Freestyle Libre 3

  • Auch wenn ich nur Diabetiker 2. Klasse bin, und anscheinend im Bus hinten zu sitzen habe (man fragt sich manchmal wirklich, was für seltsame Gestalten sich zu etwas besserem erheben, ohne irgend eine Ahnung von irgend etwas zu haben), möchte ich zumindest auch technischer Sicht etwas zum Libre 3 sagen.


    Ich bin über Umwege an einen abgelaufenen Libre 3 Sensor gekommen. Den habe ich, wie damals den 2er zerlegt. Und interessanterweise ist dort im Grunde die selbe Technik verbaut, lediglich der Chipsatz ist eine aktuellere Version. Im Grunde ist aber der Sensor des 2ers und des 3ers, abgesehen von der Größe, gleich.


    Denn auch der 2er Sensor sendet alle 5 Minuten per Bluetooth die Werte, wie vielleicht einige wissen. Bzw. wer xdrip nutzt, braucht ja schon lange keinen extra Transmitter oder die gepatchte Abbott App. Denn die Werte werden, wie beim FSL3, direkt empfangen. Anders könnte die Alarmfunktion ja auch gar nicht funktionieren.

    Abbott hat im Grunde nur die App geändert, mal vereinfacht ausgedrückt. Theoretisch hätten die auch einfach eine neue App heraus bringen können, für das FSL2. Da aber leider ein Medizinprodukt, ist das nicht so einfach.

    Zumal der neue Sensor in der Herstellung preiswerter ist, und das Lesegerät nun nicht mehr dabei sein muss. Bei meinem Dexcom G6 habe ich das Lesegerät auch erst gar nicht dazu genommen, wozu auch? (Ach übrigens gute 20% der Dexcom Kunden sind auch Diabetiker 2. Klasse, denen ja anscheinend die genetisch minderwertigen Klasse 1 Typen die Butter auf dem Brot nicht gönnt).

    So kann das gesamte System günstiger hergestellt werden, was ja auch Sinn macht. Zumindest für Abbott. Was die Sensoren dann den Kassen kosten werden, steht auf einem anderen Blatt. Auch ob die Kassen da jetzt Theater machen werden, weiß noch niemand wirklich, ausser mancher Ärzte. Die haben zwar keinen konkreten Kontakt zur Kasse, aber so eine Glaskugel kann dies mühelos ausgleichen. Sprich, sie wissen es nicht wirklich selber, da die Kassen selber noch nicht genug Infos haben. Abgesehen, und das ist der große Fehler immer, wäre der GBA der interessante Part an der Geschichte.


    Sollte das FSL3 nicht genehmigt werden, dann kann wie gesagt die FSL3 Funktionalität auch heute schon mit xdrip und dem FSL2 ohne Zusatzhardware oder der gepatchen Abbott App erreicht werden.

  • Das mit dem Lesegerät hinkt aber irgendwie. Es wurde hier ja immer wieder berichtet, dass Abbott gerne Werte vom Lesegerät möchte, wenn man einen Sensor reklamiert. Kann ich so jetzt nicht bestätigen, hab aber auch erst eine Reklamation durch. Das Lesegerät wird auch meines Wissens nach separat verordnet, ich meine es stand auf meinem Rezept drauf. Es muss ja immer noch irgendein Gerät geben, sonst bestünde ja ein Zwang zum Smartphone, kann ich mir nicht vorstellen.

  • sonst bestünde ja ein Zwang zum Smartphone, kann ich mir nicht vorstellen.

    Passend zum FSL3-Sensor wird kein Scangerät mehr angeboten.

    Das ist Fakt.

    Somit ist ein SmartPhone verpflichtend einzusetzen.

    Dies wiederum, in Verbindung mit der APP, benötigt zwingend einen Online-Account bei Abbott, um die Daten für einen DiaDoc verfügbar zu machen.

    Wer nun nicht auf diese ZwangsCloud Bock hat, für den ist ein FSL3 nix.

    Noch steht nicht zur Debatte, ob 3rd-Party-APPs den Sensor anzapfen können. Das wird erst die Zeit bringen.

  • Ihr Lieben,

    welchen Typ des Diabetes jeder hier vorzuweisen hat, sollte uns doch nicht trennen, oder?

