Beiträge von d1werner

    Ich kann keinerlei Unterschied zwischen den verschiedenen Sensoren feststellen.



    Ich bin inzwischen beim 6. Sensor, wobei dieser wie auch der 5. aus einer neuen Produktion stammt (Haltbarkeit bis 10-2015, die Sensoren 1-4 waren nur haltbar bis 04-2015).


    Unterschiede in der Reaktion auf der Haut habe ich nicht festgestellt, eher im Gegenteil. Bei den ersten Sensoren war noch ein kleiner roter Fleck (ohne Juckreiz, verschwand nach einem Tag verschwand) zu sehen. Seit Sensor ist keinerlei Hautreaktion mehr feststellbar.


    Es ist das gleiche Problem wie mit dem Katheder-pflastern. Manche vertragen fast alle, andere wiederum reagieren sehr sensitiv. Das ist tatsächlich sehr erstaunlich, wie empfindlich manche Haut auf ein Pflaster reagiert. Ich in da anscheinend "sehr unempfindlich". Eigentlich erstaunlich, da ich ansonsten sehr allergisch auf viele Stoffe reagiere. Allerdings weniger mit der Haut, sondern allgemein gegenüber Nahrungsmitteln.

    Katheder bzw. die Lage des Katheders erscheint mir die grösste "Schwäche" der Pumpen- Therapie zu sein. Leider sieht man dem Katheder beim Setzen nicht an, ob er nun "gut" sitzt.


    Ist die Lage "richtig", dann erreiche ich perfekte Werte und würde ihn am liebsten "ewig" drin lassen (das führt aber auch zu Problemen mit der Liegedauer, die ich aber noch nachvollziehen kann und auf die ich nicht weiter eingehen will).


    Ist der Katheder dagegen "schlecht" platziert, dann merkt man das an deutlich schlechteren Kurven und erhöhtem Insulinverbrauch. Oft leider erst nach Stunden, oft fehlt dann die Zeit oder der Ort den Katheder schnell neu zu setzen. Die Ursache kann ja auch ein BE-Fehler sein, daher darf man auch nicht zu hektisch korrigieren. Das führt leider dazu, daß man eine Zeitlang mit schlechteren Werten leben muss.


    Was mir persönlich aufgefallen ist, daß der Katheder auf der rechten Bauchseite eigentlich immer perfekt sitzt, aber auf der linken Seite fast immer Probleme macht. Warum? Keine Ahnung ...


    Derzeit nutze ich Flexlink-Teflon-Kather mit 10mm - vielleicht sollte ich mal eine kürzere Länge (zumindest links) ausprobieren.


    Wunsch: Möglichkeit zu erkennen, daß die Lage des Katheders richtig gewählt ist. Umsetzbar? Wahrscheinlich nicht, da es ja sehr viele Einflüsse gibt


    Also, bleibt das unsichere Kathedersetzen und der jeweilige (fromme) Wunsch, daß er richtig platziert ist!

    Ich befürchte auch, daß es sehr schwierig ist bei Einzelfallentscheidungen die Vergleichbarkeit des eigenen Falles nachzuweisen.


    Bei Altbauten geht es bei der Übernahme der Kosten nur um die Unterbringung und die Verpflegung. Die ärztlichen Leistungen werden ambulant abgerechnet und entsprechend auch übernommen.





    Die Entscheidung bei mir lautete so (Auszug, insgesamt 4 Seiten):



    Aus den folgenden Gründen konnte die TK Ihrem Anliegen leider nicht entsprechen:


    Die Gesetzliche Krankenversicherung darf Leistungen nur gewähren, soweit ein Gesetz dies zulässt (§ 31 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I).


    Für die Übernahme von Unterbringungskosten sieht das SGB V, in dem die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt sind, Leistungsmöglichkeiten nur im Rahmen einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung sowie bei Krankenhausbehandlung vor.


    Im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen besteht nur in bestimmten Fällen die Möglichkeit, auch Nebenleistungen zu übernehmen. Dies ist in § 60 SGB V geregelt. Danach dürfen lediglich - unter bestimmten Voraussetzungen - Fahr- und Transportkosten, nicht aber Unterkunftskosten übernommen werden.


    Eine Diabetesschulung ist grundsätzlich eine im Rahmen der ambulanten Krankenbehand- lung zu erbringende Leistung. Hierfür wurde auch in Rheinland-Pfalz ein "Diabetes-Vertrag" zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Diabetikern durch Intensivierung der Kooperation von Vertragsärzten geschlossen. In diesem ist die spe- zielle Versorgung und Schulung von Diabetikern am Wohnort geregelt.


    Eine Kostenübernahmemöglichkeit für nicht vertraglich geregelte Patientenberatungen eröff- net § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Danach kann die Krankenkasse als ergänzende medizinische Leistungen außervertragliche, wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke erbringen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. In die- sem Rahmen kann zum Beispiel die Ernährungsberatung als Leistung angeboten werden. Ergänzende Leistungen sind Leistungen, die nach pflichtgemäßem Ermessen von der Kran- kenkasse zu erbringen sind. Die Kasse hat insoweit entschieden, nur Ernährungsberatungen als Einzelberatung oder in Kleingruppen von maximal fünf Teilnehmern durch bestimmte anerkannte Anbieter zu bezuschussen. Diabetes-Schulungen werden davon nicht erfasst.


    Die Kostenerstattung ist in § 13 SGB V geregelt. Gemäß § 13 Abs. 3 SGB V sind dem Versi- cherten die Kosten einer selbstbeschafften Leistung zu erstatten, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte, oder sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat, soweit diese notwendig war.





