Ablehnung vom Abbott Freestyle Libre Messgerät -

  • Hallo,


    gestern kam ein Brief von meiner Krankenkasse, dass das Rezept auf das Abbott Freestyle Libre (FGM) nicht akzeptiert wird, bzw. sozusagen abgelehnt wurde. Mein Diabetologe ist im Urlaub und ich bin ziemlich entäuscht weil ich mit den BZ Einstellungen nicht wirklich gut zurecht komme. Bin geschult und habe seit 38 Jahren Typ I Diabetes.


    Bei der Ablehnung beruft man sich auf den §33 des SozGB für Hilfsmittel. Nach Rückfrage bei der KKH hat man mir gesagt, dass es wohl Alternativen gibt. Nur wenn ich mir diese anschaue was die KKH so auf Ihrer Webseite darstellt kommt da herzlich wenig. Insgesamt sind ca. 9 Firmen aufgelistet mit denen wohl ein Rahmenvertrag besteht (um zu sparen).
    Der Rückruf bei Abbott ergab, dass die KKH seit April keiner Freestyle Libre Verordnung zustimmt und es wohl Verhandlungen geben würde. Auf die Entscheidung müsse ich bzw. mein Diabetologe warten.
    Mit anderen Sensoren die unter die Haut implantiert werden habe ich ein grosses Problem, weil diese immer mit dem Infektionsrisiko einhergehen.
    Da ich vor 6 Jahren einen Schienbeinbruch (Weber-C) erlitten hatte, operiert wurde und dann nach dem Nichtverheilen der Wunde ein Antibiogramm erstellen ließ hat sich eine Infektion mit zahlreichen Ristenzen ergeben. Glücklicherweise kam das das knochengängige Antibiotika Clindamycin in Betracht, das ich dann für 4 Wochen lang genommen habe. Bereits nach 10 Tagen war einde deutliche Verbesserung zu verzeichnen und nach 4 Wochen auf Krücken unterwegs war dann wie erwartet alles gut!
    Auf Anraten eines guten Freundes der Unifacharzt für Orthopädie ist trage ich die Titanschiene und Schrauben nach wie vor, um die im Gewebe abgekapselten Streptokokken nach Neueröffnung zur Entfernung der Titanschiene/Schrauben nicht erneut wieder ausbrechen zu lassen.
    Aufgrund dessen bin ich Resistenzträger und deswegen auch abgeneigt mir einen Sensor unter die Haut setzen zu lassen, was 'jeder geschulte Mediziner' sicherlich versteht. Bei Krankenkassengutachtern, Kaufmännern mit Unterstützung von Juristen kommt man wohl an seine Grenzen.
    Mal schauen ob diese Argumente ziehen!
    Herzliche Grüße an alle die dieses Schicksal teilen!

  • Eine Alternative zum FreeStyle Libre ist in deinem Fall ein CGM System, also Dexcom G5 oder Medtronic Guardian Connect. Die dazugehörigen Sensoren werden nicht unter die Haut operiert, sondern genauso wie beim FreeStyle Libre wird nur der ca. 1 cm lange, extrem dünne Sensorfaden in die Haut gestochen.


    Solche CGM System sind zwar umständlicher und teurer als das FreeStyle Libre, müssen bei Typ-1-Diabetes aber von den Krankenkassen bezahlt werden.


    Ein Krankenkassenwechsel ist übrigens auch schnell gemacht.

  • Meine KK hat aus dem gleichen Grund das Freestyle System abgelehnt. Das Dexcom dagegen hab ich innerhalb 10 Tage ohne Murren genehmigt bekommen. Hat auch meiner Meinung nach mehr Vorteile, vor allem mit ner Smartwatch dabei.

