Ich habe da mal ein Musteranschreiben für euren DiaDoc erstellt. Ob es damit klappt, muss jeder selbst herausfinden. Mein Doc wird dieses Anschreiben in den nächsten Tagen erhalten. Viel Glück!
Sehr geehrte(r) Herr / Frau Doktor.........
Bei meinem letzten Besuch in Ihrer Praxis teilten Sie mir mit, das Sie mir zukünftig nicht mehr als 50 Blutzucker-Teststreifen / Quartal verordnen dürfen. Sie erwähnten, das Sie befürchten, von der KV in Regress genommen zu werden.
Nach einschlägiger Meinung (siehe hierzu den Kommentar des Herrn RA Oliver Ebert unter http://www.diabetes-forum.de/news/details/821) gibt es keine Obergrenze zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen zur Behandlung von insulinpflichtigen Diabetes-Patienten. Kein Arzt müsse befürchten, allein durch die Überschreitung der angegebenen "Richtgrössen oder "Orientierungsrahmen" in Regress genommen zu werden.
Die Arznei- und Hilfsmittelversorgung ist bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, es gibt insoweit daher keine länderspezifischen Unterschiede. Die vorliegende Auskunft der KV Westfalen-Lippe auf der genannten Website gilt daher bundesweit.
Im übrigen empfiehlt die Firma Abbott, die Messergebnisse nicht zur Insulinabgabe heranzuziehen. Allein diese Aussage stellt schon eine medizinische Notwendigkeit in der Verordnung der entsprechenden Menge an Teststreifen dar.
Ich sehe Sie, als meinen Diabetologen, allerdings in der Verantwortung, dies zu berücksichtigen und mir die entsprechende Menge an Teststreifen für die Messung mit meinem bisherigen Messgerät zu verordnen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie freundlichst, mir ein entsprechendes Rezept für die in diesem Quartal benötigte Menge von XXX Stück Teststreifen (X Packungen) zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen,
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