Gibt es mittlerweile irgendwelche Neuigkeiten?
Ich bin im Moment in der gleichen Situation bei der gleichen Krankenkasse. Beim (Ein-)Sparen ist die KKH ja bekanntlich ganz vorne dabei.
Gibt es mittlerweile irgendwelche Neuigkeiten?
Ich bin im Moment in der gleichen Situation bei der gleichen Krankenkasse. Beim (Ein-)Sparen ist die KKH ja bekanntlich ganz vorne dabei.
Alles anzeigenFehler 1: Nichts gegen ein Telefonat, aber ein Telefonat ist nichts belastbares. Fordere IMMER was schriftliches an wie eben den Verweis auf Dexcom & Co. Übrigens bieten die dir ein vollwertiges CGM an statt dem FGM System. Ich würde aktuell nicht wechseln wollen, aber so schlecht ist das Angebot an sich nicht. Kostet erheblich mehr als das Libre, nur nebenbei bemerkt.
Und auf dein Argument, dass das Libre nach §33 bzw. §34 nicht ausgeschlossen ist - darauf wurde offenbar nicht eingegangen.
Schick der Kasse einen Brief sinngemäß "Herzlichen Dank für das Telefonat vom ..... vollwertige CGMs mit den verbundenen Kosten brauche ich nicht weil... (zu groß, Position passt mir nicht....), zudem ist das Libre billiger und wirtschaftlicher. Damit bleibt deine Wahl gemäß Hilfsmittelrichtlinie §6 Nummer 6 Satz 1 bis 3 beim wirtschaftlichen Libre. Ein nachvollziehbarer Ausschlussgrund wurde dir bisher nicht genannt und damit siehst du keinen Grund deine Wahl zu ändern. Zudem mit Bitte um sofortige(!) Weiterleitung an den Ausschuss, jede künftige Kommunikation hat schriftlich zu erfolgen. Gruß Hinz&Kunz.
Weil wenn die das aktuell nicht weiterleiten, was passiert dann? Du wartest zwei Monate und dann heißt es "bei uns steht, Sie haben den Antrag am Telefon zurückgezogen" oder ähnliches. Das Gegenteil kannst du nicht beweisen. Also alles schriftlich. Am Telefon kann der größte Mist erzählt werden. Hat die technikerkasse anfänglich bei mir versucht. Am Telefon abwimmeln, Blödsinn erzählen und sich an den Blödsinn nicht erinnern wollen können. So hieß es am Telefon, wenn ein hilfsmittel nicht "gelistet" ist, wäre es nicht erstattungsfähig. Was diverse Gerichte regelmäßig anders sehen.
Die GKV behauptet:
Fehler 1: Nichts gegen ein Telefonat, aber ein Telefonat ist nichts belastbares. Fordere IMMER was schriftliches an wie eben den Verweis auf Dexcom & Co. Übrigens bieten die dir ein vollwertiges CGM an statt dem FGM System. Ich würde aktuell nicht wechseln wollen, aber so schlecht ist das Angebot an sich nicht. Kostet erheblich mehr als das Libre, nur nebenbei bemerkt.
Und auf dein Argument, dass das Libre nach §33 bzw. §34 nicht ausgeschlossen ist - darauf wurde offenbar nicht eingegangen.
Schick der Kasse einen Brief sinngemäß "Herzlichen Dank für das Telefonat vom ..... vollwertige CGMs mit den verbundenen Kosten brauche ich nicht weil... (zu groß, Position passt mir nicht....), zudem ist das Libre billiger und wirtschaftlicher. Damit bleibt deine Wahl gemäß Hilfsmittelrichtlinie §6 Nummer 6 Satz 1 bis 3 beim wirtschaftlichen Libre. Ein nachvollziehbarer Ausschlussgrund wurde dir bisher nicht genannt und damit siehst du keinen Grund deine Wahl zu ändern. Zudem mit Bitte um sofortige(!) Weiterleitung an den Ausschuss, jede künftige Kommunikation hat schriftlich zu erfolgen. Gruß Hinz&Kunz.
Weil wenn die das aktuell nicht weiterleiten, was passiert dann? Du wartest zwei Monate und dann heißt es "bei uns steht, Sie haben den Antrag am Telefon zurückgezogen" oder ähnliches. Das Gegenteil kannst du nicht beweisen. Also alles schriftlich. Am Telefon kann der größte Mist erzählt werden. Hat die technikerkasse anfänglich bei mir versucht. Am Telefon abwimmeln, Blödsinn erzählen und sich an den Blödsinn nicht erinnern wollen können. So hieß es am Telefon, wenn ein hilfsmittel nicht "gelistet" ist, wäre es nicht erstattungsfähig. Was diverse Gerichte regelmäßig anders sehen.
