Hallo Zusammen,
nach dem ich mich im Frühjahr bereits mit meiner Krankenkasse angelegt hatte, da ich kein Rezept vom Diabetologen, sondern vom Hausarzt hatte und die klein beigegeben haben nun wieder neuer "'Ärger". Die ersten 3 Quartale liefen soweit gut, Rezept an Abbott, Genehmigung dauerte zwar bis zu 4 Wochen, aber sie kam.
Nun hatten meine beiden Kinder (die im DMP und beim Diabetologen sind) wieder ihre Folgeverordnungen an Abbott geschickt und dann kam ein Anruf von der Krankenkasse, das die die Satzung wieder geändert haben und nun eine ärztliche Bescheinigung benötigen und man außerdem erst selber zahlen muss.
Diese Bescheinigung ist vorgefertigt und muss vom Diabetologen nur durch Kreuze bestätigt werden.
Eigentlich ja nur das übliche, wie Diagnose, ICT, Stoffwechseleinstellung, etc. was wohl jeder Arzt dann ankreuzen wird, nur der letzte Punkt wurde nicht angekreuzt und deswegen will die BKK firmus wieder nicht zahlen: Beim verordneten Flash-Glucose-Messystem ist ein Zugriff auf personenbezogene Daten durch Dritte nicht möglich
Klar, fragen wir jetzt erst beim Diabetologen nach, ob er da nicht auch ein Kreuzchen setzen mag, aber wenn er es nicht tut?
Was ich voll verstehen würde, wenn man mal nach Freestyle und Datenschutz gesucht hat. Was dann?
Ich habe gerade schon gegoogelt und es steht auch bei der DAK und bei irgendeiner BKK in der Satzung.
Hat irgendjemand hier auch schon sowas gehabt?
LG Kris