Dexcom G6 - spätestens 5 Monate nach Lieferung setzen??

  • Liebe Schwarmintelligenz,


    ich habe heute eine ganz spezielle Frage: Mir ist ein Dexcom Transmitter nach rund 14 Tagen Laufzeit ausgefallen und ich habe ihn reklamiert. Eigentlich war schon alles klar und dann frage der Support noch nach dem Lieferdatum. Das war im Juli 2020. Daraufhin wurde ich belehrt, dass der Transmitter spätestens 5 Monate nach Lieferdatum gesetzt werden müsse und daher der Transmitter nicht ersetzt werden könne.... Kann mir jemand erklären, wo ich das bitte nachlesen kann? Ich muss mich gerade ziemlich aufregen!!


    Das ist mein erster Transmitter, der nicht durchgelaufen ist. Dadurch hat sich natürlich alles weiter nach hinten verschoben. Fand ich auch immer gut, so ist ein bisschen Reserve in der Hinterhand.


    Hat jemand von Euch die gleichen Erfahrungen gemacht?

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  • Rotefeli

    Hat den Titel des Themas von „Dexcom G6 - spätestens 5 Monate nach Liegerung setzen??“ zu „Dexcom G6 - spätestens 5 Monate nach Lieferung setzen??“ geändert.
  • Auf der Transmitterverpackung findet sich das Produktionsdatum (das mit der kleinen Fabrik) und das Ablaufdatum (das mit Sanduhr). Bei meinem nächsten Transmitter liegt genau ein Jahr zwischen den Daten. Soviel ich weiß muss der Transmitter "offiziell" vor dem Ablaufdatum gestartet werden um die volle Laufzeit durchzuhalten.

    5 Monate nach Lieferdatum hört sich stark nach Unfug an.

  • Ja, das hatte ich auch gesehen und damit argumentiert..., aber der Support sieht das anders. Das lasse ich so auch nicht stehen!

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  • Steht den überhaupt irgendwo in der Bedienungsanleitung, dass man sie innerhalb von 5 Monaten setzen muss? Ich wusste davon nichts.


    Ansonsten als Tipp:

    Jedes mal wenn man anruft, hat man jemanden anderen am Apparat, der einem was anderes erzählt. Manchmal das genaue Gegenteil.:rolleyes:

    Das kannst du jetzt nutzen und einfach nochmal anrufen. Binde deinem Gesprächspartner nicht unbedingt auf die Nase, dass du zum zweiten Mal anrufst, sondern schau mal was derjenige spontan sagt.

    Normalerweise sind die doch auch kulant.


    LG

    zuckerstück

    Das ist mein erster Garten, ich übe noch.🐞🌼

  • Rotefeli


    Ist mir genauso passiert! Auf meine Frage, wo das denn nachzulesen ist, wurde gesagt, nirgends, aber es würde im Webinar erklärt. Hab dann gesagt, daß ich mich daran nicht erinnern kann, obwohl ich alles mitgeschrieben habe... das täte ihnen leid, es würde erklärt.


    Jetzt wäre interessant, ob diejenigen, die das Webinar erst kürzlich gemacht haben, etwas dazu sagen können. Ich weiß von jemandem, der meinte, er hätte es nicht gehört!


    Zuckerstück ... das stimmt, kulant sind sie, aber es wird alles - sogar jede Anfrage - dokumentiert. Bei mir hat man nachgesehen und wußte, wann der Transmitter geliefert worden war.

  • Inwieweit sind Informationen, die einmalig im Webinar gegeben wurden und nicht ohne weiteres nachgelesen werden können, überhaupt vertraglich relevant? Die schreiben doch sonst wegen jedem ***** einen Brief mit Rückantwort??

  • Hi :)


    ich habe das Webinar neulich (im Dezember) gehabt und bei mir wurde das Thema auf jedem Fall nicht abgesprochen :(

    Einmal editiert, zuletzt von Avm123 ()

  • Moin Lilimaus,

    da kristallisiert sich wieder das typische Dexcom-Auftreten gegenüber den Kunden heraus. Zwei oder mehr verschiedene Aussagen zu einer Frage, Nachlesbarkeit Fehlenzeige, berufen auf das Webinar und das dann nicht belegbar und dadurch ohne rechtliche Absicherung. Was auf dem Webinar gesagt wird ist nicht rechtlich abgesichert, da nicht mehr beweisbar. Ich denke von den Dexcommitarbeitern hören ja nicht alle bei allen Webinaren zu und wissen das und die Dozenten spulen auch kein auswendig gelerntes Repertoir vollständig ab. Es wird also wieder behauptet aber nichts ist belegt, toll, so etwas liebe ich.X(

    Lieben Gruß Heiner

  • Es fehlt einfach die Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit der übermittelten Informationen. Die Mitarbeiter sind bisher sehr nett und freundlich, da kann man nichts sagen. Diese Informationen, aus denen sich ggf. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche herleiten lassen, sollten zum Wohle der Firma stimmig und korrekt sein. Andernfalls ruft man als Kunde gar nicht mehr an, weil man sowieso nicht weiß, ob man mit der benötigten und erhaltenen Information etwas anfangen kann oder nicht. So etwas verbietet sich meines Erachtens im Medizinsektor von selbst.

    Gruß Heiner

  • Daraufhin wurde ich belehrt, dass der Transmitter spätestens 5 Monate nach Lieferdatum gesetzt werden müsse und daher der Transmitter nicht ersetzt werden könne.... Kann mir jemand erklären, wo ich das bitte nachlesen kann? Ich muss mich gerade ziemlich aufregen!!

    Frag sie doch am besten selbst, wo das steht/wo man das nachlesen kann und warum sowas einem nicht vorher migeteilt wird.

    Und selbst wenn das letztendlich irgendwo so stehen sollte, wenn einem das aber vorher nicht mitgeteilt wird, zum nachlesen vorliegt (Bedienungsanleitung?), ist das IMHO ein Grund für Ersatz zu sorgen!


    edit:

    BTW

    Man sollte sich mal verdeutlichen das man "Kunde" ist und wie war das noch: Kunde ist König! Auch wenn das in letzten Jahrzehnten immer mehr zu wünschen übrig läßt.

    2 Mal editiert, zuletzt von House ()

  • Gerade zufällig in einem anderen Forum gelesen (Quelle hier) und kurz recherchiert und gefunden.


    Im Dexcom G5 Mobile User Guide findet sich die Passage - daher kommt die Garantie von Dexcom wenn man den Transmitter innerhalb von 5 Monaten ab Versanddatum zum ersten Mal startet. Ergo: Wenn man ihn erst 5 Monate und 1 Tag nach Versand aktiviert dann gilt die Garantie nicht mehr. Ob das auch in einer deutschen Anleitung nicht nur für G5 sondern auch G6 steht und hier in der EU genauso gültig ist weiss ich nicht. Aber das ist dann wohl die schriftliche Referenz für die Info von der Hotline...


    14.3 Transmitter Warranty Information Dexcom G5 Transmitter Limited Warranty

    What’s Covered and for How Long? Dexcom, Inc. (“Dexcom”) provides a limited warranty to the original purchaser that the Dexcom G5 Transmitter is free from defects in material and workmanship under normal use for the period commencing on the date of first use by the original purchaser (the “Date of First Use”) and expiring three (3) months thereafter; provided, that, the Date of First use occurs within five (5) months of the date of shipment (or disbursement) of the transmitter to the original purchaser. NOTE: If you received this Transmitter as a replacement for an in-warranty Transmitter, the Limited Warranty for the original Transmitter shall continue for the Warranty Period on the original Transmitter, but the replacement is not subject to any other warranty.

  • Okay, ich hab mir gerade die deutsche Bedienungsanleitung vom G5 angeschaut da steht, man staune nicht schlecht, etwas anderes ;) :

    Hab das ganze Dokument nach "5 Monate" bzw "fünf Monate" durchsucht, nichts...

    Zum G6 scheint es gar keine Bedienugsanleitung in der Form zu geben, bzw. ist nicht online gestellt.

  • Da bin ich ja mal gespannt. Habe noch 2 Transmitter von 2020-05, in 10 Tagen muss ich einen der beiden verwenden. Wurden im Oktober (Quartalslieferung und Ersatz) geliefert.

  • Stellt das den Benutzer nicht sogar schlechter, da die Garantie auf fehlerfreien Betrieb nur noch 3 Monate nach Versand gilt?

  • Das ganze Garantie Blabla von Dexcom ist doch völlig egal. Es gibt auf jedes in Deutschland vertriebene Produkt eine gesetzliche Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung von 2 Jahren ab Lieferung. Bei verderblichen Produkten bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum.

  • Das mag eventuell so sein, aber bevor ich nichts schrifliches darüber sehe, halt ich das für fraglich. Denn letztendlich ist der Patient, in diesem Fall, nicht der Käufer.

    Einmal editiert, zuletzt von House ()

  • In meiner Handhabungsvorschrit für den "DEXCOMG6" Sensor steht auf Seite 81 die Haftung der Firma für einen defekten Transmitter unter dem Titel "F.2 Beschränkte Gewährleistung Dexcom Transmitter". Eine "beschränkte Gewährleistun" gilt für den Zeitraum von 3 Monaten ab dem Datum der Lieferung an den "Erstkäufer" - wer auch immer damit gemeint sein sollte?

  • Das mag eventuell so sein, aber bevor ich nichts schrifliches darüber sehe, halt ich das für fraglich.

    Sämtliche Gesetze sind auf der Webseite des Bundesjustizministeriums verfügbar

    https://www.gesetze-im-internet.de/

    Da hast du's dann schriftlich. Die Gesetze gelten für jeden, auch für Dexcom. Es mag sein das die in ihren „Gewährleistungsbedingungen“ irgendwas für ihre amerikanischen Kunden schreiben – in Deutschland haben sie sich jedenfalls an deutsches Recht zu halten. Ob man in Deutschland ein Auto, eine Waschmaschine oder einen Transmitter für einen Glucose-Sensor verkauft, ist alles das Gleiche.

    Einmal editiert, zuletzt von Kappa ()

  • Daraufhin wurde ich belehrt, dass der Transmitter spätestens 5 Monate nach Lieferdatum gesetzt werden müsse und daher der Transmitter nicht ersetzt werden könne....

    Hm, das würde bei mir schon knapp werden, weil ich Lieferungen für 6 Monate bekomme und das 2 Monate vor Leerwerden der vorherigen Lieferung.

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"