meine Kasse hat lt. eigener Auskunft auch kein Problem damit - die sagen das ist Sache der KV - die sind Schuld :whistling:


    Und aufs Budget gehen die Streifen meine ich auch nicht.


    Die Streifen schon, aber die Sensoren für den Libre nicht. Das ist der feine Unterschied - denn sonst würde sich ja der Geiz mit blöden Schutzbehauptungen der meisten Ärzte auf unsere Kosten ja gar nicht lohnen ;)

  • Hier habe ich nochmal einen Link zu dem leidigen Thema.
    http://www.diabetes-forum.de/news/details/821


    Oben rechts sind noch zwei Links zu PDFs, die sich mit dem Thema noch etwas genauer auseinandersetzen.


    Ich habe ausserdem heute eine Anfarge an die Kv gesdendet, mit der Bitte um Stellungnahme unter Berufung
    auf das Informationsfreiheitsgesetz.


    Werde berichten, wenn es was neues gibt.

  • Von meiner Ärztin bekomme ich 200 Teststreiffen pro Quartal als KK Leistung (rotes Rezept ), und das FGM als Privatrezept (weisses Rezept) verschrieben. Das Privat-Rezept geht an Abbott, die mit der KK die Kostenübernahme regeln. Bis dato klappt alles ohne Probleme. Ich bin bei der AOK Niedersachsen versichert.


    Ergänzung: Trotz Privatrezept zahle ich also nur 30 Euro/ Quartal für 7 Sensoren. Und Abbott kümert sich um die Formalitäten mit der KK.

    3 Mal editiert, zuletzt von nikp ()

  • Mir geht es wie socke. Ich bekomme auch die Teststreifen, die ich benötige.
    Manchmal sind das eben mehr, weil der BZ mal nicht so freundlich ist wie normalerweise oder ein Sensor länger braucht bis er sich "eingegroovt" hat. Ab und zu misst der auch mal Blödsinn, weil er in der Sauna zu heiß geworden ist und da schaue ich lieber, bevor ich zu den Gummibärchen greife oder bisschen was nachspritze.
    Und dann gibt es wieder Zeiten, da muss ich den FSL kaum kontrollieren und alles läuft prima - da gibt es dann vielleicht nur mal ne Sicherheitsstichprobe alle drei Tage.


    Da kann ich ja froh sein, dass meine Praxis das nach individuellem Bedarf verschreibt und nicht denkt, ich würde das Zeug auf dem Flohmarkt verkaufen, wenn ich mal ne Packung mehr brauche.
    Ich habe von denen auch noch nie gehört, dass es da eine Obergrenze gibt oder das sog. "Budget" überschritten wird.

    Man sollte eigentlich niemals im Leben die gleiche Dummheit machen, die Auswahl ist schließlich groß genug (Bertrand Russell).

  • Ich habe da mal ein Musteranschreiben für euren DiaDoc erstellt. Ob es damit klappt, muss jeder selbst herausfinden. Mein Doc wird dieses Anschreiben in den nächsten Tagen erhalten. Viel Glück!


    Sehr geehrte(r) Herr / Frau Doktor.........
    Bei meinem letzten Besuch in Ihrer Praxis teilten Sie mir mit, das Sie mir zukünftig nicht mehr als 50 Blutzucker-Teststreifen / Quartal verordnen dürfen. Sie erwähnten, das Sie befürchten, von der KV in Regress genommen zu werden.


    Nach einschlägiger Meinung (siehe hierzu den Kommentar des Herrn RA Oliver Ebert unter http://www.diabetes-forum.de/news/details/821) gibt es keine Obergrenze zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen zur Behandlung von insulinpflichtigen Diabetes-Patienten. Kein Arzt müsse befürchten, allein durch die Überschreitung der angegebenen "Richtgrössen oder "Orientierungsrahmen" in Regress genommen zu werden.


    Die Arznei- und Hilfsmittelversorgung ist bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, es gibt insoweit daher keine länderspezifischen Unterschiede. Die vorliegende Auskunft der KV Westfalen-Lippe auf der genannten Website gilt daher bundesweit.


    Im übrigen empfiehlt die Firma Abbott, die Messergebnisse nicht zur Insulinabgabe heranzuziehen. Allein diese Aussage stellt schon eine medizinische Notwendigkeit in der Verordnung der entsprechenden Menge an Teststreifen dar.


