Beiträge von dia86

    So gestern wurde mir postalisch seitens meiner Ärzte mitgeteilt, das sie das Gutachten an die Krankenkasse gesendet bzw nach Medtronic versendet haben.
    Das Gutachten beträgt 2 Seiten, inhaltlich sehr knapp formurliert. Ich bin gespannt ob das durch geht. Nachdem ich gestern auf einer Messe, eine vom Medtronic-Außendienst gefragt habe, scheint es
    so zu sein, das doch Blutzuckertagebücher einzureichen sein? Jedenfalls meinte sie, mit noch mit einem Kollegenvom Diabetischen Versicherungsdienstes das nur die Techniker Krankenkasse,
    so auf Ablehnung des CGM bedacht ist. Alle anderen winken die Anträge nur durch. Ohne irgendwas zusätzliches zu verlangen.

    Das hat schon seinen Grund
    Man muss bedenken der Medizinische Dienst, wie bei den Kassenäzrlichenvereinigungen regional tätig ist.
    Und es auf darauf ankommt, wie viel Geld in der KV-Region allen beteiligten zu Verfügung gestellt wfird.
    Es hat aber noch einen ganz anderen Grund: Der MDK ist zu 100% in Kassenträgerschaft.
    Die Krankenkassen beauftragen den MDK und deren Ärzte Studien zu erstellten, um das CGM z.B. als NUB darzustellen.
    Das heißt es werden wieder ob wohl widerrechtlich, eine andere Rechtsaufassung zur G-BA Entscheidung, zum teil mit Fehlinformationen
    an die Entscheidungsträger der Krankenkassen publiziert. Dies ist leider gängige Praxis


    Zu meinem Gutachten:
    Da meine Antrag über Medtronic läuft, und die ja ständig mit den Kassen in Verbindung stehen,
    und dieses Verfahrensmethodik erst seit kurzem so von den KK auch gebilligt werden, sehe ich das recht positiv.


    es scheint aber hinsichtlich Dexcom / Medtronic Entlie Unterschiedliche Bewertungen der KK zu geben, welche Unterlagen benötigt werden.

    Zitat

    Das ist gut zu wissen, danke! Genau auf solche Berichte habe ich gewartet :D. Bei welcher Kasse bist du? (Sorry, falls du das schon irgendwo gesagt hast.)


    Das ist schön und gut, aber die meisten Kassen machen noch auf blöd und verlangen Unterlagen, die aufgrund des GBA-Beschluss nicht mehr nötig sind, und schicken alles an den MDK, obwohl auch das nicht nötig ist. Da finde ich es schon auch gut zu wissen, dass erste Kassen umdenken und den Beschluss so umsetzen, wie er gedacht war.


    Und dass es zur Pumpe noch keine solche Bewertung gibt, finde ich auch krass ...


    Bin bei der TK
    Diese Infos kommen vom MDK



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    Zitat

    [quote]Ich habe eine neue Info bezüglich der von den Krankenkassen geforderten Daten:
    Rezept und ärztliche Bescheinigung.
    Keine Blutzuckertagebücher, keine HbA1c-Werte


    Da ich und meine Diabetesberaterin vor längere Zeit ein CGM Antrag bei der Krankenkassen einreichte wollte, und es bis jetzt noch nicht geschehen ist, rief ich heute da an. Das Gutachten war schon seit mehrere Wochen fertig, und ist mehrere Seiten lang. Jedenfalls sind wir davon ausgegangen das die üblichen Dokumentation wie HbAc, Blutuckertagebücher, Rezept und Gutachten dort eingereicht werden müsse, die dort dem MDK vorgelegt werden. Heute war der Medtronic Außendienst da und Berichte das nur eine kurze ärztliche Bescheinigung und die Rezepte nötig wären. Ich konnte es nicht glauben, telefonisch wurde es mir, auf mein Nachfragen, von Medtronic bestätigt. Die Krankenkassen haben gemerkt das sie so nicht weiterkommen.






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    [quote]Ich habe eine neue Info bezüglich der von den Krankenkassen geforderten Daten:
    Rezept und ärztliche Bescheinigung.
    Keine Blutzuckertagebücher, keine HbA1c-Werte


    Da ich und meine Diabetesberaterin vor längere Zeit ein CGM Antrag bei der Krankenkassen einreichte wollte, und es bis jetzt noch nicht geschehen ist, rief ich heute da an. Das Gutachten war schon seit mehrere Wochen fertig, und ist mehrere Seiten lang. Jedenfalls sind wir davon ausgegangen das die üblichen Dokumentation wie HbAc, Blutuckertagebücher, Rezept und Gutachten dort eingereicht werden müsse, die dort dem MDK vorgelegt werden. Heute war der Medtronic Außendienst da und Berichte das nur eine kurze ärztliche Bescheinigung und die Rezepte nötig wären. Ich konnte es nicht glauben, telefonisch wurde es mir, auf mein Nachfragen, von Medtronic bestätigt. Die Krankenkassen haben gemerkt das sie so nicht weiterkommen.

