Beiträge von Jan

    Zitat von Hammy;313530

    Eigenartig - wenn ich besoffen einen Unfall baue, redet auch keiner von "verminderter Schuldfähigkeit" (schon gar nicht wegen Unfähigkeit). Vielleicht können "DM-Neulinge" erzählen, dass sie sich noch nicht so richtig mit dem Management, der Insulin- und KH-Wirkung bzw. deren Wirkdauer auskennen, aber wer davon Ahnung hat und mir erzählt, dass " durch was auch immer der Zucker unterwegs in den Keller gehen kann" ohne zu wissen warum, dann verziehen sich meine Mundwinkel zum Lächeln ( Jogi: nicht persönlich nehmen). Man kann seinen BZ vor jeder Fahrt messen und mir kann keiner erzählen, dass er selbst bei "längeren" Fahrten nicht zwischendurch 2...5 min Zeit hat selbiges zu tun. Denn wie sagt schon §1 der StVO: "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme..." - und wer sich nicht daran hält, ist zu bestrafen! (Übrigens: inakzeptabel - ja, kriminell - nein, setzt Vorsatz voraus und strafbar wäre, während der Fahrt zu messen)
    Gruss Hammy


    Das würde Dir bei einer Trunkenheitsfahrt auch herzlich wenig bringen, denn dann würdest Du für den Vollrausch bestraft (§ 323a StGB), das bringt Dir also gar nichts. Aber für eine Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholgenusses muss man auch schon echt viel getrunken haben, ein paar Bier reichen dafür nicht aus.

    Zitat von Joa;312999

    Etwas herunter schmeißen bezeichnet eine Handlung die mit Absicht erfolgt.
    Fallen bezeichnet einen passiven Vorgang.


    Im Sprachgebrauch wird das aber schon recht nachlässig vermischt. In einem juristischen Schriftsatz sollte es wohl differnziert gebraucht werden?


    Gruß
    Joa


    In einem juristischen Schriftsatz würde man sich ganz anders ausdrücken, weil "schmeißen" sehr umgangssprachlich ist und man solche Formulierung in der Regel nicht verwendet.

    Zitat von MUC;312894

    Du kannst nur das versichern, was Dir gehört. In der Regel wird die Pumpe von der KK dem Nutzer zur Verfügung gestellt. d.h. der Nutzer ist nicht der Eigentümer der Insulinpumpe. Soweit meine Info.

    Meine Kasse schrieb in der Bewilligung:

    Bitte beachten Sie, dass das Hilfsmittel unser Eigentum ist und Ihnen leihweise überlassen wird. (Nov. 2008)


    Hast Du eine Haftpflichtversicherung? Damit versicherst Du nicht Dein Eigentum. Versichern kann man alles, ganz egal wem die Sache gehört, wenn Jennifer Lopez ihren Po versichert kann man wohl auch kaum davon sprechen, dass ihr Po in ihrem Eigentum steht.


    Ich kann auch Investitionen versichern die ich gar nicht tätige (siehe Wirtschaftskrise) selbstverständlich kann ich auch eine Pumpe versichern. Wichtig ist, sie ist im Normalfall nicht in der Haftpflichtversicherung, weil da ausgeschlossen ist, dass die Sache geliehen ist. Das ist die Pumpe aber. Geliehene Gegenstände mit zu versichern würde bei mir das doppelte Kosten.


    Die Frage ist nur, wie sinnvoll ist eine solche Versicherung. Ich denke im Falle des normalen Gebrauchs hat die Krankenkasse im Fall des Verlustes keine Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer. Wenn Du sie fahrlässig kaputt machst oder aber stehlen lässt könnte das durchaus möglich sein, mir ist aus der Presse aber kein Fall bekannt, wo die Krankenkasse Schadenersatz wollte. Wenn Du gar grob fahrlässig handelst wird die Versicherung vermutlich ohnehin ihre Leistung verweigern. Daher habe ich die Pumpe nicht versichert.


    Man muss auch mal sehen, dass die Dinger echt widerstandsfähig sind, meine ist schon so oft herunterfallen oder irgendwo gegen gekracht, da passiert absolut nichts mit. Ich weiß aber auch nicht, wo die Pumpe in diesem Fall hier drauf gefallen ist.


    Zitat von House;312878

    Hört sich für mich an, als ob Du hier jemandem etwas unterstellen willst. Aber wie auch immer, herunterschmeißen und runtergefallen sind zwei sehr unterschiedliche Fakten, die wir hier nicht in einem Pott werfen wollen.