  • Warum muss es denn das Libre sein ?( ?( :whistling:
    Ich hatte das Libre selbst bezahlt .
    Anfangs war ich recht erfreut, aber dann hab ich bemerkt, dass ich mich auf die Werte des Libre absolut nicht verlassen konnte!!!!
    Dann bekam ich zum Glück eine sehr schwere Allergie auf das Pflaster des Libre.......
    Nach vielen "Bastellarbeiten" hab ich es dann aufgegeben und ein richtiges CGM beantragt!!
    Und was soll ich sagen??


    :laub :laub :laub :laub :laub :laub :laub
    BZ Werte sind meist fast identisch mit den blutigen BZ Werten!!


    Keine Allergie und dank den Alarmen, welche man auf sich persönlich einstellen kann, keinen UZ mehr.


    Mir gibt es soooo vieeeeel mehr Sicherheit im täglichen Leben!!! :urlaub

    Pour en arriver la

  • Eine Alternative zum FreeStyle Libre ist in deinem Fall ein CGM System, also Dexcom G5 oder Medtronic Guardian Connect. Die dazugehörigen Sensoren werden nicht unter die Haut operiert, sondern genauso wie beim FreeStyle Libre wird nur der ca. 1 cm lange, extrem dünne Sensorfaden in die Haut gestochen.


    Solche CGM System sind zwar umständlicher und teurer als das FreeStyle Libre, müssen bei Typ-1-Diabetes aber von den Krankenkassen bezahlt werden.


    Ein Krankenkassenwechsel ist übrigens auch schnell gemacht.


    Ganz herzlichen Dank!
    Die beiden CGM Alternativen schaue ich mir gerne an.
    Das mit dem KK Wechsel stand auch schon als Vorschlag von meinen Familienmitgliedern im Raum. Hierzu war dieses Thema allerdings für mich noch keine Grundlage, weil ich mir sehr gut vorstellen kann, dass damit ein riesiger bürokratischer Aufwand erforderlich sein wird ( :?: ).

  • Es ist glücklicherweise gesetzlich geregelt, dass es keinen bürokratischen Hinderungsgrund geben soll und dementsprechend gibt es keinen. Musterbriefe zum Kündigen findest du im Internet. Danach musst du dich nur noch um den Abschluss einer neuen Versicherung kümmern. Alles weitere regeln die alte und die neue Krankenkasse unter sich. Laufende längerdauende Behandlungen werden automatisch an die neue Krankenkasse übertragen, ohne erneuten Antrag. Selbst für den Fall ist gesorgt, dass du keine neue Versicherung findest. Dann bleibst du, trotz deiner Kündigung, automatisch bei deiner alten Versicherung, als wäre die Kündigung nie geschehen.


    Du bekommst, bevor du eine neue Krankenkasse hast, aber keine Garantie der künftigen Versicherung, dass sie das CGM oder das FreeStyle Libre genehmigen werden. Da solltest du eine Krankenkasse wählen, die bekanntermaßen kaum Probleme bereitet. Zur Info dazu hast du zum Beispiel dieses Forum.

    Einmal editiert, zuletzt von Cindbar ()

  • Nur der Vollständigkeit halber:


    Das Eversense XL mit einer Sensorlaufzeit von nun 6 Monaten wäre auch noch eine CGM Lösung. Hier wäre Accucheck der Ansprechpartner.

  • Nur der Vollständigkeit halber:


    Das Eversense XL mit einer Sensorlaufzeit von nun 6 Monaten wäre auch noch eine CGM Lösung. Hier wäre Accucheck der Ansprechpartner.


    Danke für die Info,
    aber wie ich oben schon geschrieben hatte kommt eine Sensoreinbringung unter die Haut wegen dem Inefektionsrisiko für mich nicht in Betracht.
    LG

  • §33 des SozGB für Hilfsmittel


    Welche genaue Begründung? Der Paragraph ist LANG.


    Ansonsten ist auch die Hilfsmittelrichtlinie Paragraph 6 Absatz 6 Nummer 1-3 anwendbar. https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/


    "(6)Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen."


