Zitat aus der Urteilsbegründung:
„Hieraus ergebe sich, dass Sinn und Zweck des Einsatzes der Messgeräte die Verbesserung der Blutzuckerkontrolle durch mehr Messwerte oder eine größere Datenlage und die bessere Vermeidung zu hoher oder zu niedriger Blutzuckerwerte mittels Alarmfunktion sei. Damit sei der Anwendungsbereich des § 135 Abs 1 SGB V(link is external) nicht eröffnet, weil auch mit einem konventionellen Blutzuckermessgerät alle fünf Minuten der Blutzucker bestimmt und die Werte anschließend mittels einer Software grafisch dargestellt werden könnten.“
Wenn ich das mal nur für die ca. 16 Stunden des Tages hochrechne die man in etwa wach ist, also wenn das alle Typ 1er Diabetiker machen würden, wären zwar die Finger im Hintern – müssen wir alle halt in Kur gehen -, aber durch die Kosten für die Streifen würden dann alle Krankenkassen innerhalb weniger Wochen einknicken und das Libre sofort freiwillig übernehmen.
Aber welcher Vollpfosten kommt eigentlich auf solch eine Argumentation, man können ja auch alle 5 Minuten den Blutzucker blutig messen. Für mich eine der dümmsten Aussagen des Jahres 2015.
Eigentlich sollten die Kassen doch froh sein, das viele Diabetiker versuchen Ihre Folgekrankheiten auf ein Minimum mit allen Mitteln zu beschränken. Aber mal schön Beitrage anheben und jammern das ja alles viel teurer geworden ist. Was kann der Patient dafür, dass die Kassen - besonders in Deutschland - sich zum Teil von den Pharma-Unternehmen heftig über den Tisch ziehen lassen.
Aber Lebbe und Diabetes gehen weider