Jein. Es ist möglich, dass nach 1 Jahr - so wie bei Gummihupe - "die Dauer der medizinischen Notwendigkeit" als Argumentation für eine erneute Beantragung angeführt wird.
Es ist allerdings auch möglich, dass die Genehmigung unbegrenzt läuft und diese medizinische Notwendigkeit nur eine pro forma Forumlierung ist, die so gut wie keine Aussage in dem Zusammenhang hat oder aber die KK die Versorgung über eine Versorgungspauschale durchführt, sodass dich beides treffen kann.
Dh. es kann sein, dass du nach 1 Jahr eine erneute Beantragung durchmachen darfst und diese dann eventuell abgelehnt wird...oder aber es reicht ein einfaches Rezept dass du dann bei dem Versorger und KK nach 1 Jahr gg. "Ende" der Versorgungspauschale einreichen musst, was sich dann wieder um 1 Jahr verlängert. Diese Prozedur läuft genauso bei einer Insulinpumpe, die über eine Versorgungspauschale genehmigt wurde.
Es würde auch aus Sicht der Verwaltung(-skosten) keinen Sinn machen, jedes Jahr erneute (komplette) Anträge zu verlangen, siehe Genehmigung einer Insulinpumpe über Versorgungspauschale.