Dexcom G6 Lieferung und Packstation bei der Kälte

  • Hallo,


    ich lasse mir meine Dexcom Sachen immer an die Packstation schicken und heute wird da auch ein Paket angeliefert.

    Mir stellt sich nun die Frage bei den Außentemperaturen ob die Sachen das aushalten. Auf der Verpackung steht immer

    ein Temperaturbereich von +2°C bis +30°C


    Hat da schon jemand Erfahrung wenn die da nen 3/4 Tag bei Minus Aussentemperaturen in der Packstation liegen ?



    Danke


    Gruß

    Matthias

  • Länger wie einen Tag würde ich es nicht drin lassen wegen der Transmitterbatterie. Ich meine die Packstücke selbst werden ja auch kalt, wenn sie den ganzen Tag im Laderaum liegen.

  • Da ich in Kürze auch eine Lieferung von Dexcom an eine Packstation erwarte, habe ich mir diese Gedanken auch gemacht und auch entschieden, das Paket so schnell wie möglich abzuholen damit es nicht über Nacht in der Packstation liegt. :ball

  • Hallo,


    naja, mir gehts da weniger um den Transmitter als um die Sensoren. Paket hab ich nun abgeholt, über Nacht hätt ichs auch nicht drinnengelassen. Ich glaub so kulant wär da Dexcom auch nicht wenn ich die ganze Lieferung reklamiere weil durch die Frostkälte die Sensoren kaputt sind.


    Ava: Soll ja zum Glück auch nicht mehr so kalt werden die nächsten Tage dann sollte das bei dir ja problemlos klappen.


    Gruß

    Matthias

  • Dazu müsste Dexcom aber erst Mal Recherche betreiben und wissen mit der Packstation und Kälte. Wieso ist das Paket dann nicht so deklariert, dass es nur persönlich in Empfang genommen werden darf? Also keine Packstation? Und wenn es dann in einen Shop geht weiß auch keiner wie das da lagert. Oder wenn es per Frachtflugzeug bei denen im Lager ankommt? Oben ist immer kalt. Oder ist vielleicht der LKW der die transportiert beheizt bei den Temperaturen? Nein.

    Optimismus ist Mangel an Detailkenntnis

  • Sinn und Zwecke der Packstation ist auch Pakete zu erhalten wenn man nicht zuhause ist und ich bin nicht immer zuhause deswegen nutze ich das ja auch.Und wenn ich da dann ne ganze Quartalslieferung reklamiere kann sich Dexcom da auch schon denken was da los war, die sehen ja das das an eine Packstation geht.


    Bei Frachtflugzeugen kommt es drauf an, soweit ich weis können manche den Frachtraum beheizen oder haben dafür vorgesehene Container etc. und nur weil die oben fliegen heissts ja nicht gleich das da nur Temperaturen unter Null im Frachtraum ist.


    Wenn ich das Tracking bei der DHL immer sehe dann werden die Pakete früh eingeladen somit sind die ja nicht die ganze Nacht im Transporter.

  • Die gesetzliche Widerrufspflicht gilt erst wenn ich das Paket in den Händen halte. Ich bin nicht verpflichtet das Paket schnell abzuholen nur weil es kalt draußen ist. Wenn das nicht geht, muss der Hersteller darauf achten das es nur persönlich zugestellt wird.

    Optimismus ist Mangel an Detailkenntnis

  • Hier wird ja eifrig über "Frostschäden beim Postransport/bei Lagerung in Packstation" und die Pflichten des Herstellers spekuliert. Wer hat denn jetzt eine durch Kälte beschädigte Lieferung bekommen? Gibt es tatsächlich ein Problem?

  • Natürlich keiner. Es geht nur um die Vorsorge (siehe erster Post) und dann eben so wie sich ein Gespräch entwickelt.

    Optimismus ist Mangel an Detailkenntnis

  • Mein Paket liegt seit wenigen Minuten in der Packstation. Außentemperatur +2 Grad. Ich hole es heute Abend ab und denke, dass das dann insgesamt ohne Minustemperaturen in der Packstation liegen wird...:ball:baum

  • Hier wird ja eifrig über "Frostschäden beim Postransport/bei Lagerung in Packstation" und die Pflichten des Herstellers spekuliert. Wer hat denn jetzt eine durch Kälte beschädigte Lieferung bekommen? Gibt es tatsächlich ein Problem?

    Frostschäden gibts/gabs aktuell nicht bei der Lieferung aber bei solchen Minustemperaturen die da waren hab ich mir schon Gedanken gemacht ob das die Sensoren aushalten.


    Ob da die gesetzliche Widerrufspflicht greift kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, die Anweisung die Sachen in die Packstation zu schicken hab ja schließlich ich gegeben und bin da eher der Meinung das dann auch ich dafür Sorgen muss das da nix passiert in der Packstation, ist ja bei der DHL mit ihren Ablagewunschort auch so, sobald das Paket am vorgegebenen Ort liegt bin ich dafür verantwortlich. Wenn da mal der Supergau eintritt und die ganze Quartalslieferung kaputt ist durch Frost kann ich mir schon vorstellen das Dexcom hier argumentiert das ich ja die Anweisung gegeben habe das an die Packstation zu schicken und die deswegen eigentlich immer an die Hausadresse liefern.


    Aber ich denke ich werd da beim nächsten Anruf mal nachfragen wegen den Temperaturen was die da für den Transport aushalten.

  • Bei Versendung von Waren trägt generell der Lieferant oder Transportdienstleister die Verantwortung und das Risiko bis die Ware beim Kunden ist. Wenn die Ware für den Transport nicht geeignet ist, hat der Lieferant einen anderen Weg zu wählen.

  • Verantwortung und das Risiko bis die Ware beim Kunden ist

    Wobei sich dabei wieder die Frage stellt, ob mit Einlage der Ware in die Packstation schon ein Gefahrenübergang stattgefunden hat bzw. die Zustellung erfolgt ist. Bei einer Abstellgenehmigung geht die Haftung auch mit dem Zeitpunkt des Abstellens auf den Empfänger über.


    Entsprechende Diskussionen zwischen Händlern und Kunden (meist um die Frage ab wann das Widerrufsrecht beginnt) enden regelhaft mit Mord und Totschlag. Ein Gerichtsurteil dazu ist mir aber noch nicht bekannt.

  • Ein Gerichtsurteil zu "Mord und Totschlag" zu finden ist jetzt nicht sooo schwer *duck*

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ja, die Juristen sind spitzfindig. Aber wenn eine Packstation wegen Blitzeinschlag abfackelt oder vom Hochwasser überschwemmt wird, kann DHL bestimmt nicht behaupten, wir hatten ja schon zugestellt. Die Ware liegt noch in deren Verantwortungsbereich.

  • Da fällt mir gerade ein: im Lockdown 2020 hab ich Fassadenfarbe, die keinen Frost verträgt, online bestellt. Bei der Bestellung wurde darauf hingewiesen, dass bei zu erwartenden Außentemperaturen unter Null kein Versand erfolgt und dieser sich verzögern kann.

  • Bei Versendung von Waren trägt generell der Lieferant oder Transportdienstleister die Verantwortung und das Risiko bis die Ware beim Kunden ist. Wenn die Ware für den Transport nicht geeignet ist, hat der Lieferant einen anderen Weg zu wählen.

    DHL hat hier überhaupt kein Problem damit, Pakete statt in die 24/7 Packstation in eine Filiale der Postbank einzuliefern. Notfalls auch am anderen Ende der Stadt. Soll der Kunde doch sehen, wo er bleibt, bzw. seine schon bezahlte Ware.