Hallo Zusammen,
ich habe zu diesem Thema zwar schon etwas gepostet, aber vielleicht erreicht es mehr Leute mit konkreterer Überschrift.
Musste hier jemand für die ERSTE Folgeverordnung seiner Insulinpumpe nochmal komplett neuen Antrag stellen bei der KV? Sprich, ich benutze immer noch die erste Pumpe die ich bekommen habe...
Ich nutze seit 10 Jahren Omnipod, würde jetzt gerne einen neuen haben, und Barmer meint ich müsste einen kompletten Antrag stellen (BZ-Doku, KH-Doku etc...) der dann wiederum beim MDK genehmigt werden müsste.
Kann das irgendjemand bestätigen?
Vielen Dank im Voraus und LG