Beiträge von Heide

    Nutze seit mehr als zwei Jahren das FSL ohne größere Probleme. Habe vor zwei Wochen ein neues Lesegerät von Abbott erhalten, da das erste in die Jahre gekommen war und nur noch sehr schwerfällig reagiert hat. Nun, beim zweiten Sensor auf dem neuen Lesegerät, tritt ein Fehler auf, den ich noch nie beobachtet habe:


    Nach der Aktivierung zeigt das Lesegerät die Verlaufskurve nicht mehr an. Die gescannten Werte werden im Protokoll angezeigt, ich kann auch Insulin- und Kohlehydratmenge eingeben, ich kann Scannen oder blutig messen, und ich kann auch die heutigen Daten auf den Laptop übertragen (mit der App von Abbott). Aber die Verlaufskurve wird nicht mehr angezeigt! Im Computer kann ich die einzelnen Punkte zum jeweiligen Scan sehen - im Lesegerät sieht man nur den aktuell gemessenen Punkt, d.h. dass auch das Auge keine Verlaufskurve nachempfinden kann.


    Hatte jemand schon mal dieses Problem, und falls ja, gibt es eine Lösung dafür?? Denn wie Murphy's Gesetz das so will, habe ich den Sensor heute gegen 17 Uhr aktiviert, so dass die erste Messung um 18 Uhr erfolgte. Das heißt, dass ich bis kommenden Mittwoch (nach den Feiertagen) keine Chance habe, bei der Hotline anzurufen, um entweder den Sensor oder das Lesegerät zu reklamieren oder eine andere geniale Auflösung des Rätsels zu erfahren.


    Wer, wie ich, sensorsüchtig ist, kann vielleicht nachvollziehen, warum es mir schwerfällt, gerade über die Feiertage sozusagen ohne die wichtigen Verlaufsdaten auszukommen, die ja viel mehr aussagen als die jeweiligen im Protokoll vermerkten Scans.


    Freue mich über gute Ideen (sonst wird vermutlich mein Sensor über die Feiertage "plötzlich und unerwartet abfallen" müssen - aber dann werde ich auch nie erfahren können, was eigentlich los war). Hab nämlich keine Lust mit einem Hotline-Mitarbeiter darüber verhandeln zu müssen, ob ich in so einem Fall einen neuen Sensor setzen darf und den Problemsensor reklamieren kann.


    Vielen Dank schon mal.


    Heide

    @ Pirat


    Den Zielbereich beim Libre stellst Du in den ganz normalen Systemeinstellungen ein, nicht in den Optionen für Fachpersonal - also auf das Zahnrad rechts oben drücken, dann siehst Du Zielbereich, da kannst Du dann den gewünschten Wert einstellen.


    Schönen Abend noch


    Heide

    Meerbuscher


    Du sagst, Du hättest keine Zuzahlung bezahlt? Bist Du zuzahlungsbefreit?
    Ich habe nämlich für die ersten 7 Sensoren, die von der DAK finanziert wurden, die gesetzliche Zuzahlung bezahlt (€ 30 für 7 Sensoren wurde von Abbott bei mir abgebucht, Versandkosten wurden nicht berechnet). Hatte mein Rezept am 1. Juli eingereicht, ca. 1 Woche später waren die Sensoren bei mir eingetroffen.


    Bin verwundert, denn dass die gesetzliche Zuzahlung anfällt ist auch auf der DAK website so angegeben.


    Heide

    Möchte kurz berichten, dass ich am 1. Juli mein Rezept über 7 Sensoren bei Abbott eingereicht habe. Bin vorgegangen wie in meinem Beitrag 1649 beschrieben. Heute trafen die ersten von der DAK finanzierten 7 Sensoren bei mir ein. Abbott hat eine Zuzahlung von insgesamt 30 Euro für die 7 Sensoren berechnet. Portokosten wurden nicht bei mir abgebucht!


