Hallo,
ich denke nach dem Urteil (Urteilsbegründung) bestehen momentan eher schlechte Aussichten auf
eine positive Entscheidung zum CGM, egeal bei welcher GKV man versichert ist.
Die Ablehnung meines letzten Überprüfungsantrags:
Antrag auf Kostenübernahme für ein Glukosemess-System
Sehr geehrter
Im Widerspruchsbescheid wurde begründet, dass es sich bei der kontinuierlichen Mes sung des Zuckergehaltes im Unterhautfettgewebe um eine neue, bisher nicht anerkannte Untersuchungsmethode handelt.
Hierzu ist aktuell ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.07.2015 (Az.: B 3 KR 5/14
R) ergangen, wonach für die kontinuierliche Blutzuckermessung im Unterhautfettgewebe die Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) als neue Untersuchungs und Behandlungsmethode noch nicht vorliegt. Solange die Anerkennung als Untersu chungsmethode nicht erfolgt ist, kann auch eine Aufnahme als Hilfsmittel in das Hilfsmit telverzeichnis nicht erfolgen.
Das Gericht führt in seiner Begründung u. a. aus:
Die Behandlungsmethode der "kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung" darf auch nicht ausnahmsweise ohne positive Empfehlung des GBA im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden. Selbst wenn möglicherweise vieles dafür spricht, dass die neue Methode für einen bestimmten Patientenkreis überwiegend vorteilhaft und - zumindest solange zusätzlich auf die herkömmlichen Blutzuckermessun gen nicht verzichtet und die Insulinpumpe nicht automatisch über das System gesteuert wird - auch mit keinen weiteren Risiken verbunden ist, kann eine neue Methode grund sätzlich erst nach einer positiven Empfehlung des GBA gewährt werden. Denn es kommt nicht nur auf die gesundheitlichen Risiken, sondern insbesondere im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot auch auf den diagnostischen bzw therapeutischen Nutzen der Methode an, der zuerst hinreichend belegt sein muss.