Dexcom nimmt jetzt auch Zuzahlung 10€

  • Habe jetzt auch meine 1. Rechnung von Dexcom bekommen. 30€ für die Sensoren von Dezember bis Februar. Lieferung kam im November.


    Da es vermutlich jetzt mehrere betrifft, frage ich hier. Weiß jemand, ob die 30€ bei der Zuzahlungsbefreiung für dieses Jahr gelten oder 10€ für Dezember dieses Jahr und 20€ für Januar/Februar im nächsten Jahr? :/

    Hab meine erste Rechnung auch für Dezember bis Februar bekommen . Wie das gezählt wird weiß ich leider nicht.

  • Habe jetzt auch meine 1. Rechnung von Dexcom bekommen. 30€ für die Sensoren von Dezember bis Februar. Lieferung kam im November.


    Da es vermutlich jetzt mehrere betrifft, frage ich hier. Weiß jemand, ob die 30€ bei der Zuzahlungsbefreiung für dieses Jahr gelten oder 10€ für Dezember dieses Jahr und 20€ für Januar/Februar im nächsten Jahr? :/

    Bei einer Zuzahlungsbefreiung solltest du gar keine Rechnung bekommen. Ansonsten gilt Zuzahlung bei Hilfsmitteln wie Sensoren maximal 10 Euro je Monat in dem die Leistung berechnet wird, bei Dir also 10 Euro für Dezember, 10 für Januar und 10 für Februar. Abbott berechnet das bei mir immer korrekt und bucht dann bei Vorlage der Befreiung die Zuzahlung wieder aus.


    HTH


    ingo

  • Bei einer Zuzahlungsbefreiung solltest du gar keine Rechnung bekommen. Ansonsten gilt Zuzahlung bei Hilfsmitteln wie Sensoren maximal 10 Euro je Monat in dem die Leistung berechnet wird, bei Dir also 10 Euro für Dezember, 10 für Januar und 10 für Februar. Abbott berechnet das bei mir immer korrekt und bucht dann bei Vorlage der Befreiung die Zuzahlung wieder aus.


    HTH


    ingo

    Die Zuzahlungsbefreiung muss halt dem Leistungserbringer vorgelegt werden.


    Sie gilt kalenderjährlich.

  • Bei einer Zuzahlungsbefreiung solltest du gar keine Rechnung bekommen. Ansonsten gilt Zuzahlung bei Hilfsmitteln wie Sensoren maximal 10 Euro je Monat in dem die Leistung berechnet wird, bei Dir also 10 Euro für Dezember, 10 für Januar und 10 für Februar. Abbott berechnet das bei mir immer korrekt und bucht dann bei Vorlage der Befreiung die Zuzahlung wieder aus.


    HTH


    ingo

    Danke.


    Ich kann leider meine Zuzahlungsbefreiung erst am Ende vom Jahr quasi nachträglich einreichen. Da dank öffentlicher Dienst und Zulagen das Gehalt immer etwas schwankt.

  • Ich hab da grad Späßken mit...
    Ansage von Dexcom "DZH als Abrechnungsdienstleister meldet sich bei Ihnen"... OK.
    DZH meldet sich mit Rechnung die für mich erstmal nach "für 2026" aussah, also schrieb ich an die tolle Mailadresse von DZH "Huhu, Befreiungskarte habsch noch nicht, hier schonmal das Schreiben der Barmer, dass ich die Anfang DEZ bekomme, dann werf ich Euch die rüber.".

    DZH antwortet: "Wir brauchen aber auch die für 25..."
    Ich: "OK, uhm, hier *verschick*"
    ...Stille...
    ...Stille...
    Dann erste Mahnung im Briefkasten. o,O
    Ich schreib wieder DZH an "Hey, hab ich Euch geschickt! Und 26er Karte habsch noch nicht."
    ...Stille...
    2. Mahnung mit Inkassoandrohung im Briefkasten. Cool, cool...
    Neue Mail an DZH: "Hier nochmal BEIDE Karten. Kann ich eine Bestätigung haben, dass Ihr die bekommen habt?"
    ...Stille...
    Mail ging raus an Dexcom, dass deren "Abrechnungspartner" unfähig oder unwillens ist zu kommunizieren und ich mich nicht wohl dabei fühle irgendwelche meiner Daten in den Händen so ner Gurkentruppe zu wissen..

    Bin gespannt, ob demnächst Inkassoschergen mit Knüppeln bei mir vor der Tür stehen.

    ~~~> Ich weiß das alles nicht, ich bin doch nur ein Kauz <~~~


  • Bin gespannt, ob demnächst Inkassoschergen mit Knüppeln bei mir vor der Tür stehen.

    Denen dann umgehend schriftlich mit Nachweis mitteilen das die Rechnung strittig ist, dann dürfen die das nicht weiter verfolgen und die Kosten muß dann der Auftraggeber zahlen. Sollte dann doch irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, dem widersprechen und sich auf das Theater freuen ;-)

  • Die Befreiung muss dem Leistungserbringer rechtzeitig vorgelegt werden!