    Die Kasse möge die "Mehrausgaben" gemäß §6 Nummer 6 Satz 3 der Hilfsmittelrichtlinie bitte beziffern und dir ein verbindliches Angebot machen. Das Hilfsmittel ist nämlich geeignet (sagt alleine das Rezept deines Arztes) und entspricht u.a. deinem Wunsch. Einen anderen Ablehnungsgrund gibt Paragraph 33 SGB-5 nicht her. Weil Ablehnungsgründe wären (wörtlich aus dem Gesetz zitiert): "soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.". Das Libre ist eben NICHT explizit ausgeschlossen und wohl schwerlich als "allgemeiner Gebrauchsgegenstand" anzusehen.


    Ansonsten schließe ich mich den Vorschreibern an: Wenn die das billige Libre nicht zahlen wollen, dann beantrage zusammen mit deinem Doc ein richtiges CGM.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • 1.) Welche genaue Begründung? Der Paragraph ist LANG.


    2.) Ansonsten schließe ich mich den Vorschreibern an: Wenn die das billige Libre nicht zahlen wollen, dann beantrage zusammen mit deinem Doc ein richtiges CGM.


    Vielen Dank für dein und das Posting von Cindbar, wie auch den anderen, das hilft auf jeden Fall mal weiter!


    1.) Die Begründung wurde wortwörtlich folgendermassen formuliert:
    "Die Kosten können wir leider nicht übernehmen. Die Voraussetzungen als Hilfsmittel gemäß § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) liegen nicht vor.
    Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über eine alternative Versorgung bzw. Verordnung eines Hilfsmittels, das im Rahmen der Hilfsmittelrichtlinien verordnungsfähig ist"


    Mehr kam nicht rüber und diese Begründung ist für mich nicht eindeutig. Wenn man sich überlegt, dass selbst ein Rollstuhl für einen Querschnittsgelähmten gemäß unserer Gesetzeslage leider auch abgelehnt werden kann ist das nicht die richtige Herangehensweise.


    Die lapidare Aussage, dass aus Kostengründen das Gerät als Hilfsmittel nicht anerkannt erscheint mir auch zu schwammig formuliert, eher kontraproduktiv als Aussage. Zum Einen werden keine Alternativen benannt, zum Anderen auch keine Zahlen geschildert. KOstengründe hin oder her, wohin möchte man?
    Vielleicht hilft der Hinweis des Rechtsurteils (?)


    https://www.diabetes-und-recht…uch-auf-kostenuebernahme/


    2.) .... dann beantrage zusammen mit deinem Doc ein richtiges CGM:Welches würdest Du mir empfehlen?


    Herzliche Grüße aus Berlin - (dort wo fast alles schief geht, und keiner zur Rechenschaft gezogen wird)

    3 Mal editiert, zuletzt von bmrjnamst () aus folgendem Grund: Wichtiger gesetzlicher Zusatz und Verbesserung

  • Möchtest du bei ICT bleiben oder denkst du früher oder später auch über eine Pumpe nach?
    Sollten diese beiden Geräte dann zusammen funktionieren oder ist das egal?


    Es gibt für alles Vor- und Nachteile. Hier gibts ja auch nen Bereich für den Austausch über CGMs - vllt hilft dir das bei der Entscheidungsfindung.

  • Möchtest du bei ICT bleiben oder denkst du früher oder später auch über eine Pumpe nach?
    Sollten diese beiden Geräte dann zusammen funktionieren oder ist das egal?


    Es gibt für alles Vor- und Nachteile. Hier gibts ja auch nen Bereich für den Austausch über CGMs - vllt hilft dir das bei der Entscheidungsfindung.


