Beiträge von binja65

    - Krankenkasse: BKK VBU


    - Bundesland: Berlin


    - Mit oder ohne MDK: mit


    - Schwanger: nein


    - Welche Unterlagen wurden gefordert: Rezept, Gutachten, 12 Wochen ausführliches BZ- Tagebuch, Protokolle von Notarzteinsätzen sowie Krankenhausberichte, wenn vorhanden


    - Dauer von Antrag bis zur Genehmigung: 8 Wochen


    - Welches CGM wurde genehmigt?: Enlite zur Pumpe


    - Befristung der Genehmigung: 1 Jahr

    Da geh ich doch morgen mal meine Krankenkasse besuchen und frage, ob sie wirklich noch vor's Sozialgericht wollen... :rolleyes:

    Das kann ich dir vielleicht demnächst schon sagen, ob die KK vor's Sozialgericht zieht oder nach dem G-BA-Beschluss jetzt einen Rückzieher macht, da mein Verfahren vor Gericht demnächst ansteht, aber meine Anwältin dem Gericht jetzt den Beschluss zukommen ließ. Jetzt bin ich gespannt, was das Gericht sagt und wie die KK reagiert.

    Ich war damals auch bei Dr. Semmler in der Klosterstrasse in Behandlung, bin aber nicht mit zur Dudenstrasse gegangen. Wo in Berlin wohnst du denn Bettina? Ich kann Dir entweder Dr. Toussaint am Elsterwerder Platz 1 oder aber die Praxis Dr. Litta/Dr. Bickel in Pankow Berliner Str. 13b empfehlen. Als Anwältin solltest du unbedingt Frau Westermann vom Diabetesnetzwerk nehmen, sie hat sich auf CGM-Klagen spezialisiert, sie ist selbst Diabetikerin und Pumpenträgerin, also weiss sie, was Sache ist.


    LG
    binja65

    Hi,


    vielleicht wird das CGM ja doch bald von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, da im 3. Quartal 2014 der G-BA über die Aufnahme von CGM in den Hilfsmittelkatalog der KK neu verhandeln wird. Wie lange das dann dauert bis zur Entscheidung und ob diese dann positiv für uns ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Ich habe die Info vom Gericht über meine Anwältin bekommen.


    LG
    binja65

    deshalb habe ich ja auch dies hier gepostet, da die Klagerei hoffentlich vielleicht bald ein Ende hat und die Kassen CGM endlich als Hilfsmittel bezahlen müssen ;) ;) .

    Hi,


    vielleicht wird das CGM ja doch bald von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, da im 3. Quartal 2014 der G-BA über die Aufnahme von CGM in den Hilfsmittelkatalog der KK neu verhandeln wird. Wie lange das dann dauert bis zur Entscheidung und ob diese dann positiv für uns ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Ich habe die Info vom Gericht über meine Anwältin bekommen, da das Gericht wissen wollte, ob wir das Verfahren bis dahin ruhen lassen möchten.


    LG
    binja65

    Hallo,


    bei mir läuft wegen dem CGM gerade die Klage vorm Sozialgericht, die Dauer von einem Jahr mit Widerspruch ist zu kurz angesetzt, da Du das System vermutlich nicht ohne diese Klage bekommen wirst und die Sozialgerichte sind z.Zt. überlastet, auch wegen der ganzen Hartz IV-Klagen. Bei mir geht das ganze schon seit März 2012.

    Hallo,


    bisher lehnen die gesetzlichen KK die Bewilligung für CGM ab, es ist fast immer ein Widerspruch verbunden mit einer Klage beim Sozialgericht nötig, um die Genehmigung von der Kasse zu bekommen. Falls meine zur Zeit laufende Klage durchkommt, kann ich Dir gern berichten, wie es funktioniert.


    LG binja 65

    Zitat von quizzmaster;298371

    Heute war ein Infoschreiben von Medtronic in der Post, in dem sie darum bitten, nach Stürzen der Pumpe, vornehmlich auf harte Böden, die Pumpe auf einen Defekt der Motorabdeckung zu untersuchen (sie sollte etwas im Gehäuse versenkt sein). Weiterhin wurde an das Verhalten bei Wasserkontakt erinnert, sowie darauf hingewiesen, dass die Basalrate nicht wieder aufgenommen wird nach einer Hypoabschaltung, wenn man beim Timeout der BZ-Kurven Anzeige "Keine" ausgewählt hat und die BZ-Darstellung aktiv ist.