Die GKV behauptet: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp und das Bundessozialgericht siehts anders:
Die GKV behauptet: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp und das Bundessozialgericht siehts anders:
https://www.gkv-spitzenverband…ilfsmittelverzeichnis.jsp
Fehler 1: Nichts gegen ein Telefonat, aber ein Telefonat ist nichts belastbares. Fordere IMMER was schriftliches an wie eben den Verweis auf Dexcom & Co. Übrigens bieten die dir ein vollwertiges CGM an statt dem FGM System. Ich würde aktuell nicht wechseln wollen, aber so schlecht ist das Angebot an sich nicht. Kostet erheblich mehr als das Libre, nur nebenbei bemerkt.
Und auf dein Argument, dass das Libre nach §33 bzw. §34 nicht ausgeschlossen ist - darauf wurde offenbar nicht eingegangen.
Schick der Kasse einen Brief sinngemäß "Herzlichen Dank für das Telefonat vom ..... vollwertige CGMs mit den verbundenen Kosten brauche ich nicht weil... (zu groß, Position passt mir nicht....), zudem ist das Libre billiger und wirtschaftlicher. Damit bleibt deine Wahl gemäß Hilfsmittelrichtlinie §6 Nummer 6 Satz 1 bis 3 beim wirtschaftlichen Libre. Ein nachvollziehbarer Ausschlussgrund wurde dir bisher nicht genannt und damit siehst du keinen Grund deine Wahl zu ändern. Zudem mit Bitte um sofortige(!) Weiterleitung an den Ausschuss, jede künftige Kommunikation hat schriftlich zu erfolgen. Gruß Hinz&Kunz.
Weil wenn die das aktuell nicht weiterleiten, was passiert dann? Du wartest zwei Monate und dann heißt es "bei uns steht, Sie haben den Antrag am Telefon zurückgezogen" oder ähnliches. Das Gegenteil kannst du nicht beweisen. Also alles schriftlich. Am Telefon kann der größte Mist erzählt werden. Hat die technikerkasse anfänglich bei mir versucht. Am Telefon abwimmeln, Blödsinn erzählen und sich an den Blödsinn nicht erinnern wollen können. So hieß es am Telefon, wenn ein hilfsmittel nicht "gelistet" ist, wäre es nicht erstattungsfähig. Was diverse Gerichte regelmäßig anders sehen.
Die GKV behauptet: [url='https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp']https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp und das Bundessozialgericht siehts anders: [url] [url]https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsmittelverzeichnis_der_gesetzlichen_Krankenversicherung#Rechtscharakter_und_Bindungswirkung[/url]
Hallo Grounded,
nun melde ich mich zurück, nachdem die KKH Antwort vor ein paar Tagen kam.
Ich dachte mir das schon!
Die sprangen weder auf meine Rückantwort zum Wiederspruch noch auf das danach eingereichte Attest meines Diabetologen an. Man erkennt auch aus meinen Posts wie lange das gedauert hat.
Formuliert wurde die Rückantwort zur Ablehnung des Wiederspruchs und so kann ich es herauslesen, daß das Freestyle Libre keine Schutzfunkton (Benachrichtigung) hat.
Gerne wollten sie mir etwas anderes anbieten, - das möchte ich aber nicht, weil die Setzung der Sensoren nach 6 bzw. 7 Tagen erneut erfolgen muß. Sozusagen sind die Messgeräte und Sensoren bekannt über welche die KKH hier redet.
Außerdem sind mir die Sensoren zu groß!
Nun dann doch den anderen Weg den Du/ihr mir schon gegeben habt. Nur sch... (ade bzw. was anderes), dass ich am kommenden WE beruflich in die USA fahren muß! Solche Aktionen hatte ich in den letzten 5 Jahren immer vermieden.
Aus diesem Grund bin ich mehr als nur verärgert. Den Kaufmännern würde ich gerne mental deswegen fast schon gerne auch einen Diabetes wünschen damit sie nicht die Taler drehen, sondern erst einmal überlegen .....
Diese Herangehensweise um einer sog. individualisierten Medizin gerecht zu werden ist nicht nur politisches Geplänkel, Dummschwätzerei und auch der Pragmatismus bleibt auf der Strecke.
Beste Grüße,
bmrjnamst