Hallo zusammen,
ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Er hat mir empfohlen, zukünftig als Diabetiker keinen Führerschein mehr mitzunehmen und lieber das Verwarngeld von 10 Euro zu riskieren.
Hintergrund ist der, dass im Falle eines Unfalles mit Verdacht auf Fahrunfähigkeit (was bei Diabetikern sofort naheliegend sei) die Polizei sofort den Führerschein beschlagnahmen könne und man dann ein sofortiges Fahrverbot hat. Der Lappen ist dann erst mal weg bis das Gegenteil bewiesen wurde, und das könne lange dauern.
Wenn man den Lappen nicht dabei hat, kann man diesen auch nicht einziehen. Zwar kann das dann im späteren Verlauf geschehen, doch man hat dann die Möglichkeit, erst mal Akteneinsicht zu fordern und ggf. sieht das die Staatsanwaltschaft dann anders als der Polizist vor Ort, jedenfalls vergehen da mit Einspruch, Akteneinsicht, Bescheid etc noch viele Wochen.
Und er gab mir den Rat, immer die Klappe zu halten und nie eine Aussage zu einer Beschuldigung zu machen. Man muss lediglich Angaben zur Person machen, das gilt auch, wenn man einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommt. Wenn man schriftlich angibt, man habe Insulin gespritzt und sei dann ins Auto gesessen, habe sich aber gut gefühlt, kann das schon als Beweis für die Schuld oder Teilschuld gelten. Auch wenn im Auto diverse Diabetikersachen herumliegen, muss man keine Angabe dazu machen.