    Also lasst uns doch gemeinsam an den Themen arbeiten oder darüber auch gern trefflich streiten - aber lieber zur Sache, als zu der Frage von Sitzplätzen im Bus (das hat sogar der G-BA genau genommen nicht in seiner Richtlinie definiert, da es dort immer nur darauf ankommt, ob eine intensivierte Therapie eingesetzt wird...).

    Interessant ist aus meiner Sicht wirklich, dass der FSL3 insofern eine konsequente Weiterentwicklung des FSL2 darstellt, als die Technik nur unwesentlich weiter entwickelt werden musste (von der Miniaturisierung einmal abgesehen, die ja für sich genommen schon einen Fortschritt darstellt). Vermutlich wird an dieser Stelle aber auch durch den G-BA nicht viel zu erfolgen haben, da - wie bereits im Falle des FSL2 zuvor - die Regelungen schlicht erfüllt sein müssen und dafür war vor allem die Alarmfunktion entscheidend. Aus meiner Sicht erfüllt daher der FSL3 die Anforderungen der Richtlinie bereits von Beginn an. Interessanter wird die Frage für uns alle sein, wann der FSL3 in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-SV aufgenommen wird. Dies hängt zuallererst von einem entsprechenden Antrag des Herstellers ab. Ob oder wann Abbott dies tun wird, kann man nicht so leicht heraus bekommen. Allerdings darf man vermuten, dass hier entsprechende Aktivitäten längst gestartet wurden und das möglicherweise der GKV-SV bereits prüft und dann demnächst auch eine entsprechende Ergänzung des Verzeichnissen vornehmen wird. Wie gesagt - nur eine Vermutung. Die einzelnen Krankenkassen sollten dann in der Regel keine großen Schwierigkeiten machen, zumal der Preis ja offensichtlich der alte bleiben wird (wurde in meinem Falle auf der Bestellbestätigung meines Testsensors auch so ausgewiesen und dann entsprechend rabattiert).
    Ob das neue System dann gegenüber einem FSL2 mit permanentem Auslesen über bluetooth wirklich viele Vorteile hat, bleibt abzuwarten. Für alle Nutzer von z.B. Nightscout, die einen uploader in die Cloud betreiben, könnte es zunächst jedenfalls einfacher sein, bei Ihrem jetzigen System zu bleiben...

  • Ich musste hier schon öfter lesen, dass dies ein Typ-1-Forum ist.

    wird ja vermutlich auch für die meisten zutreffen, aber wer ist sich da schon so sicher? Nicht selten ist man ja auch eine Weile als Typ 2 unterwegs und wird dann doch noch zum LADA ...

    Macht ja auch echt keinen Unterschied für viele Dinge, mit denen man sich auseinandersetzen kann/will.

  • Passend zum FSL3-Sensor wird kein Scangerät mehr angeboten.

    Das ist Fakt.

    Hmmm. Interessant. Ich hatte bisher immer angenommen, dass sie das Lesegerät eigentlich deswegen noch haben, weil man sich dann die Streifen dafür verordnen lässt, wenn's nach Abbott geht.

  • Das mit dem Lesegerät hinkt aber irgendwie. Es wurde hier ja immer wieder berichtet, dass Abbott gerne Werte vom Lesegerät möchte, wenn man einen Sensor reklamiert.

    Auch die App liefert alle Informationen (Seriennummer des Sensors, Fehlermeldung, Fehlercode) die man für eine Reklamation benötigt. Das Lesegerät ist deshalb völlig überflüssig (hab es noch nie verwendet). Und da heutzutage sowieso jeder ein Handy hat, ist es nur konsequent, darauf zu verzichten.


    Aber Abbott hat sich damit juristisch selbst ins Knie geschossen. Die Nutzung des Libre 3 wird zukünftig nur möglich sein, wenn man der zwangsläufigen Datenübertragung in die Abbott-Cloud und deren unkontrollierten Nutzung von Gesundheitsdaten zustimmt. Das ist aber nicht zulässig und die Krankenkasse darf den Patienten dazu nicht zwingend. Dieser Umstand kann deshalb seitens des Patienten einfach als Ablehnungsgrund verwendet werden, falls man lieber den kalibrierbaren und mit xDrip/AAPS kompatiblen Dexcom haben will.


    Rechtsanwalt Ebert hat das in folgendem Artikel schön erläutert:

    https://www.diabetes-online.de…em-bewilligt-wird-2279616


    Zitat:

    Ein solcher Zwang zur Datenübermittlung ist aus technischen Gründen nicht erforderlich und verstößt u. a. gegen das Koppelungsverbot aus Art. 7 DSGVO: Der Patient muss eine echte Wahl haben, ob er seine Daten preisgeben will oder nicht. Auch im Rahmen der ärztlichen Behandlung muss er eine gleichwertige Datenanalyse auch ohne derartige Datenpreisgabe erhalten können.