    Wie gesagt, es gab auch bei der TK Fälle wo die Kosten übernommen wurden. Eventuell besteht hier Spielraum beim jeweiligen Sachbearbeiter - das war zumindest mein Eindruck bei Nachfragen.




    Die Paragraphen habe ich mal hier reingepostet, da ja der eine oder andere sich gerne über deren Auslegung unterhalten möchte.




    Schöne Weihnachten !



    :weih

    Schwieriges Thema, bei dem ich leider auch erfolglos geblieben bin. Allerdings bin ich den letzten Schritt (Sozialgericht) nicht mehr gegangen. Letztendlich reitet die TK auf der sog. "Einzelfallentscheidung" rum. Teurere, stationäre Schulungen in Krankenhäusern würden sie zahlen, aber die Therapie von Altbauten erkennen sie nicht an.
    Besonders ärgerlich war, daß in meinem Kurs zwei weitere TK-Versicherte die Schulung bezahlt bekommen hatten - aber auch hier lt. TK und Patientenvertretung: Einzelfallentscheidung

    Ich sehe das genauso wie der Autor des zitierten Artikels. I
    ch hätte überhaupt keine Probleme damit gehabt meine Daten Abbott zur Verfügung zu stellen - aber ich will gefragt werden.


    Vertrauen ist hier der Kernpunkt - unverständlich wie Abbott so dilettantisch mit einem solchen sensiblen Thema umgeht.


    Man kann den Datenverkehr aber via Firewall ohne weiteres blockieren:



    Die separate Anfrage beim Update-Server erlaube ich weiterhin

    Vielleicht hängt auch die Verlängerung auf 21 Tage (Bei mir auch) mit diesen Verkäufen bei eBay zusammen. Mit dem bisherigen Intervall von 14 Tagen hätte man seinen Monatsbedarf quasi via eBay finanzieren können. Von dieser Seite ist die Einschränkung zu verstehen, andererseits wird es die Preise bei eBay noch weiter nach oben treiben, da es sicherlich auch keine bestehende Accounts von "Nicht-Nutzern" gibt, die einfach nur Geld machen wollen.

    Mir ist das zu kompliziert, ich schmeiße die Sensoren in den hausmüll. Der geht ohnehin in die Verbrennungsanlage, das bisschen Silber Oxid stört da nicht.



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    Das stimmt sicherlich alles. Aber letztendlich ist mir ein Lesegerät für 60€ lieber als eines für 1200€ (Dexcom). Aber ich bin vom Libre System inzwischen überzeugt, so dass ich bri einem "premium" Lesegerät im.Wert von 200-300€ sicherlich nicht nein dagen würde.



    Fazit : für den geforderten Preis ist die Qualität des derzeitigen Lesegeräts sicherlich nachvollziehbar.



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    Du kannst nur sofort (und 5-10min.spätestens danach)bei einem Wert was eingeben. Später nicht mehr. Ohne Wert gar nicht.

    Ich zitiere gerne mal wieder aus der Anleitung, S. 29: "Sie können direkt bei Anzeige eines Messwertes oder innerhalb von 15 Minuten nach dessen Empfang eine Notiz hinzufügen..."


    => also sind es genau 15 Minuten, und nicht 5 oder 10 ...


    So oder so ist das sehr doof, zumal auch nur der letzte Wert editiert werden kann. Jeder Wert sollte nachträglich editierbar sein, vor mir aus kann diese Funktion ein Schalter in den Einstellungen für Fachexperten sein.

    Weiß nicht ob das schon mal irgendwo gefrag wurde....mir ist aufgefallen, dass man im Libre nicht beliebig oft KE und Bolus eintragen kann...ist das schon jemandem aufgefallen? Also, wenn ich jetzt 1 KE esse und 2 IE spritze, das im Lesegerät eingebe, und in einer haben Stunde noch eine KE essen will und wieder 2 IE eingebe, speichert er das nicht. Es taucht nicht im Protokoll auf und in der Auswertung auch nicht! Oder habe ich was übersehen?[Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/user/phil_25.gif]

    Bei mir ist das problemlos möglich und wird auch im Protokoll angezeigt. Bist du sicher, daß du deinen Eintrag auch mit "ok" gespeichert hast ?


    Doof ist nur,daß man nur den letzten Eintrag und auch nur innerhalb der ersten 15 Minuten ändern kann.

    Man kann mit der Software bis zu 90 Tagen auswerten


    Allerdings speichert die Software nur Reports & Exportdateien, aber keine Daten. Die Software erfordert immer den Anschluss des Libre Lesegeräts. Die Daten werden jedesmal ausgelesen.


    Es gibt durch die Abhängigkeit vom Speicher des Lesegeräts daher tatsächlich eine Begrenzung des Auswertezeitraums.
    Dieser beträgt lt. technischen Angaben im Handbuch: "90 Tage bei typischem Gebrauch".


    Ich erstelle mir daher regelmässig Reports (wöchentlich, monatlich und, wenn möglich, quartalsweise).



    Bis auf Schritt 1 verfahre ich genauso.


    Bei Schritt 5 habe ich zwei Fixomull Streifen kreuzweise über den Sensor geklebt.

    Merci, ich werd den "TCP Send" Server auf meinem Router sperren. Mal gucken was dann passiert ;)

    Bei mir zeigt der Firewall Monitor Verbindungen zu den zwei Servern an:




    Fraglich scheint die Verbindung zum


    libreupload.freestyleserver.com





    Ich habe diese Verbindung nun blockiert; weiteres Arbeiten mit der Software ist aber problemlos möglich.
    Die Verbindung zm Update-Server habe ich aktiviert gelassen; ich möchte ja kommende Software-Updates nicht verpassen.