<h2>Hier eine Pressemeldung des AOK Bundesverbandes.
</h2><h2>AOK: Insulinanaloga für Diabetiker gesichert</h2>
<h3>Rabattverträge der AOK sichern preisgünstige Insulinanaloga</h3>
Typ-1-Diabetiker,
die bei der AOK versichert sind, werden weiterhin kurzwirksame
Insulinanaloga erhalten können. Das gewährleistet die AOK durch ihre
2006 abgeschlossenen Rabattverträge mit Pharmaherstellern. "Damit ist
sichergestellt, dass die kurzwirksamen Insulinanaloga für
AOK-Versicherte nicht teurer sein werden als Humaninsulin", sagte
Sabine Beckmann vom AOK-Bundesverband am Donnerstag (28. Februar).
Anlass
ist die jüngste Änderung der Arzneimittel-Richtlinie durch den
Gemeinsamen Bundesausschuss. Das oberste Selbstverwaltungsorgan von
Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat am 21. Februar beschlossen, dass
künftig kurzwirksame Insulinanaloga nur noch dann von den Krankenkassen
bezahlt werden, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin.
Hintergrund ist, dass sich in Studien keine Belege für einen
Zusatznutzen der Insulinanaloga hatten finden lassen, der den derzeit
höheren Preis dieser Präparate im Vergleich zu Humaninsulin
rechtfertigt.
In begründeten Ausnahmen, etwa bei allergischen Reaktionen von
Patienten auf Humaninsulin, können Insulinanaloga weiterhin verordnet
werden. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn er nach Nichtbeanstandung
durch das Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht
worden ist. Dafür gibt es eine Frist von zwei Monaten.
<h3>Kein Grund zur Verunsicherung</h3>
Sobald der Beschluss rechtswirksam sei, werde die laufende
Rabattregelung für Typ-2-Diabetiker auf Patienten mit Diabetes Typ 1
ausgedehnt, erläuterte Beckmann vom AOK-Bundesverband. Sie appellierte
an Patientenverbände und Selbsthilfegruppen, bereits erfolgte Aufrufe
an Diabetiker zu "Hamsterkäufen" zu unterlassen. "Es gibt keinen Grund,
Typ-1-Diabetiker zu verunsichern", so Beckmann. "Die AOK gewährleistet,
dass die kurzwirksamen Insulinanaloga weiterhin verordnet werden
können."
Bereits 2006 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss eine ähnliche
Regelung für Typ-2-Diabetiker beschlossen. Danach dürfen kurzwirksame
Insulinanaloga nur noch dann zu Lasten der Krankenkassen verordnet
werden, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Die AOK schloss
daraufhin mit Herstellern von Insulinanaloga Rabattverträge. Dadurch
ist sichergestellt, dass keine Mehrkosten entstehen, wenn
AOK-Versicherten Insulinanaloga verordnet werden.
Pressemitteilung: AOK-Bundesverband.
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