Beiträge von wanderdiabetiker

    Ich bin mir auch nicht sicher wie viel er den Teilnehmer von dem zugegebener umfangreichen Stoff auch in der Schulung verständlich rüber bringen kann. Und das vollkommen unabhängig von seinem Buch.
    Das ist sicher auch ein Grund warum mehrere Teupianer mehrfach bei der Schulung sind und immer noch etwas neues finden.

    Mal ganz OT


    Zitat von sickandstrange;281617

    na jetzt wo ich krank bin, muss sie natürlich für mich einspringen. so lange ich dann wieder auf arbeit bin ist sie sozusagen in der "gefriertruhe". sie darf laut gesetz nicht als SBV arbeiten, solange ich vor Ort bin. Doofes gesetz , ich weiss.. ich dürfte sie noch nicht mal einweisen laut diesem gesetz, so lange ich noch auf arbeit bin. wer sich das ausgedacht hat, der hat scheinbar keinen plan .... :rolleyes:


    Du darfst deine Stellvertretung einarbeiten. Sie darf nur nicht alleine tätig werden außer ein Kollege will das mit der Stellvertretung machen und nicht dir.
    Freistellung geht bei dauerhaft über 100 Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten.
    Wenn du in Elternzeit bzw. Mutterschutz gehst und deine Vertretung in Amt und Würden kommt gibt es dann eine "neue, weitere" Stellvertreterin oder Stellvertreter?
    Falls nicht ist die dann aktive Vertrauensperson der Schwerbehinderten vielleicht gleich gezwungen eine Neuwahl zu organisieren.


    Und ob du ein BV benötigst oder nicht kannst du sicher mit den Ärzten besprechen.

    Am einfachsten ist es wohl auf die Seite


    http://www.diabetesdorfalthausen.de


    zu gehen und dort den Text unter Advice Device durch zu lesen.


    ...
    z. B. vertraglich geregelt als stille Gesellschafter der vorhandenen GmbH mit dem kostenlosen
    Bezugsrecht für dieses Produkt (egal in welcher Endfassung) und Ausschüttung der Erlöse durch Verkauf an Nicht-
    Einleger im Verhältnis der angelegten Einlagen.
    ....


    Jetzt sollte aber eigentlich
    1) ja/nein
    2) ja/nein


    beantwortet werden.

    Zitat von Akina;280213

    Dein Wort in Gottes Ohr !?


    wer sich beteiligt bekommt auch das Produkt nach meinem Wissenstand.
    Und falls vorhanden auch Erlöse aus der Verwertung des Produktes wenn das erfolgreich ist. Anteilig zur Beteiligung.