    Das heißt also, dass das Genehmigungsverfahren bei der DAK, im Moment jedenfalls, problemlos funktioniert. In die Genehmigung war ich selbst nicht verwickelt, die spielte sich zwischen Abbott und der DAK ab. Zeitraum zwischen Rezepteinreichung und Lieferung also genau eine Woche (auf dem Rezept stand nur Diabetes Typ 1 und ICT sowie Quartalsbedarf 7 Sensoren und die Kennzeichnungsnummer für Sensoren)!


    Ich bin total glücklich, dass das jetzt letztendlich so problemlos geklappt hat.


    Heide

    Habe gerade die Satzungsänderungen der DAK vom 1.7. 2016im Netz nachgeschlagen und folgendes gefunden und bin irgendwie vom Donner gerührt und völlig verwirrt.


    https://www.dak.de/dak/downloa…_1_7_2016_pdf-1821550.pdf


    bei letzterem Link Paragraph 19 c.


    und
    https://www.dak.de/dak/downloa…om_01_07_2016-1822690.pdf


    Heißt das, dass bei der DAK nun alles wieder über den Haufen geworfen wurde oder wird?? Und nun doch wieder irgendwelche Entscheidungen abgewartet werden müssen??


    Ich habe vor zwei Tagen meinen Quartalsbedarf von 7 Sensoren (so wie in meinem früheren Beitrag beschrieben) bestellt und warte darauf ob die Sensoren geschickt werden, sobald die Rezeptbestätigung durch ist (die Verzögerung ergibt sich daraus, dass das Rezept auf dem Postweg zu Abbott unterwegs ist). Die Genehmigung durch die Krankenkasse wird ja nach den Auskünften, die ich erhalten habe, direkt zwischen Abbott und der DAK verhandelt.
    Ich werde natürlich berichten, was geschieht - aber die im Netz gefunden Mitteilungen der DAK machen mich natürlich unsicher.


    Kann sich jemand von Euch einen Reim darauf machen?


    @ grosb
    Kannst Du über Deinen Kollegen von der Krankenkasse herausfinden, was das nun wieder zu bedeuten hat.


    Grüße


    Heide

    Ich bin vor ein paar Tagen bei der DAK Geschäftsstelle Frankfurt gewesen und man hat mir ein Informationsblatt für die Versicherten und ein Informationsblatt für Ärzte (letzteres um es an den Arzt weiter zu leiten) mitgegeben.


    Ich zitiere hier aus den Informationen für Ärzte, das datiert ist vom April 2016:



    Zitatanfang
    Die DAK-Gesundheit übernimmt ab sofort die Kosten für die Versorgung mit dem neuen Glukosemesssystem FreeStyle Libre.............


    Vorraussetzung für die Kostenübernahme sind ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus und ein Kassenrezept über die Notwendigkeit eines Flash-Glukose-Messsystems.


    Die Notwendigkeit kann sich ergeben aus:
    ° einer intensivierten konventionellen Insulintherapie bzw. Insulinpumpentherapie mit der Erforderlichkeit von 4 oder mehr Blutzuckerteststreifen pro Tag oder
    ° einem mit konvertioneller Blutzuckermessung schwer einstellbaren Blutzuckerwert
    oder
    ° besonderen Begleiterkrankungen
    oder
    ° besonderen psychosozialen Situationen.


    Wenn Sie das FreeStyle Libre verordnen möchten, vermerken Sie bitte die Begründung auf Ihrer Verordnung - also zum Beispiel "intensivierte konventionelle Insulintherapie (ICT)".


    Wichtig für Sie:
    Da das Lesegerät und die Sensoren - anders als Blutzuckerteststreifen - für uns Hilfsmittel sind, wird es keine Probleme mit etwaigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen geben.


    Der Erstantrag und die Nachbestellungen für die Sensoren werden von den Versicherten selbst über den Webshop von Abbott abgewickelt (http://www.freestylelibre.de über die Funktion "Rezept einreichen"). Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der DAK-Gesundheit und dem Hersteller. Dazu benötigen wir eine Muster-16-Verordnung von Ihnen . Das Starterkit beinhaltet 1 Lesegerät und 2 Sensoren, die Menge je Nachbestellung ist begrenzt auf 7 Sensorten, also auf den Bedart für drei Monate.
    Zitatende


    Es folgen noch Hinweise auf Schulung, Weiterbildungsangebote für interessierte medizinische Fachkräfte durch den Hersteller Abbott, eine Hotlinenummer für Ärzte. Ein Hinweis darauf, wie die Daten in der Praxis abgerufen werden können etc.