    Ich sehe Sie, als meinen Diabetologen, allerdings in der Verantwortung, dies zu berücksichtigen und mir die entsprechende Menge an Teststreifen für die Messung mit meinem bisherigen Messgerät zu verordnen.


    Aus diesem Grund bitte ich Sie freundlichst, mir ein entsprechendes Rezept für die in diesem Quartal benötigte Menge von XXX Stück Teststreifen (X Packungen) zuzusenden.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Vorname.Name

  • Ich habe da mal ein Musteranschreiben für euren DiaDoc erstellt.


    Danke Dir für diese sehr gute Idee :thumbsup:

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • Ich habe mal Abbott direkt angeschrieben, um eine schriftliche Stellungnahme bezüglich der Therapieeigenschaft der Sensoren nachzufragen.


    Dies ist die Antwort:


    „Da ihre Anfrage Medizinischer Natur ist, können und dürfen wir diese leider nicht beantworten. Hierzu sollten sie Rücksprache mit ihrem Arzt halten.“


    Ich meine mich zu erinnern, das es sogar auf der Website einen entsprechenden Hinweis gab.
    Die haben wohl Schiss, das ihnen die Fälle davon schwimmen....



  • Du hast das perfide System noch nicht ganz verstanden.


    (a) Du hast rechtlich Anspruch auf ausreichende Teststreifen.
    (b) Der Arzt sollte diese verschreiben, ist Zwangsmitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung
    (c) Die KVs handeln mit den Kassen "Budgets aus"
    (d) Überschreitet der Doc sein Budget, bekommt er theoretisch über die KV/Kasse Ärger bei der Abrechnung. Siehe http://www.arztwiki.de/wiki/Regress


    Er ist am Ende der Gearschte wenn sich KV/Kasse stur stellen und sagen "sooo viele sind unnötig". KV und Kasse können problemlos auf den Arzt zeigen. Und hat der keinen Bock auf Nachfragen/Ärger ist der halt restriktiv (freut die Kasse) .... teilweise wird sicher die Grenze zu "unterversorgt" überschritten. Das ist der Moment wo du als Patient dich entweder bei der KV/Kasse beschwerst oder einfach deine Klamotten packst und nen anderen nimmst.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Wobei ich beim Libre mit 50 Teststreifen im Quartal auskomme, ich hab in Summe immer zwei Packungen da. Falls mal ein Sensor zu früh abkackt oder ganz beschissen läuft sind schnell 5-10 Streifen/Tag weg. Und AFAIK akzeptiert Abbot bei Reklamationen nur Messungen mit diesem System.


    Zugegeben: War bisher selten der Fall, bei mir geht das Libre 1a. Alle paar Tage mal gegenmessen (gerne den Nüchternwert morgens) und das langt um zu wissen ob der gerade zu hoch oder zu tief läuft. Basalanpassungen mache ich auch nur nach "blutigen" Messungen, nicht dass der Sensor gerade deutlich zu viel oder wenig anzeigt und ich guten Gewissens "falsch anpasse".

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ein verstörendes System:


    -Das FGM ist keine gesetzliche Krankenkassenleistung, sondern eine freiwillige sog. Satzungsleistung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen es nicht anbieten müssen. Das Gesetz erlaubt den Krankenkassen auch Leistungen die über das gesetzlich Vorgeschriebene gehen zu finanzieren.


    -Die Teststreifen sind eine gesetzliche Pflichtleistung, die gesetzliche KKs finanzieren müssen. Nach Meinung des oben genanten RA darf es sogar keine Obergrenze geben. Und doch gibt es Kassenärztliche Vereinigungen die Obergrenzen ziehen und Ärzte entweder in Regress nehmen oder zumindest zur Rede stellen.


    - Die Krankenkassen wiederum stellen sich hin und tuen so, als hätten sie mit allem nichts zu tun. Verantwortlich für die unsäglichen Obergrenzen sind die, für mich nicht Greifbaren, grauen Eminenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen und nicht die Krankenkassen, deren Mitarbeiter ich auf den Geist gehen könnte oder bei Unzufriedenheit auch die Kasse wechseln kann. Nicht nur das, auch Ärzte sollen verantwortlich sein, für solch eine Situation, denn sie müssten nur den Mehrbedarf begründen um nicht in Regress genommen zu werden, sagte man mir am Telefon.