    Ich habe eine neue Info bezüglich der von den Krankenkassen geforderten Daten:
    Rezept und ärztliche Bescheinigung.
    Keine Blutzuckertagebücher, keine HbA1c-Werte



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    Es ist noch wichtig anzumerken, das die MDK-Gemeinschaft das CGM noch als NUB ansieht. a
    Der rechtliche Träger des MDK sind die Vereinigung der gesetzlichen Krankenkassen e.V.
    Somit ist der MDK nicht unabhängig, es gibt sogar für Gutachter Medizinische Datenbanken,
    die nur der MDK-Gemeinschaft zu verüfgung gestellt wird. In diesem Datenpool landen von den selber finanzierte Studien.
    Sie folgen nicht immer dem Medizinischen Standards. Deshalb ist es nicht verwunderlich wenn das CGM als NUB angesehen wird.
    Es werden absichtliche, seitens des Rechtlichen Trägers, der Krankenkasse, Fehlinformationen gestreut. Ähnlich wie es bei den KVs passiert.
    Die KVWL gab es sogar zu.

    Claxton


    Du bist bei der TK, habe ich gelesen. Ich hatte kurz nach dem Urteil ein unerfreuliches Gespräch mit denen wegen einem CGM. Mir wurde da gesagt, dass trotz des Urteils positive Entscheide absolute Einzelfälle bleiben werden, es gebe schließlich auch andere Methoden den BZ stabil zu halten. Ich habe daraufhin gewechselt.. Wenn ich das grob richtig im Kopf habe, ist das, was du hier schreibst, keine Ausnahme bei der TK..


    Ich drück dir trotzdem die Daumen.

    Bei welcher Krankenkasse bist du?
    Bei der TK?

    Ist das deine Erfahrung?
    Ich denke nicht dass im Durchschitt die Werte eines nicht kalibrierbaren Systems genauer sind als Systeme, die alle 12 Std mit einem BZ-Wert abgeglichen werden.
    Aber wenn du das meinst...

    Habe vor kurzem, im letzten oder vorletzten Insuliner, ein interessanten Artikel über das Freestyle Libre gelesen, wo einer deren Mitentwickler erklärte das ihr Freestyle Libre-Sensor mit einem speziellen Enzym behaftet ist, welches verhindert das Sauerstoff mit den Gewebezucker interagieren kann. Es kommt also auf dieses Enzym an, das eine Kalibrierung überflüssig macht.
    Denn bei allen anderen Sensor-System interagiert die Enzym-Chemie mit Sauerstoff, die dann wiederum oxidiert, was zu ungenauigkeiten führen kann. Bei Dexcom wurde das mithilfe eines Algorithmus kompensiert. Bei Medtronic weis ich es nicht, welche Strategie da benutzt wurde.

    Habe gerade noch einmal mit der Techniker telefoniert, und sie bescheinigen dass das CGM
    nun Kassenleistung ist, und es dem MDK vorlegt wird, wir bei einer Pumpenbeantragung auch


    Also kein erheblicher Mehraufwand mehr.

    Ich kann die Datei nicht öffnen. Ist zwar eine pdf-Datei aber mein Acrobat Reader streikt........... 8o

    Ich scanne das mal ein.
    Moment

    Nach der grundsätzlichen Verordnungsfähigkeit von CGM Systemen habe ich dies hier im Netzt gefunden:
    Ein Einladung vom MDK wie Sachbearbiter der Krankenkassen und Gutachter des MDK mit der neuen Sitaution umzugehen haben.
    Sehr Interessant. Wer die PDF haben will bitte per PN ist höchst interessant, da sie für das Forum zu groß ist.

    Zitat

    Habe heute schon reingeschaut: leider ist noch keine Veröffentlichung da..... :S


    Das dauert ja noch etwas. Es wird meistens nachmittags oder abends veröffentlicht, nicht morgens, oder vormittags



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    Das selbrige Problem hat auch wie der Threadsteller.
    Allerdings bermerkte ich bei der zweiten Pume einen Riss im Display, so bekam ich
    innerhalb von drei Wochen zwei Pumpen, die defekt waren.
    Die zweite wurde aus Holland gelifert.


    Die defekten Pumpen musste ich an Medtronic per DHL
    nach Aachen schicken.