    Vielen Dank für deinen Tipp und auch die Frage was die Entscheidungswahl betrifft:
    Liebend gerne würde ich bei ICT bleiben, aus diesem Grund sehe ich auch von der Pumpenwahl ab.
    Ich schaue mir auch gleich mal deinen Tipp noch einmal im Forum an, dort wo es um die CGM Typen geht. Ich war gewzwungenermaßen dort schon reichlich unterwegs, nur hat mich alles noch nicht überzeugt, was die Vor- und die Nachteile zu den CGMs betrifft. Ich bleibe dennoch weiter am Ball!


    Beste Grüße


  • 1.) Die Begründung wurde wortwörtlich folgendermassen formuliert:
    "Die Kosten können wir leider nicht übernehmen. Die Voraussetzungen als Hilfsmittel gemäß § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) liegen nicht vor.


    LOL


    Lege Widerspruch gegen diesen Bescheid ein (das Wort muss irgendwo auftauchen) und fordere eine detaillierte Begründung an. Weil das Libre nämlich gemäß §33 weder ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist NOCH nach §34 ausgeschlossen ist. Wenn die glauben, es sei nach §34 ausgeschlossen - fordere eine Quelle dafür an. Wird denen schwerfallen.... Und setze spaßeshalber eine Frist von 3 Wochen sowie ersuche diese bei erneuter Ablehnung diesen Vorgang sofort beim Widerspruchsauschuss deiner Kasse zwecks eines rechtsmittelfähigen Bescheids vorzulegen.


    Weil aktuell könntest du nämlich noch nicht klagen, dazu muss der Vorgang erst durch den Widerspruchsausschuss deiner Kasse. Also können die auch mit "es ist Mittwoch, wir zahlen nur an Tagen mit einem G im Namen und dann nur zwischen 12 und Mittag" ablehnen --> du bist wieder am Zug... die meisten Versicherten geben nach einem "tut und leid, aber es ist Vollmond und zudem Ebbe" Brief halt auf. Ich hab fast zwei Jahre gekämpft bevor es die TK gezahlt hat. Übrigens gewonnen, Erstattung ab dem ersten Sensor....


    Alleine der Umstand, dass viele Kassen dieses System zahlen spricht gegen eine "wir dürfen leider nicht..." Ablehnung.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    2 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()


  • Danke 'Grounded' deine Tipps waren sehr gut. Ich habe das Schreiben angepasst und vorhin zur Poststelle gebracht.
    Mein Diabetologe kommt erst am 10.08 wieder und am 13.08.2018 habe ich ohnehin eine Wiedervorstellung bei ihm.
    Ich werde berichten was die KKH zu sagen hat. :rofl

  • Moin,


    das Libre ist, wie hier im Forum sichtbar ist, ein heißes Thema. Es ist kein Allheilmittel, aber kann viel bewirken.
    Leider musste ich auch einen langen Weg gehen, bis ich zuerst in einer Pilotgruppe mit dem Libre ausgesattet wurde und es schließlich, unter Auflagen, für alle freigegeben wurde.


    In deinem Fall ist das Libre sicher hilfreich, sich zuerst einen kompetenten Ansprechpartner bei deiner Krankenkasse zu suchen. Klingt auf den ersten Blick vielleicht etwas übertrieben, aber das hat mir im Nachhinhein viel Aufwand erspart. Wenn sich jemand wirklich auskennt und dir auch keinen Müll erzählt oder sich zumindest erkundigt, dann geht vieles einfacher. Leider war bei mir dazu ein Kündigungsschreiben und ein längeres Telefonat mit dem Mitarbeiter nötig....
    Als Zweites schau dir genau an, ob das Libre auch wirklich das richtige für dich ist. Nicht jeder kommt damit klar oder hat Probleme mit dem Kleber, etc.
    Alternativen wurden dir bereits empfohlen.


