Privatverkauf von Sensoren straftrechtlich eindeutig?

  • Hallo, ich habe noch immer keine eindeutige Aussage bekommen; ob der Privatverkauft von Sensoren im Sinn des Strafrechts eine Straftat ist.

    Der Privat- Verkauf, über die Verkaufsplattformen ist doch sehr, sehr bedenklich.

    Bezahlt wurden die Sensoren von den Krankenkassen, als Erleichterung für Diabetiker, nicht aber um Geschäfte zu machen!

    Haben wir keinen Strafrechtler unter uns???

  • profil

    Hat den Titel des Themas von „Privatverkauf von FreeStyle Libre Sensoren straftrechtlich eindeutig?“ zu „Privatverkauf von Sensoren straftrechtlich eindeutig?“ geändert.
  • Ich bin kein Strafrechtler, aber der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, dass wenn ich etwas verkaufe, was mir ein anderer bezahlt hat und mir lediglich zur Nutzung überlassen hat (der andere, hier die Krankenkasse, ist weiterhin Eigentümer), dies einem Diebstahl gleichkommen dürfte.


    VG Stefan

  • Wenn das wirklich so klar wäre, warum wird das denn seit Jahren so praktiziert, ohne Folgen für den Verkäufer? Das verstehe ich nicht. Die Krankenkassen würden dann doch reagieren.

  • und was sollten die dann mit den Kathetern machen? Einlagern, die halten sich nur zurück, weil sie hoffen, das es sich irgend wie wieder ausgleicht. Der eine kauft und hat keine verschrieben bekommen und der andere verkauft mit Verordnung...


    Was ich persönlich ziemlich Mist finde... aber die Kassen müßten ja Beweise beibringen, das diese Katheter nun ausgerechnet von ihnen übernommen wurden und dann klagen sowie die Katheter einfordern... zum verbrennen. Kassen haben in der Regel für solche Aktionen kein Budget.


    Ich persönlich finde tauschen auch netter....


    "Wenn ich kann bin ich immer nett.

    Bin ich mal nicht nett, kann ich grad nicht." 8o


    DanaRS 08/19 - nightscout 10/19 - Dexcom G6 + AAPS + xdrip 11/19 - Closed Loop 02/20 - SonyXA2 /Sony10iii- SonySWR50



    Generation X / Generation Golf und Digital Immigrant

  • Wenn das wirklich so klar wäre, warum wird das denn seit Jahren so praktiziert, ohne Folgen für den Verkäufer? Das verstehe ich nicht. Die Krankenkassen würden dann doch reagieren.

    Theoretisch wäre es aber auch möglich, dass es sich bei allen Verkäufern um Privatzahler handelt... Wie gesagt, theoretisch. Praktisch ist das aber wohl eher nicht der Fall.


    Was sollen die Krankefnkassen machen? Jeden einzelnen überprüfen?

    Wahrscheinlich sind es nicht mal die Patienten selbst, die in ihrem eigenen Namen verkaufen, sondern deren Lebenspartner, Freunde, Nachbarn oder so. Da könnte es schwierig werden jemandem die Sensoren zu zuordnen.


    Äh... Denkt das noch jemand, oder geht meine Fantasie mal wieder mit mir durch? 🤔 :S

  • Wäre mir zu heikel. Die Seriennummern der Sensoren lassen sich eindeutig den ursprünglichen Besitzern zuordnen. Stehen ja auf jedem Lieferschein drauf.
    Sowohl für die KK als auch für Abbott, Dexcom etc. daher kein Problem, den Ursprung im Bedarfsfall zu ermitteln.
    Aber vielleicht geht das aufgrund der DSGVO nicht und bedarf schon mehr Indizien.


    Aber ich würde so etwas auch nicht kaufen wollen. Wenn ich an mein Theater mit den letzten Libre-2 Sensoren denke...Geknickte Fäden, kein Start, Mondwerte, vorzeitiger Ausstieg.
    Reklamieren kann man die dann sicher nicht, denn spätestens dann werden die Seriennummern abgeglichen.
    Alles was dann nicht ursprünglich privat gekauft wurde, sondern über KK stelle ich mir dann möglicherweise schwierig vor.

  • Abbott könnte es sich einfach (?) machen und den Kassenpatienten "gebrandete" Sensoren liefern. Dann läuft man 14 Tage lang für seine KK Reklame, und frei verkaufte Sensoren sind auf Anhieb als solche zu erkennen...

  • Dem Hersteller entsteht durch Weiterverkauf ja kein Schaden. Sondern den Krankenkassen und Beitragszahlern.

    Das ist genau der Punkt. Juristisch mit Sicherheit ein Betrug, moralisch aus Sicht der KK-Beitragszahler äußerst bedenklich. Sie zahlen mit bei diesen Machenschaften. Die KK haben wahrscheinlich Schweirigkeiten damit, diese Vergehen zu verfolgen und entsprechend zur Anzeige zu bringen. Sinnvoll wäre es.

  • Ich gebe mal meine Gedanken zu dem ganzen dazu, auch wenn ich keine Ahnung von der rechtlichen Lage habe.


    Libre Sensoren können meiner Meinung nach aus verschiedenen Gründen verkauft werden (ob ich das eine oder andere jetzt gut finde oder nicht, sei dahingestellt, bei manchen Punkten könnte man die Vorgehensweise noch einigermaßen nachvollziehen)

    - Verwender stirbt, Angehörige verkaufen die Reste, haben keine Ahnung über rechtliche Lage, (ob Privatkauf o. zu lasten GKV)

    - Übergeblieben dank Austausch

    - Übergeblieben bei Systemwechsel

    - Libre Sensoren werden verkauft um privat ein CGM zu finanzieren (da ggf. keine med. Notwendigkeit hierfür erkannt wird)

    - Privat gekaufte Sensoren werden nicht mehr benötigt, z.B. plötzlich Erstattung von GKV, Übernahme CGM-System

    - Lieferschwierigkeiten, so dass man Sensoren privat gekauft hat zur Überbrücken, und dann die später aufgetauchten doppelten Sensoren wieder verkaufen möchte um sein Geld zu bekommen


    Das sind so logische Gründe, die ich mir vorstellen könnte.


    Was ich mir absolut nicht erklären kann, wie und ob jemand tatsächlich Libre Sensoren, TS, Pumpe, Katheter etc. verordnet bekommt um sie dann einfach bei Ebay, etc. zu Geld zu machen. Das muss doch auffallen! Also der Diabetes Praxis. Libre vorhanden hat aber nie Daten, etc. Braucht ewig viele TS kann aber keine Werte vorzeigen, etc.

    Wunderheilung ist ja ausgeschlossen, dass sie deswegen nicht mehr benötigt werden.


    Ich finde es auch erschreckend, wie viel auf Ebay, etc. angeboten wird. Z.B. bei OmniPods ist es genauso.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Weiterverkauf noch lange so bestehen bleibt. Die erste erfolgte Anzeige wird alles verändern.

    Vielleicht läuft da auch schon was. Ich verurteile aber nicht die Diabetiker, die keine andere Möglichkeit haben, um die Sensoren zu bekommen. Beispiel; im Ausland, Ostblockländer usw.

  • es gibt auch eine andere Variante. Wenn bspw. der Transmitter, Sensor vorzeitig ausfällt dann bekommt man Ersatz. Wenn der Fall in einem Jahr 2x passiert, kann es auch sein, dass man etwas über hat und das neue Rezept greift schon. Gerade die Transmitter und Sensoren haben ein Ablaufdatum. Dadurch habe ich noch 3 Sensoren mit Ablaufdatum 31.01.2020 liegen... na ja, sollten trotzdem noch funktionieren...

  • Wenn die KK Sensoren, Pumpe oder anderes erstattet oder bezahlt hat, wem gehören diese Dinge dann? Wer hat das Recht sie zu nutzen? M.E. kann man die Fragen nur so beantworten, dass die KK Eigentümer und der/die Betroffene Diabetiker/-in Nutzer ist. Wenn dem so ist wovon ich ausgehe, ist ein Weiterverkauf nicht gestattet, denn dann greife ich in das Eigentum der KK ein. Es sei denn, ich hole mir vorher die Einwilligung des Eingentümers, sprich der jeweiligen KK. Ich bin mir ziemlich sicher, wenn der Aufwand nicht so groß wäre, würden die KKen sich des Problems annehmen und die betreffenden Verkäufer zur Anzeige bringen.

    Die gesetzlichen KKen sind - so ist es zumindest gedacht - Solidargemeinschaften. Jede Zuwiderhandlung betrifft so gesehen alle Versicherten gleichermassen.

    Gruß Heiner

  • ich hab mir Sensoren "rausgespart" (noch zu Enlite-Zeiten), dann bekam ich das Libre und hab noch 7 Guardian übrig. Klar, ich hätte die nutzen können, aber das wäre auf Kosten meiner körperlichen (und geistigen) Gesundheit gegangen (von wegen Schlafentzug). Ich hatte der KK angeboten, sie zurückzugeben - keine Reaktion. Und nu?