    Die Minimed Pumpen sind gerade am Display sehr empfindlich, IMHO.


    Ich unterstelle niemandem etwas (und das solltest Du mir gegenüber auch nicht tun), aber "heruntergefallen" ist kein klassischer Garantiefall. Ich denke nicht, dass Pumpenhersteller besondere Garantiebedingungen haben und wenn Du ein iPhone herunterschmeißt oder es herunterfällt, wie auch immer, Apple wird es Dir nicht austauschen. Das selbe wird Dir passieren, wenn Dein Fernseher, Deine Stereoanlage, oder sonst was herunterfällt. Garantie ist freiwillig und frei verhandelbar, warum sollte ein Unternehmen heruntergefallen in die Garantiebedingungen aufnehmen?

    Zitat von Typ1er;312801

    ist unterschiedlich, Disetronic hat meine alte Htron, ca 1 Monat Restlaufzeit nicht mehr getauscht (Gehäuse geplatzt). Meine Minimed 508 wurde ca 1Jahr vorher außer Betrieb gestellt und auch nicht ersetzt (Feuchtigkeit am Display, durch Schwitzen, einzelne Segmente in der Anzeige Tod), jetzt bei der 522 wurde die Pumpe Anstandslos ersetzt (Elektronikfehler). Bei der Htron, und auch bei der 508 gab es nur ein Leihgerät, bei der 522 jetzt eine neue Pumpe.


    Kannst zu jederzeit da anrufen auch Nachts, ich hab um 3:30 Uhr angerufen beim letztem mal, Sie sagte mit um 6:30Uhr geht die neue Pumpe raus, um 9:30 Uhr hatte ich Sie in den Händen.


    Ein Elektronikfehler wird in der Regel sicher auch ein Garantiefall sein.

    Zitat von House;312707

    Ja, ruf bei der Medtronic Service-Hotline unter 0800 6464633 an. Schildere den genau das was Du hier auch geschrieben hast und Du bekommst eine Ersatzpumpe.


    BTW
    Du hast ja 4 Jahre Garantie auf deine Pumpe.


    Garantie heißt aber nicht, hau mit dem Hammer drauf, Du bekommst eine neue. Garantie ist nur vertraglich vereinbart und freiwillig, das heißt aber auch, es wird durch Vertrag bestimmt, was die Garantie beinhaltet. Herunterschmeißen kann da herausfallen.


    Außerdem ist die Pumpe ziemlich widerstandsfähig.

    Zitat von LoMo1970;312026

    Hast du die Vollversion?
    Dann schreib eine Mail hin, Joerg Moeller [info@sinovo.net] kann dir da sicher helfen. Der Support ist echt Klasse!


    Siehe zwei Beiträge über Dir...

    Einen Teil selber bezahlen geht nicht (abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung), das liegt an folgendem: Wenn man die Indikation hat muss die Krankenkasse die Kosten voll übernehmen, hat man diese nicht darf sie die Kosten gar nicht übernehmen. Für Mittelverschwendung haftet übrigens der Vorstand, wenn ich mich recht entsinne.


    Jedenfalls eine Teilzahlung gibt es nicht.


    --


    Da man bei einer Pumpe Verbrauchsmaterialien generell nicht bezahlt, trifft das auch beim OmniPod zu.

    Zitat von poldy;311866

    Hallo Kruemel,
    das Thema interessiert mich auch, da ich von ICT auf Pumpe umstellen möchte.
    Frage beim nächsten Date mit Diadok auch mal nach.
    Bin gespannt.
    Grüße Poldy :)


    Ich möchte zu bedenken geben, dass man sich sehr stark auf die Pumpe verlässt und die auch lange benutzen will/muss. Ich würde daher keine Pumpe eines No-Name Anbieters nehmen (auch wenn ich mich mit dem Artikel aus Zeitmangel nicht wirklich beschäftigt habe). Das Pumpengeschäft ist nicht ganz leicht und die Konkurrenz ist hoch und der Forschungsdruck auch (Medtronic mit CGMS). Die wären nicht der erste Anbieter der Insolvenz anmelden muss. Ich würde daher keine Pumpe von No-Name Anbietern nehmen, sondern nur eine von den beiden großen....

    Lass Dich nicht verwirren, die die das beim MDK beurteilen sind nicht notwendigerweise Diabetologen (bzw. sie sind es ziemlich sicher nicht). D. h. abgesehen von dem was vielleicht mal im Studium kam und für uninteressant befunden wurde, haben die keine Ahnung davon.


