Zugriff auf medizinische Daten ist unter Gesundheitsdatenschutz ebenfalls nicht möglich. Anbieter für die Speicherung personenbezogener Gesundheitsdaten, z.B. Abbott, haben in ihren Datenschutzerklärungen entsprechende Passagen. Eine Weitergabe an Dritte ist demzufolge gesetzmäßig ohne Einverständnis des Betroffenen nicht zulässig.
Hast du zu dieser Aussage eine (juristische) Quelle?
Denn in der oben verlinkten Leitlinie steht exakt das Gegenteil, nämlich das die Daten beim Hersteller gerade nicht von der Schweigepflicht geschützt sind und daher problemlos beschlagnahmt werden können.
Auch Abbott hält sich in der von dir zitierten Datenschutzerklärung (Punkt die Option offen, die Daten auf "Anfragen von staatlichen Behörden" herauszugeben. Sie behalten sich sogar das Recht vor, die Daten herauszugeben, wenn sie "glauben, dass dies notwendig ist".