Beiträge von Zerschmetterling

    Zitat von luka;377359

    :confused: Mmmhhhh! Und ich hatte angenommen, als ich die Meldung Heute in den Nachrichten gehört habe, das Stevia nun endgültig als Nahrungsmittel zugelassen ist und es auch bald Stevia-Tabletten als Süssstoff in "good old Germany" zu kaufen gibt!?


    Jein. Ganz so einfach ist es leider nicht. Stevia hat nun eine Zulassung als Zusatzstoff, nicht als Nahrungsmittel. Für bestimmte Lebensmittel existieren dann künftig Stevia-Höchstmengen, die gewährleisten sollen, dass der von der EFSA festgelegte ADI-Wert vom Verbraucher nicht unbeabsichtigt überschritten wird.


    Bei Getränken (z.B. Cola) wird eine hohe Chance gesehen, dass der Verbraucher durch deren Konsum regelmäßig erkleckliche Mengen Stevioglycoside zu sich führt (weil es möglich ist, dass man davon täglich mehrere Liter trinkt). Deswegen hat man hier eine entsprechend niedrige Höchstmenge festgelegt. Bei Produkten, die üblicherweise nicht literweise konsumiert werden (z.B. Flüssigsüßstoff), ist die festgelegte Höchstmenge weniger streng. Für die angesprochenen Süßstoffpräparate zum Kaufen gibt es beispielsweise keine Höchstmenge. Es ist daher ab Dezember nun tatsächlich legal, Stevia als Flüssigsüßstoff oder als Süßstoff in Tablettenform zu vermarkten.


    Nun ja, der verlinkte Artikel ist leider nicht so wirklich gut recherchiert.


    Zitat von Netdoktor-Meldung

    Die in der südamerikanischen Pflanze enthaltenen Steviolglykoside dürfen künftig EU-weit als Süßungsmittel in Lebensmitteln verwendet werden. Das hat die EU-Kommission in Brüssel beschlossen, nachem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) die Unbedenklichkeit der Substanzen festgestellt hatte, berichtet der STERN.


    Richtig ist, dass Steviolglycoside ab 02.12.2011 EU-weit zugelassen sind. Allerdings hat die EFSA keine generelle Unbedenklichkeit bescheinigt, sondern eben auch einen ADI-Wert (erlaubte Tagesdosis) von 4 mg Steviolglycosiden pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Für die Praxis heißt das, dass es nun je nach Lebensmittel unterschiedliche zulässige Höchstmengen für den Stevia-Einsatz gibt.


    In Erfrischungsgetränken wird die künftige Höchstmenge entsprechend der nagelneuen EU-Verordnung 1131/2011 beispielsweise 80 mg/l betragen. Legt man dieser Höchstmenge zugrunde, dass Stevia etwa 300mal süßer ist als Zucker, entspricht das einem Zuckergehalt von 24 g/l. Damit kann man zwar ein bisschen Zucker einsparen, aber als alleinige Quelle des süßen Geschmacks wird man Stevia damit (zumindest in Getränken) nicht einsetzen können.

    Hm, schade dass der T-Online-Artikel eigentlich nichts über das zugrunde liegende Prinzip verrät. Wissenschaftlich Interessierte finden hier die Originalveröffentlichung.


    Edit: Hier gibt es noch (kostenloses) ergänzendes Material zum Artikel, inklusive zweier kurzer Videos, die zeigen wie so ein fluoreszierender Sensor in der Praxis aussieht.

    Zitat von Duvel

    Ich finde es sehr mühsam, die Beiträge von hinten nach vorne zu lesen


    Geht mir genauso. Einerseits ist es natürlich schön zu sehen, dass man hier im Forum auch mit solchen Problemen nicht alleine ist ;)


    Andererseits muss ich zugeben, dass ich schon gehofft hatte in diesem Fred eine Lösung für das Darstellungsproblem zu finden. Die "Einstellungen ändern"-Seite im Kontrollzentrum bleibt auch bei mir öd und leer.

    Na das ist ja mal herzallerliebst. Ich bin gerade in völliger Ahnungslosigkeit ob des offensichtlich mittlerweile akuten Lieferengpasses mit nem frisch ausgestellten Rezept für Apidra-Patronen in die Apotheke gelatscht und musste unverrichteter Dinge wieder von dannen ziehen.


    Warum stellt man einen frisch diagnostizierten Typ 1er auf Apidra ein (ich spritz das Zeug seit zwei Wochen) ohne ein Wort der Vorwarnung, dass der Nachschub nicht gesichert ist? Soll ich mir das Essen jetzt vollständig abgewöhnen und bis nächstes Jahr nur noch mit Basalinsulin überwintern? Mit meinen verbleibenden ~200 Einheiten Apidra komm ich definitiv nicht mehr allzu weit. :12zeter:


    Echt tolle Wurst, kaum hab ich das Gefühl, meine Werte einigermaßen im Zaum halten zu können, darf ich nun gleich mal das Insulin umstellen. Da hätte ich sowohl von meiner Dia-Ärztin als auch von der Pharmaindustrie echt mehr Professionalität erwartet. Jede dahergelaufene Bananenrepublik hat vermutlich mehr Redundanz in ihren Produktionsanlagen...

    Wenn ich Nährwertangaben auf der Verpackung eines Lebensmittels habe, dann würde ich mich schon an diesen Angaben orientieren, ansonsten wird halt auf Basis irgendwelcher Listen oder Infos aus dem Netz abgeschätzt.


    Zitat von Joa;375099

    Aber nun mal ernsthaft, denkst Du der Fertiggerichthersteller, oder die Backfabrik lassen für jede reinkommende Lieferung der Zutaten die KH von einem LM-Chemiker analysieren. Also ich nicht.


    Das denke ich auch nicht. Dennoch müssen die Angaben schon in gewissen Grenzen dem abgepackten Lebensmittel entsprechen. Die üblicherweise akzeptierten Toleranzen der Nährwertangaben für Makronährstoffe wie Kohlenhydrate, Fett oder Eiweiß sind in drei Bereiche gegliedert:

    • < 10 g/100g --> +/- 1,5 g
    • 10-40 g/100g --> +/- 15%
    • > 40 g/100g --> +/- 6 g


    Heißt im Klartext: Bei einem abgepackten Brot, das mit 49% KH gekennzeichnet ist, muss der KH-Anteil zwischen 43 und 55% liegen.


    Zitat von Joa;375099

    Und der KH Anteil eines Apfels mit 100 g Gewicht schwankt im Extrem halt auch von ca. 6 Gramm KH bis etwa 30 g. Je nach Sorte Reifegrad, Sonneneinwirkung. Hab ich jedenfalls mal gelesen.


    Ein Apfel mit mehr als 14% Kohlenhydraten wäre mir extrem suspekt. :eek: