Nicht unbedingt. Abrechnungstechnisch ist es i.d.R. so, dass sie pro Monat bis xxx Eur von der KK bekommen, Abrechnung erfolgt wie beim Arzt zum Quartalsende.
U.U. müssen sie also für das Folgequartal in Vorleistung gehen, wenn in einem Quartal mehr als 3 x xxx durch den Kunden abgerufen wurde. Zusätzlich gibt es in so einem Fall das Problem des Lieferdatums/Rechnungsdatums und bis wann das eingereicht/abgerechnet sein muss.
Das ist nicht viel anders als in jeder anderen Geschäftsbuchhaltung oder einer Steuererklärung. Wenn man die Paschale für haushaltsnahe Dienstleistungen voll, aber weitere Rechnungen hat, kann man die dann nicht im nächsten Veranlagungsjahr geltend machen.
Das überrascht mich jetzt. Ich hätte erwartet, dass bei einer Jahrespauschalverordnung nicht einzeln pro Quartal irgendwelche Mengen mit der Kasse abgerechnet werden. Man sollte natürlich genug Kapazität bei der Lagerhaltung haben - aber das gilt für den normalen Versandhandel ja genauso, nur dass in diesem Fall die in einem Jahr ungefähr zu liefernde Menge sogar schon vorher bekannt ist.
Wenn man das als Unternehmen nicht sauber abbilden kann, sollte man m.E. keine Jahrespauschalverträge abschließen.
Lg Hubi