    Teilen Sie dann bei Bedarf der Krankenkasse mit, dass Sie nicht bereit und verpflichtet sind, Ihre Daten an den jeweiligen Hersteller zu übermitteln. Da die angebotene Insulinpumpe/das angebotene CGM-System ohne Ihre Einwilligung zur Datenpreisgabe aber nicht (sinnvoll) genutzt werden kann, werden Sie von der Krankenkasse wohl mit einem anderen System versorgt werden müssen.

    Übrigens: Die Kran­ken­kasse wird kaum erfolgreich damit argumentieren können, dass auch das von Ihnen gewünschte System womöglich eine solche Datenübermittlung erzwingt. Denn es ist allein Ihre Entscheidung, ob und welchem Hersteller Sie Ihre Daten überlassen wollen.

  • Auch die App liefert alle Informationen (Seriennummer des Sensors, Fehlermeldung, Fehlercode) die man für eine Reklamation benötigt. Das Lesegerät ist deshalb völlig überflüssig (hab es noch nie verwendet). Und da heutzutage sowieso jeder ein Handy hat, ist es nur konsequent, darauf zu verzichten.

    Ich finde das Lesegerät nicht völlig überflüssig und nutze es tatsächlich. Mein altes, einfaches Smartphone verfügt nicht über NFC. Und ich bin tatsächlich zu faul, mich mit der Technik soweit auseinanderzusetzen, dass ich es doch irgendwie ans Laufen bringe.


    Ich habe sogar um Weihnachten rum, was neues, modernes angeschafft, weil meine Diabetologin auch immer ungläubig guckt, wenn ich ihr das Lesegerät auf den Tisch legen, aber ich habe wirklich keine Lust mich damit zu beschäftigen. Das heißt, das 1000€-Teil liegt noch immer hübsch verpackt auf meinem Nachttisch.


    Für mich müsste zum FSL3 ein Techniker angeboten werden, der mir das Ganze einrichtet. Und bitte auf Android. Ich hasse mein iPhone-Diensthandy.

  • Bestimmt gibt es auch in deiner Nähe demnächst wieder einen Stammtisch, sonst ist das teure Gerät hoffnungslos veraltet, bevor es überhaupt zum ersten Mal eingeschaltet wurde ;-)

  • Habe heute den ersten FSL3 zu Testzwecken in die Finger bekommen. Mal sehen, was sich damit anstellen läßt...;)


    Lg Hubi

    "Sing this corrosion to me!"

    (Stoßseufzer eines unbekannten Seglers)

  • Bestimmt gibt es auch in deiner Nähe demnächst wieder einen Stammtisch, sonst ist das teure Gerät hoffnungslos veraltet, bevor es überhaupt zum ersten Mal eingeschaltet wurde ;-)

    Hoffentlich.

  • Ich habe heuer schon erlebt, dass auch firmenfremde Blutigmessungengen akzeptiert werden, wenn es um inakzeptable Abweichungen geht.

    Abbott empfiehlt meines Wissens nach blutige Messungen bei "komischen" Wertren, Soweit ich weiß, ist es egal ob mit Abbott Gerät oder anderes BZ-Gerät

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • Danke Kappa!!

    Aber soviel ich weiß, stimmt man bei Nutzung der Dexcom App auch der Datenübertragung zu!

    Und ich bin mal gespannt, ob es noch einen Dexcomempfänger für weitere Systeme gibt!

    Ich hoffe es sehr!


    Zum Glück habe ich ja gar kein Handy!!;)

    Ich finde es erschreckend, wie viel man von sich "Preis" geben muss! Und so etwas nennt sich dann Datenschutz in Deutschland<X<X<X!

    Pour en arriver la

  • Ich finde es erschreckend, wie viel man von sich "Preis" geben muss! Und so etwas nennt sich dann Datenschutz in Deutschland

    Daher habe ich in der LL-APP eine Wegwerf-Mail-Adresse 'in Betrieb'.

    Ich weiß halt nur nicht, welche Daten noch übertragen werden.

    Wenn noch die Seriennummer des Sensors übertragen wird, dann nutzt das freilich nix ...