Erfahrungsberichte G6

  • Denkt auch an den schon vor einiger Zeit geposteten Beitrag mit der Darstellung von RA Oliver Ebert:

    Man muss ja die Datenspeicherung erlauben. Und da kann man sich die Firma heraussuchen, der man vertraut. Und dadurch sind den KKs die Hände gebunden. Du kannst ja nicht gezwungen werden, Daten an Libre zu schicken.

    Bald feiere ich mein Goldenes Diabetesjubiläumg - wer feiert mit? :laub

    Spätschäden können gern an meiner Garderobe abgegeben werden - da hängen schon ein paar kleine.

  • Und das soll ein hinreichendes Argument für ein doch merklich teureres System sein?


    Als Krankenkasse ich wohl schlicht argumentieren, dass das zumutbar ist und es juristisch drauf ankommen lassen.

  • Und das soll ein hinreichendes Argument für ein doch merklich teureres System sein?

    Naja, was eines der Schlagenden Argumente für den Dexcom ist, wenn man eine Hypowarnehmungsstörung hat und eben mehre Alarme braucht um dem gerecht zu werden.

    Und der G6 eben kalibrierbar ist.


    "Wenn ich kann bin ich immer nett.

    Bin ich mal nicht nett, kann ich grad nicht." 8o


    DanaRS 08/19 - nightscout 10/19 - Dexcom G6 + AAPS + xdrip 11/19 - Closed Loop 02/20 - SonyXA2 /Sony10iii- SonySWR50



    Generation X / Generation Golf und Digital Immigrant

  • Naja, was eines der Schlagenden Argumente für den Dexcom ist, wenn man eine Hypowarnehmungsstörung hat und eben mehre Alarme braucht um dem gerecht zu werden.

    Und der G6 eben kalibrierbar ist.

    Was ich noch für das Belastbarste halte, ist die (nachgewiesene) Alternativenlosigkeit, wie bei Jörg... denn ansonsten können die CGM-Systeme (eben auch das Libre 3 und in Teilen schon das Libre 2) ja nun mal weitestgehend dasselbe.

  • Und das soll ein hinreichendes Argument für ein doch merklich teureres System sein?


    Als Krankenkasse ich wohl schlicht argumentieren, dass das zumutbar ist und es juristisch drauf ankommen lassen.

    Na ja, immer hin kommt diese Aussage von einem bekannten Rechtsanwalt, das stand im Diabetesjournal (und hier in Kopie).

    Wir haben gerade noch die Freiheit herauszusuchen, welcher amerikanische Server unsere Gesundheitsdaten auswerten darf und wohl auch Geld damit verdienen darf.


    Und irgendeinem Server/einer Firma müssen wir zustimmen. Welcher Firma, kann keine Krankenkasse erzwingen. Manchmal helfen unsere Gesetze vielleicht doch.


    Ich denke, das wissen die Krankenkassen und geben daher relativ schnell auf und genehmigen die Wunschfirme. Das CGM können sie ja nicht grundsätzlich ablehnen.


    Die DSVGO gilt eben auch hier und besonders bei kritischen Gesundheitsdaten.

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  • Naja gut, theoretisch mag das ja ein (nachvollziehbares) Argument sein. Aber in den Vorgaben des G-BA zur Verordnungsfähigkeit steht ja auch ganz prinzipiell, dass eine Nutzung der Daten ohne den Zugriff Dritter (insbesondere des Herstellers) möglich sein muss.


    Und erfüllt das in der Realität überhaupt irgendeins der Systeme?


    Ich halte die Datenverarbeitung deshalb nicht wirklich für ein gutes Argument für oder gegen ein bestimmtes System. Ein zugelassenes CGM-System dürfte doch überhaupt nur deshalb zugelassen sein, weil es auf irgendeine (eher theoretische, in der Realität nicht wirklich nachvollziehbare Weise) die o. g. Vorgabe erfüllt.


    Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren... gibt es das Statement von dem RA vielleicht irgendwo online?


    Von der juristischen Diskussion abgesehen, finde ich aber auch immer wieder wichtig, sich bewusst zu machen, dass wir in der GKV einen Anspruch auf eine notwendige und wirtschaftliche und nicht unbedingt die optimale (Wunsch-) Behandlung haben, ganz einfach um die Solidargemeinschaft zu schützen. Anders gesagt: Ich finde, jeder Diabetiker, der gesundheitlich davon profitiert, sollte auch ein CGMS bekommen. Aber sich aus anderen, als medizinischen Gründen, ein bestimmtes (ggf. teureres) CGMS aussuchen zu dürfen, sehe ich (aus gutem Grund) vom Auftrag der GKV nicht abgedeckt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Jorgon ()

  • Jorgon nicht nur theoretisch, auch praktisch: Niemand hält dich davon ab, eine Firewall zwischen das CGM und dessen Hersteller zu setzen (noch ein Grund für ein gerootetes Handy, aber ein PiHole erfüllt zumindest zu Hause den gleichen Zweck).

    Dass das für den durchschnittlichen Nutzer keine Option ist, ist eine etwas andere Baustelle, und dass man einiges an Aufwand betreiben muss, um die "Nummern" herauszufinden, zu denen das System nach Hause telefonieren will, steht außer Zweifel, aber es geht.

  • bierernst Eigentlich ist es erstaunlich, dass dafür noch niemand eine Anleitung geschrieben hat. Es gibt, habe ich mir sagen lassen, auch AdBlocker/Firewalls, die kein Root brauchen, da habe ich aber noch nicht tiefer reingeguckt.