    Ich hab beispielsweise einmal von einer Ärztin gehört, wenn der BZ über 120 mg/dl ginge hätte man sofort ein sehr hohe Risiko für Folgeschäden. Das ist natürlich quatsch, eine besondere Ausbildung haben die Ärzte beim MDK nicht. Also nicht verwirren lassen. Das ist genau wie bei denen, die beim Versorgungsamt die Schwerbehinderung beurteilen, die haben gar keine medizinische Bildung.


    Und wer sagt Dir nun, dass Du eigentlich 124 hast? Die anderen Teststreifen, die auch um 15% falsch sein könnten? Auch mit einem Messgerät ist das Prinzip doch dasselbe. 124 + 20% = 148,8 mg/dl und 180 - 20% = 150, der echte Wert könnte also auch 150 gewesen sein, oder er war 180 und die andere Dose lag daneben, oder er lag bei 124 und Du hast Recht. Da kann man nur spekulieren, wenn Du es genau wissen willst lasse beim nächsten HbA1c den BZ Wert mitbestimmen (macht nur Sinn wenn der sofort bestimmt wird, weil der Wert sich durch das Liegen der Probe verändert) und messe mit dem selben Tropfen auch mit dem Messgerät, dann weißt Du es.


    Meiner Meinung nach hast Du einen Denkfehler dadrin.


    Folgendes: Deine Vergleichsmessung eignet sich nicht. Angenommen Du nimmst beide Werte aus dem selben Blutstropfen hast Du folgendes Problem. Beide Messgeräte könnten eine Abweichung von 5% haben, nur wenn Du Pech hast, weicht das eine 5% nach unten und das andere 5% nach oben ab. In dem Fall errechnest Du eine Abweichung von 10% und sagst, das eine weicht 10% ab, allerdings weichen beide jeweils nur 5% vom echten Wert ab. Größer wird der Unterschied, wenn man im obigen Beispiel unterstellt, dass jedes 10% oder 15% abweicht. Dann sagst Du im schlimmsten Fall, dass die Streifen um 30% abweichen, obwohl sie nur um 15% abweichen und in der Norm sind.


    Solche Vergleiche kannst Du nur mit dem Laborwert als Vergleichsprobe machen, die Messgeräte sind dafür ungeeignet.

    Zitat von LoMo1970;310022

    Mein Doc sagt bei mir wäre es kein Problem mit den 50%.
    Allerdings würde er es mir nicht empfehlen. Die geringen Vorteile würden die Nachteile nicht ausgleichen.
    Wenn ich danach googel, findet man überall das Gleiche, 50/50 Pro/Contra.
    Keine Ahnung was ich machen soll...


    Also die 50 können für manche unglaublich große Vorteile bieten. Beispielsweise, wenn man sich im öffentlichen Dienst bewirbt, dort werden die Behindertenquoten nämlich beachtet. Für manche kann es auch sehr wichtig sein, früher in den Ruhestand gehen zu können, weil sie den Beruf nicht mehr ausüben können.

    Zitat von marianne;309938

    Danke
    Besteht überhaupt eine Chance ,die 50% noch zubekommen? Mir hat einer geschrieben das mir wenn überhaupt 40% zustehen.


    Im Diabetes Journal steht die Meinung von zwei Anwälten. Der eine sagt, es wird leichter einen GdB von 50 zu bekommen und einer der sagt, es wird schwerer. Ich denke eher ersteres.

    Zitat von marianne;309609

    Hallo Marianne Kann mir einer helfen ??mein schwebeshädigten ausweis lief 5 Jahre auf 50% jetzt wurde ich neu geprüft und bekomme noch 30% aufgrund zufrieden stellende Zuckerwerte.Einspruch abgelehnt.Was kann ich noch tun?? Habe seit2009 Insulinpumpe Danke im vorraus


    Wenn das Widerspruchsverfahren abgelehnt worden ist bleibt Dir leider nur zu klagen. Eine andere Möglichkeit besteht nicht, aber denke daran, die Frist läuft. Wenn Du Dich juristisch nicht selber auskennst würde ich empfehlen, dass Du Dich von einem Anwalt beraten lässt!

    Zitat von mistpfützenfrosch;308411

    Wäre doch aber cool wenn ein Chip integriert wäre wo man Musik drauf laden kann. Als ich meine Pumpe bekam habe ich zu meiner Mam gesagt "Wenn ich jetzt noch Tetris drauf spielen könnte!".:)


    Kauf Dir lieber einen MP3 Player, das ist günstiger, denn die Krankenkasse würde Dir keine Pumpe bezahlen, die Sonderfunktionen hat.