    Ergänzung: Mit Leistungserbringer ist in diesem Fall Dexcom gemeint. Der Abrechnungsdienstleister ist unzuständig. Der führt den Fall weiter bis er von seinem Auftraggeber was Anderes hört.

    Einmal editiert, zuletzt von helmama ()

  • Die Befreiung muss dem Leistungserbringer rechtzeitig vorgelegt werden!


    Ergänzung: Mit Leistungserbringer ist in diesem Fall Dexcom gemeint. Der Abrechnungsdienstleister ist unzuständig. Der führt den Fall weiter bis er von seinem Auftraggeber was Anderes hört.

    Im Schreiben von Dexcom (siehe erster Beitrag im Thread) stand, an wen der Nachweis zur Befreiung zu schicken ist. Da gibt es eine Mailadresse für die Befreiung.

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • Die Befreiung muss dem Leistungserbringer rechtzeitig vorgelegt werden!


    Ergänzung: Mit Leistungserbringer ist in diesem Fall Dexcom gemeint. Der Abrechnungsdienstleister ist unzuständig. Der führt den Fall weiter bis er von seinem Auftraggeber was Anderes hört.


    Im Schreiben von Dexcom (siehe erster Beitrag im Thread) stand, an wen der Nachweis zur Befreiung zu schicken ist. Da gibt es eine Mailadresse für die Befreiung.



    Somit Richtigstellung meines obigen Textes. Die Befreiung muss zur DZH auf folgendem Weg:


    https://www.dexcom.com/de-DE/erstattungsfahigkeit251018

  • Moderator

    Hat das Label von Dexcom G7 auf Dexcom G6 geändert
  • Und genau da hatte ich meinen ganzen Schisselaweng auch hingeschickt... ;)

    Ich hab bisher von keiner Seite nochmal was gehört. Weder von DZH, noch von Dexcom, obwohl ich von beiden eine Rückmeldung erbat, ob der Fall jetzt erledigt ist.

    *seufz* :D

    ~~~> Ich weiß das alles nicht, ich bin doch nur ein Kauz <~~~

  • habe gerade mit der DAK telefoniert.

    10€ für Dexcom plus 10€ Vitalaire sind zu zahlen da es verschiedene Hilfsmittel sind und es eine maximale 10€ Grenze pro Hilfsmittel gibt.

    Es sind aber jetzt verschiedene Hilfsmittel umd deshalb beide zu bezahlen. Ist das richtig so?

  • habe gerade mit der DAK telefoniert.

    10€ für Dexcom plus 10€ Vitalaire sind zu zahlen da es verschiedene Hilfsmittel sind und es eine maximale 10€ Grenze pro Hilfsmittel gibt.

    Es sind aber jetzt verschiedene Hilfsmittel umd deshalb beide zu bezahlen. Ist das richtig so?

    Nein, ist nicht richtig, wenn die Hilfsmittel von Vitalaire auch Hilfsmittel zum Verbrauch sind.


    Siehe Beitrag von heikeov : RE: Dexcom nimmt jetzt auch Zuzahlung 10€

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • Ergänzung: Steht auch beim Bundesgesundheitsministerium:


    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/hilfsmittel.html
    "Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – das sind zum Beispiel Inkontinenzhilfen, Bettschutzeinlagen, Stomaartikel, Sonden oder Spritzen –, zahlen Versicherte zehn Prozent der Kosten pro Packung dazu, – maximal aber 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln."

  • Ergänzung: Steht auch beim Bundesgesundheitsministerium:


    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/hilfsmittel.html
    "Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – das sind zum Beispiel Inkontinenzhilfen, Bettschutzeinlagen, Stomaartikel, Sonden oder Spritzen –, zahlen Versicherte zehn Prozent der Kosten pro Packung dazu, – maximal aber 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln."

    Danke ! Da steht mir doch noch eine Diskussion mit der DAK bevor....

  • Warum? Die KK hat damit ja nix zu tun. Die Diskussion hast du mit einem deiner Versorger

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • Warum? Die KK hat damit ja nix zu tun. Die Diskussion hast du mit einem deiner Versorger

    Der braucht aber die Info von der KK, daß keine Zuzahlung erforderlich ist. Ich hatte das bei Abbott mal. Da hatte ich mich gewundert, das ich keine Zuzahlung leisten musste und Abbott meinte auf Rückfrage, das die KK gesagt hätte, es ist keine Zuzahlung nötig.

  • Wenn die KK das "wissen muss", wäre es SO viel leichter, wenn das Geld dann auch an die KK ginge und man nicht von Pontius zu Pilatus rennen müsste

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • Ganz so einfach ist das nicht. Wenn du z. B. eine Hilfsmittelpackung bekommst die länger als 1 Monat hält und die andere genau für den Monat reicht. Am einfachsten ist es übers Jahr alle Belege von Zuzahlungen zu sammeln und dann einen Erstattungsantrag bei der Krankenkasse stellen. Hier wird dann genau berechnet was über die 10 Euro je Monat geht.