    Ich drück dir die Daumen.


    gruß

  • Danke 'Grounded' deine Tipps waren sehr gut. Ich habe das Schreiben angepasst und vorhin zur Poststelle gebracht.
    Mein Diabetologe kommt erst am 10.08 wieder und am 13.08.2018 habe ich ohnehin eine Wiedervorstellung bei ihm.
    Ich werde berichten was die KKH zu sagen hat. :rofl


    Hallo Grounded,
    auf meinen Widerspruch zur Ablehnung des Abbott Freestyle Libre kam heute ein Anruf von der KK, da ich mich u.a. etwas.
    Fazit war, dass man mir nun mal endlich 2 Geräte als Alternativen zum Libre genannt hat: 1. Dexcom und 2. Medtronic die mir schon bekannt waren, ich allerdings den Nachteil der kurzen Austauschzeit des Sensor von 6/7 Tagen nicht wirklich akzeptieren kann. Auch die Größe des für bei Meßssgeräte zum Einsatz kommenden Enlite Sensors in einer Größe von 5,3 cm und getragen am Bauch oder im oberen Gesäßbereich, würde ich im Vergleich zum Libre Sensor mit 3,4 cm der am Oberarm angebracht wird nur ungern akzeptieren.
    Somit ergab sich im Gespräch der zweite Punkt, weil ich doch auch gemäß deiner Empfehlung in meinem Anschreiben bei einer erneuten Ablehnung die Meinung des Widerspruchausschuss es benspruchen werde.
    Da mein Diabetologe bis zum 30.07.2018 im Urlaub ist hatte ich angefragt wie oft sich dieses Gremium trifft und wie lange es zur Entscheidung dauert. Die Antwort der netten Dame war, alle sich das Gremium alle 14 Tage trifft und das Verfahren bis zu 2 Monaten dauern könnte.


    Wir sind deshalb so verblieben, dass sie den Widerspruch an den Ausschuss erst einmal weiterleiten soll.
    Nach Rücksprache mit meinem Diabetologen weiß ich dann mehr; allerdings hoffe ich auch sehr, ich ihm die Argumentationsschiene(n) nicht verbaut zu haben.
    Auf jeden Fall werde ich weiterhin den aktuellen Zwischenstand mitteilen.
    Beste Grüße, auch an alle Anderen die mir zum Thema geantwortet hatten!


    *Freestyler bekommt auch noch eine Nachricht auf seine eMail von gestern*

  • Hallo freestyler,
    herzlichen Dank auch für deine Antwort.


    1) Der kompetente Ansprechpartner ist/war vermutlich die nette und zugängliche Dame mit der ich heute zum erhobenen Widerspruch telefonierte. Zumindest vom fachlichen Eindruck könnte sie das meiner Ansicht nach gewesen sein(?). Die Tel.Nr. habe ich und kann es in Kürze versuchen, nach dem ich mit meinem Diabetologen ab dem 30.07.2018 gesprochen habe versuchen sie zu erreichen.
    Die beiden und wohl einzigen Alternativen die von meiner KK übernommen werden würden (siehe meine letzte Nachricht and Grounded) sind dort benannt; auch meine Einwände sind dort beschrieben.



    2.) Klar kommen tue ich mit dem Libre sicherlich, auch was die Software, etc. betrifft. Hautreizungen kann ich nicht abschätzen, aber diese können auch bei den Pflastern der beiden anderen Sensor Herstellern (Dexcom und Medtronic) auftreten. Auch hierfür vielen Dank für den Hinweis!
    3.) Wie sehen denn die Auflagen aus? Kannst Du hierzu vielleicht noch Angaben machen bzw. mir eine Privatnachricht zusenden?
    Mein Gefühl sagt mir, dass die 1. Wahl das Freestyl Libre sein sollte.


