Wie ist das rechtlich?

  • Wenn das rechtlich nicht erlaubt wäre, hätten die Admins dem schon längst einen Riegel vorgeschoben und die Funktion gesperrt.


    Du musst halt, sowie oben geschehen, die Quelle angeben, also den vollständigen Link, oder ein erkennbares Logo. Und bei Zitaten ebenfalls den Link oder zumindest die Quelle mit angeben, oder das Zitat in eigenen Worten formulieren.


    Zitat von Brain 2.0

    Wenn man hier ein Zitat reinkopiert, kann man oben unter dem orangefarben "Zitat" handschriftlich eine Quelle angeben oder /und einen Link einfügen.

    LG

    zuckerstück

    Das ist mein erster Garten, ich übe noch.🐞🌼

  • Verstanden. In China wird das halt kopiert :rofl

  • Wenn die Quelle sowohl offensichtlich als auch "frei von Rechten Dritter" ist (was zum Beispiel ein Open Access Dokument zutrifft), dann musst du das theoretisch nicht mal anders deutlich machen. Es muss "Nur" aus dem Kontext hervorgehen, dass es nicht DEIN geistiger Erguss ist, sondern die Arbeit der jeweiligen Urheber.


    Weil: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html setzt dir die rechtlichen Grenzen.


    Im Zitatrecht wirds dann eklig, wenn du Artikel mit "Paywall" mal eben anhängst und sagst "ich zitiere" oder wie viele uns allen bekannten Politiker seitenweise woanders abschreiben um am Ende ne Quelle dranpappen. Ohne deutlich zu machen, dass sich das nicht auf die letzte inhaltliche Aussage bezieht, sondern auf die letzten x Seiten und zudem 99% der jeweiligen Denksportaufgabe abdeckt. Oder gar komplett "vergessen" die Quelle zu benennen.


    Ich bin kein Anwalt - aber selbst wenn du einen Screenshot z.B. eines Absatzes(!) eines geschützen Werkes UND einen Verweis auf dessen Ursprung in ein "Ich sehe das aber so, weil...." Kontext bringst, dann kann dir theoretisch keiner was ans Knie nageln. Weil es ein Auszug ist UND gemäß Ziffer 2 des §51 UHG gilt:



    "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn .... (2) Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden"


    am Ende zutreffend ist. Stichwort: "Selbstständiges Sprachwerk". Was auch ein Forumsbeitrag sein, der Form sind kaum Grenzen gesetzt. Ein Statement wie "Veröffentlichung, auch auszugsweise, nicht gestattet" kann deine Rechte gemäß des UHG deine Ansicht mit einem Statement zu belegen meinem Kenntnisstand nach nicht beschneiden. Ein "Gutternberg'sches" Copy & Paste unter Verschleierung der Urheberschaft und damit ohne Quellenangabe ist hingegen ganz offensichtlich unzulässig. Edit: Genau wie ein "du bist doof weil hier (Vollzitat)". Was schlicht ein Copyright-Verstoß ist. Weil kein "selbstständiges Sprachwerk".

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    4 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Es hilft auch, sich anzugewöhnen, nen kleinen (link) hinter jeder Quelle anzufügen. Lieber einmal zu oft als zu selten. Und ggf. hilfts dem PageRank Rating einer Quelle auch (wenn auch nur als Tropfen aufm heißen Stein).