    - Nun hängt es, in meiner Vorstellung, vom Kampfeswillen, Mut, Geschick behandelnder ab, ob ausreichend Teststreifen zur Verfügung gestellt werden. Im Zweifelsfall kann es aber vorkommen das medizinisches Fachpersonal Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung und furcht vor Regressen thematisiert um die Restriktion, in der Verschreibung, zu begründen. Und schon wieder sind die grauen Eminenzen da.


    -Die Kassenärztlichen Vereinigungen wiederum argumentieren damit, dass sie neben den Nutzen solcher Methoden auch die Kosten in blick haben müssen. Das bedeutet, dass ab einer bestimmten höhe der Kosten für Teststreifen auch der Einsatz eines rtCGM´s zu prüfen ist.


    -Ich weis es nicht genau, aber ich kann mir Vorstellen, dass die KKs mit der freiwilligen Finanzierung des FGM ihr Ausgabenbudget nicht überreizen wollen und deswegen auf eine Ersparnis bei den Teststreifen hoffen.


    -Als Patient frage ich mich auch, wie viele blutige Messungen, trotz FGM, unbedingt nötig sind.


    Und am Ende stehe ich vollkommen Verwirrt und Hilflos da, ich habe kein fundiertes Wissen in Rechtsfragen, ich habe keine Ahnung wie dieses Gesundheitsystem funktioniert, ich kann schlecht einschätzen wieviele blutige Messungen wirklich sinnvoll sind und alle waschen sich die Hände in Unschuld.

  • Du irrst was die "freiwillige Leistung" angeht. Das Libre ist nämlich nicht explizit von der Erstattung ausgeschlossen und wurde zudem nicht als Arzneimittel, sondern als Hilfsmittel eingestuft. Hilfsmittel müssen zudem nicht im Hilfsmittelkatalog gelistet werden um verordnungsfähig zu sein. Die müssen nur wirtschaftlich und angemessen sein.


    Wie viele Messungen nötig sind ist sicher persönlich verschieden. Wer beruflich viel Auto fahren muss hat eine andere (zwingende) Messfrequenz als der Low Carb Büroangestellte. Und Handwerker mit deutlich körperlicher Arbeit ebenfalls, genau wie Sportler. Willst du letzten nun Sport verbieten um die Streifen zu reduzieren?

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Du irrst was die "freiwillige Leistung" angeht. Das Libre ist nämlich nicht explizit von der Erstattung ausgeschlossen und wurde zudem nicht als Arzneimittel, sondern als Hilfsmittel eingestuft. Hilfsmittel müssen zudem nicht im Hilfsmittelkatalog gelistet werden um verordnungsfähig zu sein. Die müssen nur wirtschaftlich und angemessen sein.


    Wie viele Messungen nötig sind ist sicher persönlich verschieden. Wer beruflich viel Auto fahren muss hat eine andere (zwingende) Messfrequenz als der Low Carb Büroangestellte. Und Handwerker mit deutlich körperlicher Arbeit ebenfalls, genau wie Sportler. Willst du letzten nun Sport verbieten um die Streifen zu reduzieren?


    Nun wird es so Kompliziert, dass meine Wissenslücken stärker zu tage kommen. Wie soll ich also gegen geschulte Menschen Einspruch erheben?


    Da gibt es Begriffe wie Medizinprodukt der Klasse 1, wie meine BZ -App, die ich aber selbst finanzieren muss.
    Da gibt es Begriffe wie Hilfsmittel z.B. bei einer Brille. Und doch muss da ordentlich Zugezahlt werden.


    Und dann gibt es eine Entscheidung des Gemeinsame Bundesausschuss (der scheinbar verantwortlich ist zu entscheiden was finanziert werden muss oder nicht) der das FGM, aus der Pflichtfinanzierung, ausschießt. Bevor meine KK die Finanzierung dennoch übernahm, musste die Satzung dahingehend geändert werden. Ob es auch einen anderen Weg gibt entzieht sich meiner Kenntnis.


