Beiträge von sieb2806

    Hallo Freesryle Libre Nutzer,


    ich hatte vor Einführung des neuen Systems ebenfalls die Möglichkeit zum Test. Bin Typ 1 Diabetiker, habe ca. 6-9 Messungen am Tag zu unterschiedlichen Zeiten und verschiedenen Situationen gemacht. Die Testreihe bestand aus 70 Einzelmessungen, welche von mir unter fehlertheoretischen Aspekten ausgewertet wurden. Es dauerte bei mir ca. 6 Stunden bis die ersten brauchbaren Ergebnisse zur Verfügung standen.
    Der Blutzucker wurde von mir mit dem Omnipodsystem gemessen.
    Die Ergebnisse lassen sich in 2 Aussagen zusammenfassen.


    1. Maximale absolute Abweichung beider Messungen 1,7 mmol/l
    2. Standartabweichung aller Messungen 0,5 mmol/l


    Dieses Ergebnis hat mich überzeugt, wobei die Frage hier erlaubt sei welches ist eigentlich der "absolute" Zuckerwert?
    Bisher kannten wir nur die Messungen im Urin und später genauer im Blut. Jetzt mit dem neuen System messen wir in der Gewebeflüssigkeit!
    Welches ist nun der richtige Wert! Wer kann das zu 100 Prozent sagen.
    Wünsche allen, weitere Therapieerfolge im Diabetesmanagement, was mit diesem neuen System leichter und besser wird.

    Abhilfe begründet mit neuer Rechtslage!?? Ist das die Begründung? Die materielle Rechtmäßigkeit kann nicht mit einem Satz begründet werden. Es ist vielmehr auf die neuen rechtllichen Sachverhalte einzugehen- und das ist der erhöhte Therapieaufwand, welcher im einzelnen genau beschrieben werden muß. Ich bin gern bereit dir per Mail meine Begründung zu geben. Vielleicht kannst du was auf dich beziehen. Brauche aber deine E-Mail Adresse.
    Auf alle Fälle klagen!!

    Hallo,
    ich denke durch die neue Gesetzgebung, wo der Therapieaufwand im Vordergrund steht, sind berechtigter weise die Chancen für Typ I die 50% zu bekommen auf ein Maximum gestiegen. Ich arbeite auch in der Verwaltung und weiß, das bei Entscheidungen im Verwaltungsverfahren immer ein "Ermessensspielraum" vorhanden ist, welcher zu Gunsten des Antragstellers ausgeübt werden sollte. Wie heißt ein prägender Satz im Verwaltungsrecht:
    "Die Verwaltung ist für den Bürger da!!" Der Bürger (Antragsteller) darf nicht als "Bittsteller" behandelt werden.
    Ich habe ebenfalls kürzlich nach1-monatiger Bearbeitungszeit vom Versorgungsamt, ohne jegliche Rückfragen die Einstufung 50% bekommen. Das nenne ich Verwaltungshandeln für den Bürger!! Eine ausführliche Beschreibung zum Therapieaufwand habe ich dem Antrag selbverständlich beigefügt!Viel Erfolg und keine Angst vor der Behörde.:6yes:


    Grüße an alle Insulinjunkies.