    Nochmals auch für deine Hinweise herzlichen Dank!
    Beste Grüße aus Berlin

    3 Mal editiert, zuletzt von bmrjnamst () aus folgendem Grund: Satzuformulierug: Ergänzung 3. Pkt.

  • Moin,


    Hallo freestyler,
    herzlichen Dank auch für deine Antwort.
    [...]
    3.) Wie sehen denn die Auflagen aus? Kannst Du hierzu vielleicht noch Angaben machen bzw. mir eine Privatnachricht zusenden?
    Mein Gefühl sagt mir, dass die 1. Wahl das Freestyl Libre sein sollte.
    [...]


    hier bei der AOK Baden-Württemberg gibt es für das LIbre aktuell folgende Auflagen:
    -Schulung für das Libre mitmachen
    -AOK Hausarztprogramm und Facharztprogramm eingeschreiben sein


    In meinen Augen sind die Auflagen erfüllbar. Lediglich das Überweisung holen jedes Quartal nervt.


    Gruß


  • auf meinen Widerspruch zur Ablehnung des Abbott Freestyle Libre kam heute ein Anruf von der KK, da ich mich u.a. etwas.
    Fazit war, dass man mir nun mal endlich 2 Geräte als Alternativen zum Libre genannt hat: 1. Dexcom und 2. Medtronic die mir schon bekannt waren, ich allerdings den Nachteil der kurzen Austauschzeit des Sensor von 6/7 Tagen nicht wirklich akzeptieren kann. ....
    Wir sind deshalb so verblieben, dass sie den Widerspruch an den Ausschuss erst einmal weiterleiten soll.


    Fehler 1: Nichts gegen ein Telefonat, aber ein Telefonat ist nichts belastbares. Fordere IMMER was schriftliches an wie eben den Verweis auf Dexcom & Co. Übrigens bieten die dir ein vollwertiges CGM an statt dem FGM System. Ich würde aktuell nicht wechseln wollen, aber so schlecht ist das Angebot an sich nicht. Kostet erheblich mehr als das Libre, nur nebenbei bemerkt.


    Und auf dein Argument, dass das Libre nach §33 bzw. §34 nicht ausgeschlossen ist - darauf wurde offenbar nicht eingegangen.


    Schick der Kasse einen Brief sinngemäß "Herzlichen Dank für das Telefonat vom ..... vollwertige CGMs mit den verbundenen Kosten brauche ich nicht weil... (zu groß, Position passt mir nicht....), zudem ist das Libre billiger und wirtschaftlicher. Damit bleibt deine Wahl gemäß Hilfsmittelrichtlinie §6 Nummer 6 Satz 1 bis 3 beim wirtschaftlichen Libre. Ein nachvollziehbarer Ausschlussgrund wurde dir bisher nicht genannt und damit siehst du keinen Grund deine Wahl zu ändern. Zudem mit Bitte um sofortige(!) Weiterleitung an den Ausschuss, jede künftige Kommunikation hat schriftlich zu erfolgen. Gruß Hinz&Kunz.



    Weil wenn die das aktuell nicht weiterleiten, was passiert dann? Du wartest zwei Monate und dann heißt es "bei uns steht, Sie haben den Antrag am Telefon zurückgezogen" oder ähnliches. Das Gegenteil kannst du nicht beweisen. Also alles schriftlich. Am Telefon kann der größte Mist erzählt werden. Hat die technikerkasse anfänglich bei mir versucht. Am Telefon abwimmeln, Blödsinn erzählen und sich an den Blödsinn nicht erinnern wollen können. So hieß es am Telefon, wenn ein hilfsmittel nicht "gelistet" ist, wäre es nicht erstattungsfähig. Was diverse Gerichte regelmäßig anders sehen.


    Die GKV behauptet: https://www.gkv-spitzenverband…ilfsmittelverzeichnis.jsp und das Bundessozialgericht siehts anders: https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsmittelverzeichnis_der_gesetzlichen_Krankenversicherung#Rechtscharakter_und_Bindungswirkung

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Gibt es mittlerweile irgendwelche Neuigkeiten?


    Ich bin im Moment in der gleichen Situation bei der gleichen Krankenkasse. Beim (Ein-)Sparen ist die KKH ja bekanntlich ganz vorne dabei.