Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht Liste erstattungsfähiger Apps.

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    Ab sofort können Ärzte ihren Patienten Digitale Gesundheitsanwendungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschreiben.
    Die bisher ausstehende Liste verordnungsfähiger Apps veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte heute auf seiner Website.

    Zitat

    Auch wenn sie mit bisher lediglich zwei Eintragungen zunächst recht kurz ausfällt: Jetzt ist damit der Weg frei für sogenannte Apps auf Rezept.

    Zitat

    Derzeit sind 21 Anwendungen in der Prüfung, wie das BfArM in einer Pressemitteilung mitteilt.
    Für weitere rund 75 Anwendungen seien Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt worden.


    Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de

    Gruß euer Grisu


    Wir leben mit dem Diabetes und nicht für den Diabetes :nummer1: