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[LEFT]Produktgruppe 21 Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 26.11.2007[/LEFT]
[LEFT][..} Der Versicherte und / oder ggf. die Betreuungsperson muss in der
Lage sein, mit Erfolg den Gebrauch des Gerätes unter Anleitung des Arztes zu
erlernen und die Auswertung der Messergebnisse beherrschen. Der verordnende
Arzt hat die Eignung auf der Verordnung zu bestätigen. Der Versicherte
(bzw. die Betreuungsperson) muss ein Patiententagebuch führen, in welchem
die gemessenen Ergebnisse bzw. aufgetretenen Ereignisse protokolliert
werden und alle weiteren für eine Beurteilung des Krankheitsverlaufs wesentlichen
Informationen (wie z.B. die Medikation) eingetragen werden. Ein in das
Messgerät integrierter Speicher kann das Patiententagebuch i.d.R. nicht ersetzen
und ist nur als zusätzliche Informationsquelle bei der Bewertung des Therapieerfolges
anzusehen. Der behandelnde Arzt muss sich davon überzeugen,
dass der Versicherte bzw. die Betreuungsperson
- die Messungen fehlerfrei durchführen kann,
- das Patiententagebuch zuverlässig führt und[/LEFT]
- die Ergebnisse richtig bewertet und umsetzt.
Das heißt: die Grundlage existiert bereits, daß man irgendwann sagen kann "Wenn du weiter Teststreifen haben willst leg mir erstmal dein Tagebuch vor".