Hallo Joa,
Zitat von Joa;3732021.) Weil dann die Garantie wieder neu startet und alle Probs mit der Pumpe direkt von den Lieferanten/Herstellern geregelt werden? Somit keinerlei Auwand für die Kasse entsteht?
kein Aufwand für die Kassen? Abgesehen vom Anschaffungspreis für die neue Insulinpumpe, oder? Wenn Funktionsstörungen an der Insulinpumpe auftreten, kann eine neue verordnet werden. Solange eine Insulinpumpe störungsfrei arbeitet, gibt es keinen Grund sie zu ersetzen.
Zitat von Joa;3732022.) Weil es sich um ein Präzisionsinstrument zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger Stoffwechselfunktionen handelt, und Zweifel an der Zuverlässigkeit eines antiken medizintechnischen Gerätes, dass auch keiner Überprüfung unterliegt, nicht so völlig von der Hand zu weisen sind?
"Antike" medizinische Geräte können in einem sinnvollen regelmäßigen Intervall überprüft werden, so wie es z. B. Medtronic gehandhabt hat! Das ist abolut kein Argument für die Verordnung einer neuen Isnulinpumpe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Polemik (unpassender Hinweis auf Ketoazidose etc.) habe ich gelöscht. Zumal auch brandneue Insulinpumpen nicht immer das halten, was sie versprechen, oder?
Zitat von Joa;3732023.) Die Hersteller den KVen bei Folgeverordnungen Preisabschläge einräumen. Teils auch gestaffelt nach der Anzahl der vorgehenden Pumpen. Was dann 1.) und 2.) bestärkt.
Ja, Medtronic z. B. verlangt bei einer Folgeverordnung "nur" 3.150,00 Euro...
Zitat von Joa;3732024.) Die Pumpenkosten der deutlich geringste Anteil der CSII-Therapiekosten sind.
Interessantes Argument. Weil die Kosten für die Insulinpumpe bei der CSII die "deutlich geringsten" sind, kommt es auf die schlappen 3.150,00 bis 3.800,00 Euro eh nicht an. Hm...
Zitat von Joa;3732025.) Pumpenträger die auf ein neues Modell xyz scharf sind, so wie so bald einen Totalausfall der Pumpe erleiden werden? Was für die Kasse hieße erst ein Ablehnungsverfahren zu bearbeiten und hinterher dann doch einen Folgeversorgungsvorgang zur Bearbeitung an die Backe zu bekommen.
Das kann man regeln. Wer meint, durch absichtliches Zerstören der Insulinpumpe das GKV-System schädigen zu können, muß Konsequenzen spüren. Ganz einfach.
Es ist schön, daß wir noch im Luxus leben und uns solche Ansichten und Argumente - im wahrsten Sinne des Wortes - leisten können.
Da es in diesem Thread um ein anderes Thema geht, ist dies mein letzter Beitrag.
Grüsse
Rudolf