    Nur mal so interessehalber: stört "euch", dass sie verkauft werden oder dass sie generell weitergegeben werden? Der Schaden für die KK ist nämlich der gleiche

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • Wenn Eigentum der Krankenkasse (und somit der Solidargemeinschaft) verkauft wird, dann stört mich das. Das zahle ich nämlich mit meinen Beitragssätzen, mit denen ich definitiv nicht die Selbstbereicherung Dritter finanzieren möchte.


    VG Stefan

  • Den Verkauf kann ich nicht gutheißen aber ein Tausch wäre für mich ok. Oder eben verschenken. Ich geb das meiste immer an meine Diabetes Praxis. Dann können Interessierte mal etwas ausprobieren. In den Schulungen brauchen die auch Demo Material. Und wenn ich mal was testen will, bekomme ich das auch immer. Vorausgesetzt sie haben es gerade da. 😉


    "Wenn ich kann bin ich immer nett.

    Bin ich mal nicht nett, kann ich grad nicht." 8o


    DanaRS 08/19 - nightscout 10/19 - Dexcom G6 + AAPS + xdrip 11/19 - Closed Loop 02/20 - SonyXA2 /Sony10iii- SonySWR50



    Generation X / Generation Golf und Digital Immigrant

  • Ich geb das meiste immer an meine Diabetes Praxis


    das mache ich auch so, allerdings ging es ja darum, dass es zu Lasten der Solidargemeinschaft geht, weil die KK es bezahlt hat und daran ändert sich ja nix, nur weil ich es verschenke. Geht's hier also um die Solidargemeinschaft oder ums Strafrecht (darf ich was verschenken, was mir nicht gehört) oder um die Moral?

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  • ich hab mir Sensoren "rausgespart" (noch zu Enlite-Zeiten), dann bekam ich das Libre und hab noch 7 Guardian übrig. Klar, ich hätte die nutzen können, aber das wäre auf Kosten meiner körperlichen (und geistigen) Gesundheit gegangen (von wegen Schlafentzug). Ich hatte der KK angeboten, sie zurückzugeben - keine Reaktion. Und nu?


    Nur mal so interessehalber: stört "euch", dass sie verkauft werden oder dass sie generell weitergegeben werden? Der Schaden für die KK ist nämlich der gleiche

    Du schmeißt da einiges in einen Topf, was nicht zusammen gehört. Wenn du die Kk fragst und sie nicht reagiert, würde ich sagen einem Verkauf steht nichts im Wege.

    Es interessiert nicht, ob es mich "stört". Es ist ein juristisches Problem bei dem es nicht darauf ankommt ob es mich stört sondern es fragt sich ob es rechtmäßig ist. Die Pumpen gehören auch der Kk, selbst während der Nutzungsphase. Ich weiß, daß früher die Pumper ihre Kk nach 4 Jahren ihre Kk gefragt haben, ob sie die alte Pumpe behalten durften.

  • § 263
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass der Tatbestand erfüllt ist. Die Sache ist aber etwas diffiziler.

    Grundsätzlich besteht ja ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen der Krankenkassen. Der Patient täuscht seine Krankheit nicht vor, der Arzt verschreibt die notwendigen Heilbehelfe, sprich Sensoren. Wenn im Hinblick auf diesen gesetzlichen Anspruch eine Leistung erfolgt, liegt auch kein Vermögensschaden vor, da die Krankenkasse jedenfalls leisten müsste. Wenn der Patient jedoch die verschriebenen Sensoren nicht nutzt, kann das sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben, sodass er seine Ansprüche verlieren könnte.

    Meines Erachtens liegt aber im Falle des Verkaufes keine Betrugshandlung vor.

  • Du irrst. Wenn du dir Sensoren in der Absicht verschreiben lässt, diese zu verkaufen - klarer Betrug an der Kasse. SGB-V, du hast dir eine nicht notwendige Leistung durch Falschangaben erschlichen UND zugleich einen Vermögensvorteil daraus gezogen. das sind gleich zwei im obrigen Paragraphen genannte Gründe auf einmal.


    Wechselst du jedoch das System und ist was über, dann müsstest du IMHO der Kasse zuvor anbieten die Sensoren zurückzunehmen. Oder die unentgeltlich an andere Kassenpatienten bzw. deine Arztpraxis abgeben, dann kann man dir ganz sicher mangels eines Vermögensvorteils auf deiner Seite keinen Strick draus dehen. Weil das dann weder ein Vorteil für dich wäre und die Leistung auch nicht auf "unrichtigen Angaben deinerseits" beruht.


    Ich würde in der Threadüberschrift das Fragezeichens schlicht gegen ein Ausrufezeichen tauschen, jedenfalls sobald die Kasse die Sensoren bezahlt hat.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.