    Das Schreiben haben wir heute auch mit der Post bekommen

    Zitat von TryHarderFish;294477

    Tut ja nichts zur Sache, solange eine Pumpe noch einwandfrei funktioniert, besteht ja kein Grund eine neue zu beantragen. Egal welches Pumpenmodell. Die Medtronic/Minimed-Pumpen waren doch nie laufzeitbeschränkt oder?


    ja, ich weiß, wollte aber die veo haben in vorbereitung auf benutzung eines cgm-systems wegen der hypo-abschaltung

    Zitat von ECO;294412

    Die VEO kann mehr wie 4 Jahre. Meine 708 hatte 8 Jahre auf dem Puckel.


    ich hab die Veo doch erst seit Januar, hatte bisher den Vorgänger der Veo

    hi,


    also meine Pumpe war jetzt im Januar vier Jahre alt und mein DiabDoc hat im November einen Nachfolgeantrag gestellt, ich habe dann pünktlich im Januar eine neue Pumpe von meiner KK bekommen.

    Dann wünsche ich dir starke Nerven beim Beantragen von CGM, da die gesetztlichen Krankenkasse die Kostenübernahme immer ablehnen, wirst du es wohl vor Gericht einklagen müssen. Bei mir läuft gerade eine solche Klage gegen meine Krankenkasse.


    LG
    binja65

    Zitat von Cindbar;268840

    Nochmal zu meiner ursprünglichen Frage. Wie lautet denn nun die medizinische Begründung eures Arztes im Antrag bzw. in der Klage? Wird aber erst richtig interessant, wenn ihr dann (hoffentlich) eine Genehmigung bekommt.


    Also die Begründung bezieht sich bei mir auf die Hypowahrnehmungsstörungen, die Folgeerkrankung und Vermeidung deren Verschlechterung sowie darauf, dass es sich bei dem CGM um ein Hilfsmittel handelt und nicht um eine neue Untersuchungsmethode, d.h., wenn das Gericht zu dem Urteil kommt, das CGM ein Hilfsmittel ist, muss die KK es genehmigen, wenn auch entschieden wird, dass ich dieses Hilfsmittel auf Grund meiner Erkrankung dringend benötige. So erstmal grob zusammengefasst.


    LG
    binja65

    karina34, meine Anwältin hat gesagt, dass die Rechtschutzversicherung das Klageverfahren übernehmen würde. Das gilt aber nur für die Kosten, die bei einer Klage vor Gericht anfallen, nicht für außergerichtliche Dinge, wie z.B. anwaltliche Schreiben direkt an die KK. Also immer Widerspruch selbst einlegen und nach Ablehnung Klage beim Sozialgericht mit Anwalt einreichen bzw. wenn Widerspruchbescheid länger als drei Monate dauert Untätigkeitsklage einreichen, was meine Anwältin gerade letzte Woche gemacht hat. Ansonsten belaufen sich die Kosten um die 800 Euro, kann man unter dem Link auf der Seite weiter unten die Kosten nachlesen:
    http://www.ihr-gesundheitsrecht.de/r...recht/cgm.html

    Zitat

    Habe aber auch eine interessante Seite zu CGM gefunden, ich denke hier können Parallelen gezogen werden.
    http://www.ihr-gesundheitsrecht.de/r...recht/cgm.html


    Die dort verlinkte Seite, ist die Seite meiner Anwältin, mit der ich gerade die gerichtliche Durchsetzung meines CGM-Antrages in Angriff nehme. Übrigens ist sie selbst seit 25 Jahren Diabetikerin und trägt eine Insulinpumpe. Ich denke mal, dass sie dadurch Diabetiker vor Gericht eventuell noch besser vertreten kann, weil sie genau über die Erkrankung Bescheid weiß. Sie ist wohl auch Mitglied in der DDG.