Mir gefällt der Absatz nicht, dass laut Leitlinie eben manche Systeme vorsehen, dass der Patient die damit ausgelesenen Daten in einer "Cloud" beim jeweiligen Hersteller speichern und die Emittlungsbehörden die Daten dort beschlagnahmen bzw. Einscihtnahme erzwingen können. Der Anbieter kann sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen....
Demnach sollte man sich wahrscheinlich überlegen, ob man sich von den Cloud-Lösungen verabschiedet, dies ist ja bei Eversense z. B. der Fall. Und auf der anderen Seite sollten wir Diabetesutensilien (wozu ich Traubenzucker zähle) griffbereit haben. Dies könnte aber auch zum Nachteil ausgelegt werden, wenn dies sichtbar im Fahrzeug aufbewahrt wird. Sobald den "unwissenden" Unfallbeteiligten und meinetwegen auch Polizisten auffällt, dass Diabetes mit im Spiel ist, gäbe das nur unnötiges Potential, dass der Diabetes nun Schuld an allem ist. Es kann ja auch sein, dass man selbst überhaupt gar keine Schuld an dem Unfallgeschehen hat.
Mein Fazit: ich würde in jedem Fall zusehen, dass eben nicht ersichtlich ist dass ich Typ I er bin.
Unabhängig von alledem ist ja noch zu wissen, dass es sich um eine Leitlinie handelt, nicht aber um ein Gesetz. Demnach ist das für mich eine Kann-Vorschrift, nicht aber ein in Stein gemeißeltes Werk.
Danke für Deine tollen Gedanken. Genau so ist die Realität. Diabetes leugnen, sonst ist man Freiwild.