Grundinformationen zur Insulinpumpe - Wichtige Auswahlkriterien

  • Ergänzung: alles bei der Post abgegeben und mit der Krankenkasse telefoniert.

    Da eine Kopie des Rezeptes bei ihnen schon vorhanden ist schicken sie es sofort wenn meine Unterlagen auch da sind (wahrscheinlich Mo) alles zum MdK. Und in zwei Wochen wäre dieser fertig. Anhand dessen Begutachtung und dem dann vorliegenden Kostenvoranschlag wird dann entschieden.

  • Vielleicht hat jemand von euch Ahnnung davon.

    Es geht darum, ob ich verlangen kann mit dem MdK Gutachter zu telefonieren.


    Ich habe jetzt folgenden Paragrafen gefunden:

    §275 Abs. 3 Nr. 1 SGB 5 - Begutachtung und Beratung


    Zitat

    (3) Die Krankenkassen können in geeigneten Fällen durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen

    1.vor Bewilligung eines Hilfsmittels, ob das Hilfsmittel erforderlich ist (§ 33); der Medizinische Dienst hat hierbei den Versicherten zu beraten; er hat mit den Orthopädischen Versorgungsstellen zusammenzuarbeiten,

    Was meint ihr dazu? Wenn er mich zu beraten hat, muss ja ein Gespräch per Telefon theoretisch möglich sein, oder nicht?

  • Hi - es gibt jetzt einen Beschluss des Bundesausschusses, der darauf hinausläuft, dass ICT und Pumpe beides "Standard" ist. Das heißt, demnächst müssen die KK zahlen. Der Beschluss ist aber noch nicht veröffentlich, d.h. noch nicht gültig. Falls Deine KK also Ärger macht, entspannt bleiben und darauf verweisen.

    https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/840/

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  • Hi - es gibt jetzt einen Beschluss des Bundesausschusses, der darauf hinausläuft, dass ICT und Pumpe beides "Standard" ist. Das heißt, demnächst müssen die KK zahlen. Der Beschluss ist aber noch nicht veröffentlich, d.h. noch nicht gültig. Falls Deine KK also Ärger macht, entspannt bleiben und darauf verweisen.

    https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/840/

    Den Beschluss kenne ich. Aber wann es soweit ist, ist ja unklar.

    Ich brauche jetzt eine Pumpe und nicht erst in einem Jahr oder so...

  • In dem Beschluss steht doch nur, dass neben ICT auch eine Insulinpumpe als Behandlungsstandard angesehen wird. Das ist doch nichts Neues, sondern wird nur an bestehende Standards und andere Richtlinien angepasst. Es bedeutet noch lange nicht, dass jeder einen Anspruch auf eine Pumpe hat. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wird weiterhin bestehen. Das bedeutet, wenn ein Typ 1 auch mit ICT hinreichend therapiert werden kann, ist keine Pumpe erforderlich. Ist doch schon immer so.

  • ...aus der Erinnerung sage ich mal, der Medizinische Dienst begutachtet nur Personen, die eine "häusliche- pflegerische" Leistung beantragen. z.B Einbau einer Behinderten gerechten Dusche, WC etc. oder Rollstühle, Pflegebetten usw..


    Bei einer Pumpe o.ä. wird ab Aktenlage entschieden.


    Wenn der MdK Fragen hat, meldet er sich bei dir. anders rum ist es eher sehr schwer. bis fast unmöglich an den MdK persönlich heranzutreten.

    Bei einer schriftlichen Ablehnung, kann es zu einer Anhörung kommen - aber nur, wenn Du "Widerspruch" eingelegt hast.


    Wie gesagt, mein Wissen hier zu ist schon ein paar Tage älter, ich denke aber, dass sich hier nicht viel verändert haben wird.:/


    "Wenn ich kann bin ich immer nett.

    Bin ich mal nicht nett, kann ich grad nicht." 8o


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  • Was gängige Praxis ist habe ich schon gelesen. Interessanterweise steht nirgends dass ein persönliches Gespräch/Telfonat ausgeschlossen ist.