    Ich habe noch erfahren, dass man, sobald man das Rezept hat, nicht mehr einen weiteren Umweg zur Genehmigung durch die DAK machen muss, sondern sich mit dem Rezept direkt an den Webshop von Abbott wendet. Dabei bekommt man in dem Bereich des Webshops für Bestellungen mit Rezept einen Code, den man auf dem Rezept vermerkt. Das Rezept sendet man dann an die angegebene Adresse in Eisenhüttenstadt. An Zuzahlungen fällt die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises an. Die Portokosten für den Quartalsbedarf von 7 Sensoren übernimmt der Versicherte. Die Portokosten und die Zuzahlung werden von Abbott berechnet und über die im Webshop angebotenen Möglichkeiten bezahlt.


    Die offizielle Entscheidung über die Satzungsänderung für diese freiwillige Leistung der DAK ist für den 1. Juli 2016 geplant.


    Das sind doch mal gute Nachrichten, finde ich!!

    Ich habe mich bei meinem Gespräch mit DAK übrigens auf nachstehende Info zur Genehmigung des Libres für Kinder bezogen, die auf der DAK Webseite veröffentlicht ist.


    https://www.dak.de/dak/leistun…eStyle_Libre-1572494.html



    Darin befindet sich folgendes Absatz:



    Versorgung mit Glukose Messsystem als freiwillige Satzungsleistung


    Aus diesen Gründen hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, die Versorgung von Kindern ab vier Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahre mit dem Glukose-Messsystem in ihre Satzung aufzunehmen. Auch für Erwachsene ist eine entsprechende Satzungsänderung geplant. Bisher ist das neue Messsystem keine gesetzliche Leistung der Krankenkassen.




    Der Satz AUCH FÜR ERWACHSENE IST EINE ENTSPRECHENDE SATZUNGSÄNDERUNG GEPLANT war der Aufhänger für meine Nachfrage, ob diese Satzungsänderung inzwischen erfolgt sei, bzw. wann man damit rechnen könne, dass auch Erwachsene einbezogen würden. Daraufhin wurde mir von der Mitarbeiterin des Hilfsmittelzentrum wörtlich gesagt: "Ja, wir machen das jetzt so, auch für Erwachsene"


    In dem oben angegebenen Link bezüglich der Genehmigung für Kinder sind auch alle Voraussetzungen angegeben, unter denen man das Libre als Hilfsmittel beantragen kann (alle diese Punkte sind mit einem ODER verbunden, d.h. man muss nicht ALLE angegebenen Voraussetzungen erfüllen). Auch alle anderen wichtigen Infos zur Beantragung, Rezepteinreichung etc. sind aus dem o.a. link zu entnehmen. All das wurde mir am Telefon noch einmal zitiert.


    Ich persönlich habe meine Sensoren seit Oktober selbst finanziert und werde die gute Nachricht wahrscheinlich erst glauben, wenn ich den ersten Quartalsbedarf auf Kassenkosten geliefert bekommen habe - aber es scheint etwas voranzugehen!


    Heide

    Bin schon seit langem stille Mitleserin. Da auch ich bei der DAK versichert bin, hat mich der Beitrag von Meerbuscher von gestern abend aufhorchen lassen. Habe deshalb heute mit dem Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrum der DAK telefoniert und ebenfalls die Auskunft bekommen, dass die DAK jetzt das Freestyle Libre auch für Erwachsene übernimmt. Man muss sich ein Quartalsrezept beim Arzt besorgen und dieses dann bei Abbot einreichen. Ich werde auch noch einmal mit der für mich zuständigen Geschäftsstelle sprechen, sobald ich das Rezept habe, um ganz sicher zu gehen. Vielleicht können auch noch ein paar andere von Euch, die bei der DAK sind, die Info gegenchecken.


    Werde weiter berichten.


    LG


    Heide