Auf der Seite https://www.datenschutzbeauftr…eitergabe-nach-der-dsgvo/ wird es langatmig erläutert.
Polizei und Ermittlungsbehörden erhalten auf personenbezogene Daten demnach nur genehmigten Zugriff, wenn es um die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit geht.
Einen Diabetiker finde ich da nicht wieder. Abbot würde die Daten im Falle eines genehmigten Behördenzugriffs herausgeben, die Chance für die Genehmigung dürfte aber m.E. gegen Null gehen, weil keine Grundlage für einen genehmigungsfähigen Beschluss vorliegt.