  • bierernst Eigentlich ist es erstaunlich, dass dafür noch niemand eine Anleitung geschrieben hat. Es gibt, habe ich mir sagen lassen, auch AdBlocker/Firewalls, die kein Root brauchen, da habe ich aber noch nicht tiefer reingeguckt.

    ;) wenn du es fertig hast, sag Bescheid. Hier ist schon mal ein Abnehmer dafür. 😉 😜


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  • Danke für den Artikel! Wobei ich da nicht rauslese, dass das schon mal rechtskräftig so von einem Gericht bestätigt wurde...


    Und nochmal: Welches CGMS bietet denn die Möglichkeit, seine Daten ohne Übermittlung an den Hersteller auszuwerten/zu analysieren? Mir ist keins bekannt. (Ich weiß aber auch nicht, wie das bei Eversense oder dem Glucomen Day gelöst ist.)


    Dasselbe gilt ja dafür, ne Firewall zwischen die Dexcom-App und Dexcom zu setzen, das sollte ja zumindest auf einem Android-Handy relativ unkompliziert möglich sein. Aber was bringt es mir, wenn ich dann keinerlei Daten mehr in Clarity habe? (Dass es über xDrip und Nightscout inoffizielle Möglichkeiten gibt, ist klar – aber das ist im Fall von G-BA und Krankenkasse ja nicht der Punkt.)

  • ohne Übermittlung an den Hersteller

    Du kannst den Dexcom aber auschließlich nur mit dem Empfänger betreiben. Hier werden keine Daten an den Hersteller übermittelt. ;)

    Was du dann letzten endes mit dem zweiten Bluethootzugang machst... *pfeif* 8o


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  • Naja, offiziell willst du nicht das deine Daten auf irgend welche Servern verbracht werden, wo du nicht mal handhabe hast und nicht weißt was damit gemacht wird.

    Darum ging es doch. Und da brauchst du eben nicht zustimmen. Und kannst das Produkt ablehnen. Was aber nicht bedeutet, das du auf das eine Produkt, weil die Kasse Verträge hat, darauf festgelegt wirst, gegen deinen Willen.


    Und wenn du später deine Daten überspitzt gesagt, verkaufst, dann ist es doch deine Entscheidung wohin oder an wenn.


    Das hast du im normalfall, wenn es eine Verpflichtung vom Hersteller gibt nicht.


    Und das mit dem Dexcom und dem Empfänger war nur ein Beispiel...


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  • Hm. Schlüssig finde ich die Argumentation nicht. Ich will meine Daten nicht dem amerikanischen Anbieter X, aber doch gerne dem amerikanischen Anbieter Y anvertrauen?


    Ich kann schon verstehen, wenn die Kassen das nicht gelten lassen. Insofern bin ich mal auf das erste Sozialgerichtsurteil in der Sache gespannt. Oder ist da jemandem schon eins bekannt?


    (Aber um das mal klar zu sagen: Dem Pat., der seit mehreren Jahren mit einer bestimmten Pumpe und/oder einem bestimmten CGMS seinen Diabetes erfolgreich therapiert, etwas neues aufzuzwingen, weil günstiger, ist für mich was anderes und geht gar nicht! Gleiches gilt, wenn ein bestimmtes System für den Pat. nunmal einfach nicht funktioniert, wie in Jörgs Fall.)

  • Es geht doch hier gar nicht darum, wer alles Daten absaugt und was die damit machen, sondern um die Argumentation zur Wahl des für mich passenden Sensors. Wie bierernst schon sagte, muss ich der Datenverwertung bei dem der Kasse genehmen Sensor nicht zustimmen. ICH habe die Hoheit über meine Daten und kann wählen, wem ich die überlasse. Das ist ja das Argument am Ende von Eberts Artikel. Und der wird als Anwalt schon wissen, was er schreibt.

  • Genau darum geht es mir ja auch. Nehmen wir mal das Beispiel Abbott und Dexcom. Beides amerikanische Firmen. Warum sollten meine Daten bei Dexcom besser als bei Abbott aufgehoben sein? Sehe aktuell keinen Grund. Aber vielleicht gibt es den ja und ich kenne ihn nur nicht. 🤷‍♂️


    Entweder es gibt da ne schlüssige Argumentation oder es gibt keine.


    Ob die Kasse einem da rein juristisch ein System ihrer Wahl zumuten kann: Anwälte können dazu viele (fundierte) Ansichten haben, am Ende entscheidet das nunmal ein Gericht.


    Deshalb ja meine Frage, ob da jemandem ein Urteil bekannt ist.

  • Eine riesen Diskussion ist hier entstanden. Aber das Thema hatten wir schon einmal.


    Es geht ja nicht darum, ob irgend ein Ami meine Daten missbraucht, es geht nur darum, dass ich Herr der Daten bin und eben Medtronic mein "Vertrauen" schenke oder "Tandem" mit Diasend oder oder.

    Ich kann festlegen, welchem CGM-System ich vertraue und nicht die KK legt das fest.

    Und damit wähle ich die Pumpe und brauche keine Vorgaben akzeptieren.


    Und RA Ebert will nur minimale Gebühren für eine Erstberatung. Da kann man ja im Zweifel leicht eine Mail hinschreiben und bekommt eine Antwort. Mein Problem mit MM hat er danach anonymisiert im DiabetesJournal nochmals für alle dargestellt. Ich hatte leider schlechte Karten. Aber mit einem andern "Trick" bin ich dann doch zur Tandem gekommen, obwohl die 4 Jahre noch nicht rum waren.

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