    Was aber auffält, ist das etwas erwartet wird, was nirgendwo anders erwartet wird. Es erwartet doch niemand, dass jemand ein Auto konstruieren kann, wenn er eines Fahren möchte. Von Versicherten wird erwartet, dass Fachwissen in der Rechtsprechung vorhanden ist wenn sie ein solches Gerät nutzen möchten. Nebenbei sollen sie aber auch ihrem Job nachgehen und den Diabetes im Griff haben.

  • Guckstdu ins SGB-5.


    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…tal_nrw.cgi?xid=137489,39 sowie die Erläuterungen dazu unter http://hilfsmittel.bag-selbsth…rstattungsfaehigkeit.html bzw. http://hilfsmittel.bag-selbsthilfe.de/allgemeines.html



    Es gibt Listen, was als Hilfsmittel ausgeschlossen ist. Das Libre gehört nicht dazu. Trotzdem haben sich die Kassen mit Händen und Füßen gegen die Erstattung gewehrt, ich hab fast zwei Jahre gekämpft. Was der G-BA da beim Libre gemacht hat ist zudem extrem fragwürdig. Weil der bei Arzneimitteln zuständig ist, aber bei Hilfsmitteln AFAIK eigentlich gar nichts zu melden hat. Arzneimittel müssen gelistet sein um überhaupt erstattet werde zu dürfen (Positivliste). Hilfsmittel müssen jedoch aus diversen Gründen ausgeschlossen sein um NICHT erstattet werden zu dürfen. Was bei einem Blutzuckermessgerät "kaum möglich" ist.


    Und ja, ich hab mich in Summe sicher Wochenlang mit dem Scheissthema beschäftigt und von meiner Kasse (TK) nur Scheiße erzählt bekommen. Um dann auf einmal ein Jahr ab einem Stichtag ("häh???") einen Zuschuss zu bekommen und dann wieder zu hören "gibts nicht". Am Ende haben die mir über die gesamte Tagedauer den Zuschuss bezahlt. Ich stand mit der Klage Gewehr bei Fuß, hab trotz mehrfacher Anträge nicht mal einen ablehenden Bescheid des Schiedsdingens bekommen um formal überhaupt klagen zu können.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Hallo, ich glaube ich sehe das dann wohl zu lockern, wenn ich das hier so lese.
    Meine Ärztin, fragt immer wieviel sie mir verschreiben soll, will aber selten welche haben, da ich fast gar nicht mehr blutig messe! Das erste halbe Jahr, schon, aber da war ich ja auch noch unsicher mit dem Libre. Ich messe vielleicht noch einmal pro Woche blutig, und das ist schon hochgerechnet! Die Streifen oder auch Kassetten fürs mobile laufen bei mir immer ab.
    Würde ich noch jeden Tag blutig messen, dann hätte für mich das Libre sein Sinn verfehlt und ich würde es nicht mehr benutzen.
    Ist aber nur meine Meinung :)
    Gruß
    Udo

  • Von Versicherten wird erwartet, dass Fachwissen in der Rechtsprechung vorhanden ist wenn sie ein solches Gerät nutzen möchten.


    Ich denke, dass eben dieses überhaupt nicht erwartet wird. Im Gegenteil. Manchmal bekommt man den Eindruck einer Erwartungshaltung im Sinne von "Sei zufrieden, mit dem, was wir freiwillig zahlen. Wenn du mehr willst, dann lauf los und kauf's dir halt. Hinsetzen. Schnauze halten. Betteln und hausieren verboten!"


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!


  • Ich denke, dass eben dieses überhaupt nicht erwartet wird. Im Gegenteil. Manchmal bekommt man den Eindruck einer Erwartungshaltung im Sinne von "Sei zufrieden, mit dem, was wir freiwillig zahlen. Wenn du mehr willst, dann lauf los und kauf's dir halt. Hinsetzen. Schnauze halten. Betteln und hausieren verboten!"


    Liebe Grüße vom Arbyter


    Eventuell hängt das was erwartet wird auch von einzelnen Personen ab:
    Bei der Beantragung meiner Insulinpumpe habe ich, von Sachbearbeitern, sinngemäß zu hören bekommen, dass Patienten sich bemühen sollen, Einsatz zeigen sollen und eben auch Rechtliche Hürden überwinden sollen, wenn sie etwas haben wollen.