    Ich kann ja mal morgen mein Glück bei der Krankenkasse versuchen. Die zuständige Sachbearbeiterin ist ja recht nett.

    Ava Hat glaub ich mal ein persönliches Gespräch gefordert weil es bei uns hier in Bayern so schwierig ist/war mit Pumen. Aber weiß nicht mehr was da rausgekommen ist.

  • Ich frage mich gerade warum Du nun ein persönliches Gespräch einforder möchtest?

    Hat der MdK eine Ablehnung geschickt, dauert es zu lange?

    Bis zu 6 Wochen kann das schon mal dauern. Der MdK hat in der Regel viel zu tun.

    Krankenkasse, ist da auch in der Regel erstmal die richtige Anlaufstelle bei Fragen und auch um vielleicht etwas mehr anzuschieben.


    Aber wie gesagt...hast du schon eine Ablehnung?


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  • Nein eine Ablehnung nicht. Aber ich hab momentan das ungute Gefühl dass der Antrag ungelesen pauschal abgelehnt wird vom MdK. Das ist mir beim Reha Antrag passiert.

  • Nach diversen Erfahrungen mit Sachbearbeiter*n halte ich es für unklug, "schlafende Hunde zu wecken". Wenn du ja jetzt reingrätscht, läufst du Gefahr, dass ein Vermerk auf der Akte landet - der möglicherweise die Chance einer Ablehnung erhöht, denn wer lässt sich schon gern vorsagen, wie er/sie zu entscheiden hat? Spar dir Missverständnisse (gerade am Telefon) und die Kraft für den Widerspruch.

  • In dem Beschluss steht doch nur, dass neben ICT auch eine Insulinpumpe als Behandlungsstandard angesehen wird. Das ist doch nichts Neues, sondern wird nur an bestehende Standards und andere Richtlinien angepasst. Es bedeutet noch lange nicht, dass jeder einen Anspruch auf eine Pumpe hat. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wird weiterhin bestehen. Das bedeutet, wenn ein Typ 1 auch mit ICT hinreichend therapiert werden kann, ist keine Pumpe erforderlich. Ist doch schon immer so.

    Nein, so sehe ich das nicht. Eher so wie beim CGM. Das war auch nicht Standard und es gab immer Ärger mit den KK. Nachdem der BA den Standard CGM beschlossen hatte, habe ich den auch sofort ohne Probleme erhalten. Ich hoffe jetzt mal, ich habe recht ;-))

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  • July95 was mir noch einfällt und was für dich interessant sein dürfte: der Mio 30 (der demnächst kommen soll) hätte ne komplett verdeckte Nadel, für Spritzenphobiker


    sorry für OT

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • Erfahrungen mit Sachbearbeiter*n halte ich es für unklug, "schlafende Hunde zu wecken".

    Das würde ich mal so unterschreiben.


    Ich denke es dauert dir einfach zu lange....

    Das ist aber so und wenn Du anfängst zu schubsen, stellen sich manche Sachbearbeiter quer.

    Ich würde da auch lieber die Füße still halten und warten was kommt. Dann kannst du immer noch eine Welle machen, wenn es nicht so gelaufen ist, wie Du dir erhofft hast ...


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  • Hab gerade nochmal nachgeguckt, am Freitag hast du uns mitgeteilt, dass die Verordnung gerade raus ist und heute ist Mittwoch, das ist gerade mal 6 Tage her.


    Vielleicht etwas früh um schon Druck zu machen....

    Lenk dich mal ein bissel ab, mach was Schönes und entspann dich ein bischen...:knot:


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  • Beim MdK sitzen leider nicht die kompetentesten Mitarbeiter/Ärzte, es wäre nicht unbedingt hilfreich mit dem MdK Kontakt aufzunehmen. Zudem was ist die Erwartung daran? Das Aushändigen der Komplettlösung zur Pumpe? Es wird stets nach Aktenlage entschieden und die Akten ändern sich nur bedingt durch solche Informationen.


