Rückruf von FIASP Pens

  • Rückruf von FIASP Pens
    Anscheinend gibt es eine Verunreinigung von FIASP Pens aus einer bestimmten Charge weshalb diese zurück gerufen werden


    https://www.produktwarnung.eu/2018/06/26…vo-nordisk/9722

    Ich habe den Link nochmal erneuert



    Fiasp rückruf



    Medikament: Fiasp Fertigpen
    Ch.-B.: HP50747
    PZN: 12595139
    Hersteller: Novo Nordisk
    Apotheker werden gebeten vorhandene Bestände zu überprüfen und den sofortigen Stopp der Auslieferung der betroffenen Charge zu veranlassen.
    Für Rückfragen steht die Novo Nordisk Pharma GmbH unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung
    06131 9031144 oder 0800 1115729

  • Zitat:"Patienten erhalten evtl. betroffene Packungen nicht ersetzt und brauchen ggf. ein erneutes Rezept"


    Man verkauft ein Produkt, das nicht in Ordnung ist, und leistet dann nicht mal Ersatz??? Was ist denn dass für eine Rechtsauffassung? Stört der Kunde wieder mal beim Geld zählen? Frechheit!!!


    Stinkige Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

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  • evtl und ggf....


    ich würde damit einfach mal in die Apotheke gehen.

  • Ich kann mir vorstellen das das rechtliche hintergründe hat? Ansonsten kann ich nur Zustimmen Frechheit!!

  • Ja, das wäre wirklich eine Frechheit wenn das so ist. Nicht jeder hat direkt die Möglichkeit zum Arzt zu gehen und ein neues Rezept zu bekommen.

  • Naja, die Apotheke darf ein rezeptpflichtiges Medikament nun mal nicht ohne Rezept abgeben...


    War damals beim Rückruf der Glucogen-Kits auch so. Wurde gegen ein Privatrezept kostenlos getauscht.

  • Jo, so ist das auch korrekt. In erster Linie ist der Händler gefragt (im Normalfall), hier die Apo und in zweiter Linie der Hersteller.
    Am besten mit Bon oder Zuzahlungsquittung (wenn zuzahlungspflichtig) und Pens zur Apo gehen...


    Naja, die Apotheke darf ein rezeptpflichtiges Medikament nun mal nicht ohne Rezept abgeben...


    Das Rezept liegt in diesem Fall aber schon vor. Es ist lediglich ein Medikamentenaustausch. Hier liegt auch keine Schuld beim Patienten.
    Und warum die Apo/Hersteller doppelt bezahlen?

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  • habe den Link geändert,
    gestern nach dem Posten war der alte aber noch in Ordnung,
    ich probiere diese Links grundsätzlich selber aus.
    Lag nicht an mir, Danke an dibein

  • Das Rezept liegt in diesem Fall aber schon vor. Es ist lediglich ein Medikamentenaustausch. Hier liegt auch keine Schuld beim Patienten.
    Und warum die Apo/Hersteller doppelt bezahlen?


    Also, ich habe nach drei Monaten keine Quittung darüber mehr, dass ich ein Medikament aus der Apotheke geholt habe - meine Zuzahlungen bekomme ich eh nicht zurück... Was die Apotheke mit den Rezepten macht, und wie einfach der Zugriff auf alte Rezepte ist, weiß ich nicht...


    Die Apotheke darf ein rezeptpflichtiges Medikament nun mal grundsätzlich nur gegen Rezept rausgeben, deshalb ja ein (weißes) Privatrezept. Der Austausch muss dann selbstverständlich kostenfrei erfolgen. Was anderes habe ich übrigens auch nicht geschrieben.


    Und ja, den Patienten trifft keine Schuld und ja, mich hat es damals bei den Hypo-Kits auch geärgert, dass ich ein Rezept besorgen muss, aber ich kann auch den Apotheker verstehen...

  • Der Austausch muss dann selbstverständlich kostenfrei erfolgen. Was anderes habe ich übrigens auch nicht geschrieben.


    Jo und ich hab, nur weil ich den Satz für meine Antwort zitiert habe auch nicht behauptet Du hättest etwas doppelt gezahlt ;)
    Ich denke meine Antwort war allgemein gehalten.


    Nur immer ist das mit dem Rezept eben nicht so. Grundsätzlich ja, aber es gibt eben Ausnahmen. Ob das jemand mit weißem Rezept (wovon ich noch nie gehört habe) macht oder mit Bon oder Zuzahlungquittung ist doch egal. Aber vielleicht irre mich ja da ja auch...
    Im übrigen können Apotheken (zumindest hier) nachhalten, wer wann was auf Rezept erhalten hat und selbst im nachinein Zuzahlungsquittungen ausstellen, die moderne Datenverarbeitung macht's möglich ;)

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