    Hi - es gibt jetzt einen Beschluss des Bundesausschusses, der darauf hinausläuft, dass ICT und Pumpe beides "Standard" ist. Das heißt, demnächst müssen die KK zahlen. Der Beschluss ist aber noch nicht veröffentlich, d.h. noch nicht gültig. Falls Deine KK also Ärger macht, entspannt bleiben und darauf verweisen.

    https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/840/

    Den Beschluss kenne ich. Aber wann es soweit ist, ist ja unklar.

    Ich brauche jetzt eine Pumpe und nicht erst in einem Jahr oder so...


    Alles, was der GBA veröffentlich kann 2 Monate lang beanstandet werden. Nach dieser Frist tritt der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (dauert meist noch eine Woche).

  • Mir ist bewusst dass ich warten muss. Min. mit drei Wochen rechne ich. Darum geht es gar nicht.

    Sondern ich habe halt Angst dass der MdK meine Unterlagen hat. Einen kurzen Blick auf Tagebuch oder HbA1C und sofort das ganze ablehnt ohne alles zu lesen wegen der guten Werte.

    Vom Telefonat würde ich mir erhoffen, dass ich demjenigen meine konkrete Situation schildern kann, er dann meine Unterlagen wirklich durchliest und natürlich dann auch meine Situation versteht und dann hoffentlich die Notwendigkeit der Insulinpumpe sieht.


    Wenn ich hier lese, wer alles trotz guter Gründe für eine Pumpe eine Ablehnung erhielt, da bekomme ich richtig Angst. Meine Gründe sind ja keine Standardindikationen sondern es wird komplett eine Einzelfallentscheidung.

  • July95 was mir noch einfällt und was für dich interessant sein dürfte: der Mio 30 (der demnächst kommen soll) hätte ne komplett verdeckte Nadel, für Spritzenphobiker


    sorry für OT

    Soweit ich jetzt kurz geschaut habe, ist das ein Pumpenkatheter mit MiniMed Anschluss. Würde mir also nix nützen. Trotzdem danke für den Tipp.

  • Alles, was der GBA veröffentlich kann 2 Monate lang beanstandet werden. Nach dieser Frist tritt der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (dauert meist noch eine Woche).

    Das heißt doch grob gerechnet, dass mit der Veröffentlichung Ende März/Anfang April zu rechnen ist. Das ist doch eine übersichtliche Zeit.

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  • Mir ist bewusst dass ich warten muss. Min. mit drei Wochen rechne ich. Darum geht es gar nicht.

    Sondern ich habe halt Angst dass der MdK meine Unterlagen hat. Einen kurzen Blick auf Tagebuch oder HbA1C und sofort das ganze ablehnt ohne alles zu lesen wegen der guten Werte.

    Vom Telefonat würde ich mir erhoffen, dass ich demjenigen meine konkrete Situation schildern kann, er dann meine Unterlagen wirklich durchliest und natürlich dann auch meine Situation versteht und dann hoffentlich die Notwendigkeit der Insulinpumpe sieht.


    Wenn ich hier lese, wer alles trotz guter Gründe für eine Pumpe eine Ablehnung erhielt, da bekomme ich richtig Angst. Meine Gründe sind ja keine Standardindikationen sondern es wird komplett eine Einzelfallentscheidung.

    Die Krankenkasse muss nach spätestens 6 Wochen entschieden haben, sonst ist die Genehmigung erteilt. Und auch wenn der MdK sich dagegen entscheidet, hast du immer noch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.


    Ich wünsche Dir dafür viel Gelassenheit, die lassen sich meist genau die Zeit, die sie dürfen. ... und Deine konkrete Situation wird doch bestimmt in dem Gutachten deines Docs stehen - und da kannst du dich dann im Falle des Widerspruchs noch mal darauf berufen.

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